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Autor Thema: Gebühren für TV und Streaming - Kostenfalle Glotze  (Gelesen 3071 mal)

C
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Gebühren für TV und Streaming - Kostenfalle Glotze
Autor: 06. September 2019, 11:21

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/taz_die_tageszeitung.png

taz, 04.09.2019

Gebühren für TV und Streaming
Kostenfalle Glotze

Rundfunkbeitrag und die Streaminggebühren einer Vielzahl von Anbietern zusammen lassen das Fernsehen immer teurer werden.

Von Wilfried Erbe

Zitat
Die nächste Runde im TV- und Serienboom beginnt gleich im Herbst: Disney und Apple starten ihre „+“–Mediatheken. Disney etwa verfügt über ein riesiges Reservoir an Material, darunter beispielsweise sämtliche „Star Wars“-Verfilmungen. Also noch mehr erstklassiges Bewegtbild, das sich jederzeit abrufen lässt? Ja, aber auch weitere Angebote, die bezahlt werden müssen. Und das kann sich schnell summieren.
Jeder Haushalt muss zunächst den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro bezahlen. Damit darf man die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen. Geschieht das nicht terrestrisch, sondern über Kabel, Internet oder Satellit, fallen weitere Kosten an. Ebenso, wenn man die privaten Sender in HD-Qualität schauen möchte. Und für Mediatheken und Sender-Apps wäre ein leistungsstarker Internetanschluss ebenfalls nicht schlecht, und schon ist der Durchschnittshaushalt für die Grundversorgung bei bis zu 50 Euro, die alle vier Wochen fällig werden. […]

Weiterlesen auf:
https://taz.de/Gebuehren-fuer-TV-und-Streaming/!5619515/

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Kostenfalle ÖRR -- das Programm wird auch nicht durch mehr Pixel besser... und was soll man mit "Mediatheken", etwa die Wiederholungen nochmal anklicken (oder macht das ein Klick-Server?, damit genügend Pseudo-"Nutzer" zusammenkommen)

Offensichtlich muß der ÖRR sich für die überzogenen Gehälter und Pensionen schon bei H4 und Behinderten bedienen, sonst müßte ja am Programm gespart werden...

... und es erschallt das Öffie-Lied
"Schneller, und immer schneller
kommt das Geld in'n Keller
wie's mir grad gefällt
..."
(oder war das doch die Tagesschau-Panne?)


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Ich erlaube mir einige Korrekturen/ Richtigstellungen...
Gebühren für TV und Streaming die Wohnungsnutzung
Kostenfalle Glotze Wohnen

Miete und Rundfunkbeitrag und die Streaminggebühren einer Vielzahl von Anbietern zusammen lassen das Fernsehen Wohnen immer teurer werden.


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D
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Und ein ganz entscheidender Punkt wurde nicht erwähnt:

Beim Streaminganbieter der persönlichen Wahl kann, sollte es einem zu teuer werden, immer fristgerecht gekündigt werden und somit die Kosten dem persönlichen Budget angepasst werden.

Beim sogenannten Rundfunkbeitrag existiert nach derzeitigem Stand keinerlei Ausstiegsmöglichkeit. Es soll noch nicht einmal auf den eigenen Nutzungswillen ankommen. Wer wohnt wird GEZwungen jede erdachte oder durch (ausufernde) Verschwendung und Expansionsdrang der Sender provozierte und von diesen geforderte Erhöhung ohne jede eigene Einflussmöglichkeit sein Leben lang unter Androhung von Repressalien zu finanzieren.

Das ist eine Kostenfalle...
...gedeckt von höchsten Gericht der Republik (BVerfG)


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wo wir beim Richtigstellen sind, sollte man auch die Berechnung der TAZ etwas genauer prüfen, denn mit den 50 € komm man wohl eher nicht hin.

17,50 € für wohnen
  6,00 € für private Sender in HD
30,00 € für leidlich schnelles Internet
  8,00 € für Netflix                           
Summe: 61,50 €

Damit man tatsächlich etwas hört bzw. sieht, muss man aber noch geeignete Geräte beschaffen. Diese wiederum halten nur eine begrenzte Zeit und müssen irgendwann ersetzt werden. Entweder, weil sie tatsächlich einen Defekt haben, oder aber weil man zum x-ten Mal die Übertragungstechnik ändert, man also erneut Geld ausgeben muss um "dabei" zu sein. Kurz: man wird je nach Gerät nicht umhin kommen monatliche Abschreibungen von 5 € und mehr vorzunehmen. Damit nähert man sich dann bereits locker 70 € im Monat bzw. mehr als 800 € im Jahr. Fernsehen macht daher nicht nur süchtig, dumm und lenkbar, sondern auch noch ärmer.

