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Autor Thema: FDP-Vorschlag zu ARD und ZDF : Ein Sender, ein Auftrag  (Gelesen 842 mal)

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FAZ, 27.09.2019

FDP-Vorschlag zu ARD und ZDF : Ein Sender, ein Auftrag

Zwei FDP-Abgeordnete machen einen radikalen Vorschlag zu ARD und ZDF: Ein nationales Programm und sechzehn regionale, keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, Konzentration auf den Kernauftrag. Ob daraus was wird?

Von Michael Hanfeld

Zitat
Die FDP-Landtagsabgeordneten Thomas Nückel aus Nordrhein-Westfalen und Jan Marcus Rossa aus Schleswig-Holstein haben ein medienpolitisches Grundsatzpapier ihrer Partei zu Auftrag und zur Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfasst, mit dem sie sich gegen die bei Union, SPD, Grünen und Linken herrschenden Vorstellungen über ARD und ZDF positionieren: Sie wollen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf seinen Kernauftrag beschränkt, der darin besteht, Bildung, Information, Beratung und Kultur zu vermitteln. Sie lehnen das von den meisten Landesregierungen inzwischen favorisierte Modell eines an einen Index gebundenen Rundfunkbeitrags, der automatisch steigt, ab. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags halten Nückel und Rossa für überhaupt nicht notwendig. Und sie plädieren – das ist der größte Schritt – dafür, dass es künftig nur ein nationales öffentlich-rechtliches Radio und einen nationalen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und daneben jeweils sechzehn regionale Rundfunkanstalten in den Bundesländern gibt.
[…]

Dem setzen die FDP-Politiker Nückel und Rossa nun ihr Modell entgegen, das einen schlanken, weil auf seinen Kernauftrag reduzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsieht. Sie deklinieren ihre Vorstellung bis ins Detail: Reduzierung der Anzahl der Kanäle; Reduzierung aufs Kernprogramm, für das bestimmte Sendezeiten vorgeschrieben werden; maximal zwanzig Prozent der Programmausgaben für Unterhaltung, maximal zwanzig Prozent Unterhaltung im Programm; sechzig Prozent aller Ausgaben müssen ins Programm fließen, sechzig Prozent des Programms müssen von Privaten produziert werden; keine Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten an Produktionsfirmen; Personal- und Verwaltungskosten dürfen maximal dreißig Prozent des Gesamtbudgets ausmachen; Werbe- und Sponsoringfreiheit; Online-Auftritte „nur in engen Grenzen und Print überhaupt nicht“ und schließlich die Beibehaltung des bisherigen Rundfunkbeitrags, dessen Höhe weiterhin durch eine unabhängige Kommission zu erfolgen habe. Gemeint ist damit die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef), welche bislang die Budgets und die „Bedarfsanmeldungen“ der Sender prüft und die Höhe des Rundfunkbeitrags vorschlägt.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fdp-politiker-fuer-radikalen-umbau-bei-ard-und-zdf-16404667.html

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