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Autor Thema: Fernsehermittler missachten das Gesetz und gehen sehr unrealistisch vor  (Gelesen 2408 mal)

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Zeit Online, 18.08.2019

Sie haben das Recht, wegzusehen

Die Fernsehermittler aus dem "Tatort" missachten das Gesetz und gehen sehr unrealistisch vor. Das hat Folgen, nicht nur für die Zuschauer.

Von Andrea Böhnke

Zitat
[…] Wie die Münsteraner halten es auch die anderen Tatort-Ermittler mit den Paragrafen nicht so genau. Sie lassen schon mal Beweismittel verschwinden oder ohrfeigen einen Beschuldigten, wenn dieser schweigt. Die Fernsehkommissare brechen im Schnitt dreimal pro Folge das Gesetz. Das habe ich zusammen mit einem Team von Studierenden aus Dortmund und Bochum gezählt, angehenden Journalisten und Juristen. Wir sichteten mehr als 130 Stunden Tatort – unter Anleitung des Medienrechtlers Tobias Gostomzyk von der Technischen Universität Dortmund. "Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass es im Tatort regelmäßig zu Rechtsverstößen durch die Kommissare kommt", sagt Gostomzyk. "Das wollte ich quantifizieren."

Die Tatort-Ermittler verstoßen vor allem gegen das Verfahrensrecht. In der Strafprozessordnung ist beispielsweise festgeschrieben, dass die Beamten einen Beschuldigten über seine Rechte aufklären müssen, bevor sie ihn vernehmen. Die Fernsehkommissare verzichten darauf allerdings gern, wie der folgende Dialog zeigt.
[…]
Die Kommunikationswissenschaftlerin Carina Jasmin Englert dagegen hält es für problematisch, dass der Tatort ein teils falsches Rechtsbild vermittelt. Sie hat den Einfluss des Crime-TV erforscht und arbeitet heute im hessischen Landespolizeipräsidium. "Viele Laien beziehen ihr Wissen aus Fernsehsendungen", sagt Englert. "Es ist schon vorgekommen, dass ein Betroffener nach einem Kellereinbruch gefordert hat, die Polizei solle doch Fingerabdrücke nehmen." In einigen Tatorten wird der Polizei im Abspann für Tipps gedankt, da kann das Publikum schon mal auf die Idee kommen, dass sie das Drehbuch quasi autorisiert.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.zeit.de/zeit-wissen/2019/04/tatort-fernsehkrimis-rechtsverstoesse-zuschauer-wirkung/komplettansicht

Siehe auch:
Krimi-Flut im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und ihre Folgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31882.0


Danke an User "Profät Di Abolo" für den Hinweis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2019, 18:36 von DumbTV«
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H
  • Beiträge: 583
Die Fernsehermittler aus dem "Tatort" missachten das Gesetz und gehen sehr unrealistisch vor. Das hat Folgen, nicht nur für die Zuschauer.

Wieso (nur) die Fernsehermittler ?

Solange sowas im Tatort gezeigt wird, ist mir das (fast) Schnuppe; zum einen konsumiere ich einen derartigen primitiven Blödsinn nicht, und im weiteren sollten die Personen, die sich sowas anschauen, eben immer im Hinterkopf behalten, dass es (nur) eine frei erfundene Geschichte ist, die von schlechten, aber gut bezahlten, Laiendarstellern dargestellt wird.

Was mich aber viel mehr aufregt ist die erwiesene Tatsache, dass nicht nur "Fernsehermittler" das Gesetz mißachten, sondern (wie ich bereits selbst erlebt habe) auch die Personen, die mit der Beitreibung von angeblich offenen Forderungen eines nie gwollten Rundfunkbeitrages, beauftragt worden sind.

Da werden schonmal gefälschte Bescheide, nie ergangene Bescheide oder sonstwas, ohne Recht auf sachliche und rechtliche Gegenwehr, einfach so vollstreckt.

Es verwundert mich daher nicht, dass die primitiv abgehandelten Fensehermittler aus dem "Tatort" sich genau so verhalten; die Frage ist eben nur, was war zuerst da:
Das schlechte, und die Realität aushebelnde Drehbuch, und daraus abgeleitet ein ebensolches Vorgehen bei der Beitreibung des vom Volke nicht gewünschten Rundfunkbeitrages,
oder aber
das Vorgehen bei der Beitreibung des nicht gewünschten Rundfunkbeitrages, und daraus folgend die dramatisch schlechten und vollkommen realitätsverzehrenden Drehbücher der Fernsehermittler....

Henne-Ei Prinzip......

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2019, 19:31 von Bürger«

  • Beiträge: 7.286
Man wird die Frage stellen dürfen, ob die verzerrte Darstellung der Wirklichkeit durch eine Produktion des Rundfunks von der Bürgerschaft gutzuheißen ist, wo doch bereits das BVerfG in seiner aktuellen Rundfunkentscheidung feststellt, daß

Rn. 80
Zitat
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

und auch der EuGH mit C-622/17 entsprechendes (?) aussagt?

EuGH: Sender mit Hassbotschaften dürfen beschränkt werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31572.msg195054.html#msg195054

Wären "Tatort" und Co. mit ihrem Inhalt als "Hassbotschaft" zu verstehen?


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H
  • Beiträge: 583
Wären "Tatort" und Co. mit ihrem Inhalt als "Hassbotschaft" zu verstehen?

Ich denke nein.... LEIDER !!

Ich glaube auch nicht, dass man damit argumentieren könnte, dass es sich um, die Wirklichkeitvrzerrende, Darstellungen handelt, da man einfach behaupten würde, dass es sich um eine frei erfundene Geschichte handelt. Damit wäre dem Hinweis dann Genüge getan...

Ich glaube wir müssen uns immer wieder klar machen, dass es bei den fast 8,5 Milliarden Euro an Zwangseinnahmen und den weiteren Einnahmen durch Filmrechte, Werbung etc. nicht um die Finanzierung eines unabhängigen Rundfunks geht (der wäre wesentlich kostengünstiger zu realisieren), sondern um die getarnte Alimentierung von Politikern nach dem Ausscheiden aus ihren Ämtern, die dann plötzlich in (un)wichtigen Funktionen beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen wieder auftauchen.

Der ganze Zwangsbeitrag dient nicht einem unabhängigen Rundfunk, sondern dient dem Aufrechterhalten von exorbitanten Löhnen und Gehältern. Und wir sind die Zahlschafe dafür.

Grüße
Adonis


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