Noch ein Wort zur Aussage des ZDF-Intendanten Bellut, der laut TAZ gesagt haben soll: "Das ZDF gibt jedes Jahr zwei Milliarden Euro für ein Programm aus, das nur für den deutschen Markt bestimmt ist." - Das ist ja gut und schön. Bekanntlich ist aber nicht entscheidend was eine Sache kostet, sondern was sie wert ist. Und da kann man sicher feststellen, dass der Gegenwert des ZDF-Programms sehr, sehr weit unterhalb der Summe liegt, die dafür aufgewendet wird. Der eine oder andere hält das Programm sicher für völlig wertlos und im Grunde, - ich wiederhole mich, ich weiß - ist das ZDF ja auch entbehrlich. So werden Nachrichten US-amerikanischer Einflussagenten ja nicht besser, wenn man sie mehrfach erzählt und dafür doppelte Strukturen bereitstellt. Was wiederum bedeutet, dass jeder Cent, den man für das ZDF-Programm aufwendet, praktisch zum Fenster hinausgeworfen wird.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
17,50 € für wohnen
  6,00 € für private Sender in HD
30,00 € für leidlich schnelles Internet
  8,00 € für Netflix                           
Summe: 61,50 €

Der Faktor Strom wurde noch nicht mit berücksichtigt, plus CO 2 Ausstoß und die Kosten für ungesundes Ess- und Trinkverhalten und Bewegungsmangel .......

 8)
Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2019, 19:37 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

s
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Dazu kommen dann noch Einmalkosten
- für die Sat Anlage von 200-300€ + ca. 100€ (min) für die Installation
- ca. 400€ für die Elektroinstallation im Haus - oder gibt es einen Steckdosenzwang beim Hausbau?
- je nach Region Kosten für den Hausanschluss der Elektrik - auch hier gilt: Man kann und darf ein Haus bauen und darin wohnen, ohne dass es einen Stromanschluss hat
 ca. 600€ (mindestens)
- Empfangsgerät(e) min 1000€ alle 3-4 Jahre (man will ja den ZDF Fehrnsehgarten nicht auf 30Zoll gucken

Wenn wir die gesamten (minimalen) Einmalkosten jetzt mal auf sagen wir 5 Jahre umlegen kommen da noch mal 38,33€ im Monat dazu

sind wir also bei 99,83€ im Monat zzgl. Stromverbrauch von geschätzt 0,5 kWh am Tag - das macht so 3,45€ im Monat

Alles Zusammen sind wir dann bei 103,28€ im Monat

OT: Ich habe übrigens den Plan (sollte es mal dazu kommen), zu meiner Verhandlung ein handelsübliches TV Empfangsgerät mit ins Gericht zu nehmen und das Gericht zu bitten, mir doch mal vorzuführen, dass es lediglich eines Empfangsgerätes (eben dieses TV Gerät) bedarf, um ÖRR zu konsumieren...
Dabei wären natürlich die Batterien der Fernbedienung leer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2019, 21:52 von Bürger«

  • Beiträge: 7.399
Ihr seid Euch schon der Tatsache bewußt, daß die "Möglichkeit der Nutzung" gemäß

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0

nicht gegeben ist, wenn all dieses für die "Möglichkeit der Nutzung" notwendige technische Equipment und dem Drumherum nicht vorhanden ist?


Edit "Bürger":
Bitte die Diskussionen nicht vermengen und hier keine Vertiefung der Frage einer Möglichkeit der Nutzung, denn diese wird - leider und zumindest nach bisheriger Praxis und entgegen aller Theorie oder gar jahrzentelanger Rechtsprechung des BVerfG - gem. der aktuellen Regelung ignoriert und soll gem. der letzten wirren BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2018 gar gänzlich entberlich sein, weil es schon nicht mal auf den Nutzungs- oder auch nur Beschaffungswillen entsprechender Geräte ankomme, sondern schlichtweg die "Möglichkeit der Beschaffung solcher Geräte" bestehe - vulgo der "Rundfunkbeitrag" als nichts anderes zu klassifizieren ist als eine "Empfangsgerätebeschaffungsmöglichkeitsabgabe", die als "Wohnungsnutzungsgebühr" ausgestaltet ist.
Hier im Thread bitte nur noch eng und zielgerichtet zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Gebühren für TV und Streaming - Kostenfalle Glotze
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2023, 18:28 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Trotz des Hinweises von @Bürger sei auf RN 85 -  RN 89 der erwähnten Entscheidung des BVerfG verwiesen, aus denen klar hervorgeht, dass es auf die technischen Voraussetzungen zum Rundfunkempfang eben gerade nicht ankommt.

