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SWR-Intendant Boudgoust: Der Sprengmeister

Begonnen von ChrisLPZ, 27. August 2019, 06:24

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ChrisLPZ


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg

Süddeutsche Zeitung, 25.08.2019

Der Sprengmeister

Peter Boudgoust hat als Intendant den SWR reformiert und verschlankt - und er hat der ARD ein Jugendangebot verschafft. Anfang September hört er nach 13 Jahren auf. Ein Treffen zum Abschied.

Von Stefan Mayr

Zitat
Im Dezember wird Boudgoust 65 Jahre alt, Ende August hört er nach 13 Jahren als Intendant auf. Seine Bilanz?
"Es waren bewegte Jahre mit wirklich harten Perioden und Episoden."
Als Boudgoust anfing, lästerte Günther Oettinger, im SWR würde zu viel gekocht und gesungen

Er spricht über Fehler und Erfolge, über den weiteren Reformbedarf in der zweitgrößten ARD-Anstalt, über das von Kritikern geforderte Ende der öffentlich-rechtlichen Idee und über seine persönlichen Pläne für den Ruhestand. Das aber schonmal vorweg: Boudgoust hat den SWR umgebaut. Nicht komplett, aber kräftig. Und er hinterlässt Spuren, die weit über die Grenzen des Sendegebiets Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hinausgehen. Er hat ein spezielles Internet-Jugendangebot ins Leben gerufen, "Funk" richtet sich auf mehreren Online-Plattformen bundesweit die 14- bis 29-Jährigen.[...]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-der-sprengmeister-1.4575150
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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LECTOR

Originalton des Intendanten (im drittletzten Absatz des Artikels):
ZitatDer SWR hat nur dann eine Chance, wenn wir das bewusst annehmen und uns als agiles Unternehmen verstehen [...]

Ist diese staatsferne Behörde mit Selbsttitulierungskompetenzen nun etwa doch ein "Unternehmen"?

marga

Zitat von: LECTOR am 31. August 2019, 17:16
(...)
Ist diese staatsferne Behörde mit Selbsttitulierungskompetenzen nun etwa doch ein "Unternehmen"?

JA und NEIN! (Quantenbit) ::)

Man(n), Frau würde schreiben, solange es nicht den "Einzug des Zwangsrundfunkbeitrages" betrifft, sind die LRAn ein "Unternehmen".

Sobald der "Rechtsweg" vom "Zahlschaf" bestritten wird, sind die LRAn "keine staatsferne Behörden mit Selbsttitulierungskompetenzen.
Deshalb auch der Weg zur "Deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit".

Weiterlesen: Selbsttittulierung
Qelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg156079.html#msg156079

Auch hier: Gründungsgeschichten der Rundfunkanstalten > Staatsferne? Staatsnähe?
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22776.msg145552.html#msg145552
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)