M. Boettcher


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17,50 € für wohnen
  6,00 € für private Sender in HD
30,00 € für leidlich schnelles Internet
  8,00 € für Netflix                           
Summe: 61,50 €

17,50 eben für das Wohnen, sie sollten also nicht als Kosten für TV und Streaming gerechnet werden. Sonst sollten wir auch die Kosten für die Wirtschaft rechnen, die die Ablenkung mit Rundfunk verursacht.


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Natürlich kosten Geräte, Internet u.ä. extra. Aber bitte nicht mit Rechenexempeln dem Autor in seine Nebelschwaden folgen -- es soll davon abgelenkt werden, daß die Abgabe ohne Ausweichmöglichkeit fällig wird (=> der "mündige Bürger" wird zum Objekt, zum Zahlsklaven).


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BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 90
Teilzitat
Zitat
...Es ist nicht erforderlich, dass der beitragsrelevante Vorteil wahrgenommen wird; maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht (siehe oben Rn. 76 ff.). Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern ein Empfang durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten möglich ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12 -, NJW 2014, S. 3215 <3222 Rn. 112>). Wo es Beitragsschuldnern objektiv unmöglich ist, zumindest über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen, soll auf Antrag eine Befreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV erfolgen (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41).

Ein Empfangsgerät allein tut es aber eben nicht, d.h. kaufe ich mir z.B. ein TV Gerät stelle es in meine Wohnung und erkenne "Es ist nach wie vor objektiv unmöglich Rundfunk zu empfangen"
Gleiches gilt für ein handelsübliches Radio, kaufen hinstellen, einschalten, feststellen "mist - kein Strom" -> objektive Unmöglichkeit zum Empfang, da das Gerät nicht arbeitet.
Kauf ich mir ein Smartphone ohne Vertrag - kein Empfang
Kauf ich mir nen PC ohne Internetzugang - kein Empfang

Kauf ich mir irgend ein elektronisches Gerät ohne einen Stromanschluss zu besitzen - kein Empfang


Edit "DumbTV":
Nochmals die Bitte die Diskussionen nicht vermengen und hier keine Vertiefung der Frage einer Möglichkeit der Nutzung, denn diese wird - leider und zumindest nach bisheriger Praxis und entgegen aller Theorie oder gar jahrzentelanger Rechtsprechung des BVerfG - gem. der aktuellen Regelung ignoriert und soll gem. der letzten wirren BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2018 gar gänzlich entberlich sein, weil es schon nicht mal auf den Nutzungs- oder auch nur Beschaffungswillen entsprechender Geräte ankomme, sondern schlichtweg die "Möglichkeit der Beschaffung solcher Geräte" bestehe - vulgo der "Rundfunkbeitrag" als nichts anderes zu klassifizieren ist als eine "Empfangsgerätebeschaffungsmöglichkeitsabgabe", die als "Wohnungsnutzungsgebühr" ausgestaltet ist.
Hier im Thread bitte nur noch eng und zielgerichtet zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
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und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
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"Kostenfalle Glotze" - da landen wir aber unweigerlich bei der Nutzungsmöglichkeit und unweigerlich bei der Empfangsmöglichkeit.

Man könnte den Thread auch umbenennen in "Kostenfalle Empfangsmöglichkeit" bzw. Kosten für die Schaffung der Empfangsmöglichkeit.

Themen trennen gut und schön - aber hier kann nicht getrennt werden, es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang.

Zitat
Wo es Beitragsschuldnern objektiv unmöglich ist, zumindest über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen, soll auf Antrag eine Befreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV erfolgen (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41).
Eine objektive Unmöglichkeit aus finanziellen Gründen ist bei sehr sehr vielen Menschen gegeben - daher ist es meiner Meinung nach sehr wohl sehr relevant in dem Zusammenhang "Kostenfalle" auch das Thema "Empfangsmöglichkeit" zu diskutieren...

Es sei denn natürlich das BVerfG erfindet die Möglichkeit "Beschaffung einer ausreichend vergüteten Arbeitsstelle zum Zwecke der Beschaffung einer Empfangsmöglichkeit zum Zwecke der Konsumierungsmöglichkeit von nicht gewolltem Rundfunk"


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