Nach unten Skip to main content

Autor Thema: „Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers“  (Gelesen 980 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
medienpolitik.net, 18.08.2019

„Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers“

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) hat den Jahresabschluss und die Wirtschaftsrechnung für das vergangene Jahr genehmigt. Vorausgegangen war die gesetzlich vorgegebene Überprüfung durch den Verwaltungsrat des BR. Gegenüber der Planung wurden 2018 aufgrund der sparsamen Haushaltsführung 13,5 Millionen Euro weniger aus den Rücklagen benötigt. Insgesamt verbucht der BR ein positives Finanzergebnis von 25,6 Millionen Euro. Wie Dr. Lorenz Wolf, Rundfunkratsvorsitzender des Bayerischen Rundfunks in einem Interview mit medienpolitik.net betont, betrage der rechnerische Überschuss von 25,6 Millionen Euro bei einem Gesamtbudget des BR von rund einer Milliarde Euro etwa zwei Prozent des Etats. „Bis 2020 wird der Finanzmittelbestand aber aufgebraucht sein.“ Es würden jetzt bereits Mittel verausgabt, die nicht allein über den Beitrag in seiner derzeitigen Höhe gedeckt seien. Wolf spricht sich im Zusammenhang mit der geplanten Flexibilisierung des Auftrags und der Budgetierung dagegen aus, dass die Rundfunk- oder Fernsehräte Aufgaben der Operative oder des Gesetzgebers übernehmen. „Die Ausgestaltung einer positiven Rundfunkordnung ist Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers. Will der Gesetzgeber nicht für Änderungen einstehen, kann er seine Aufgabe nicht einfach auf die Gremien übertragen und ihnen – das muss man in Zeiten finanzieller Restriktionen klar benennen – die Verantwortung für den Rückbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuschreiben.“

Interview mit Dr. Lorenz Wolf, Rundfunkratsvorsitzender des Bayerischen Rundfunks und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) von Helmut Hartung

Zitat
medienpolitik.net: Herr Wolf, Der BR verbuchte für 2018 ein positives Finanzergebnis von 25,6 Millionen Euro. Noch 2016 hat der Rechnungshof vor einem „Finanzloch“ gewarnt. Was hat die Wende bewirkt? Welche Konsequenten hatten die Einsparungen auf das Programm?

Wolf: Wie Sie richtig sagen, handelt es sich um ein positives Finanzergebnis. Handelsrechtlich betrachtet weist der BR hingegen einen kalkulatorischen Fehlbetrag von minus 89 Mio. EUR aus, was vor allem Effekten bei der Altersversorgung mit Blick auf den Rückgang des Zinsniveaus geschuldet ist. Nur unter Berücksichtigung sonstiger Bilanzpositionen ergibt sich für den BR ein positives Finanzergebnis. Zu berücksichtigen ist auch: 2018 ist das zweite Jahr einer vierjährigen Beitragsperiode, für die durchgehend ein Rundfunkbeitrag von 17,50 EUR zugrunde zu legen ist. Es ist normal, dass in den ersten beiden Jahren „Überschüsse“ entstehen. Dabei handelt es sich genau genommen aber jeweils um Momentaufnahmen. Ausgeglichen wird das Ergebnis am Ende der Beitragsperiode nur dann sein, wenn der BR den Sparkurs konsequent weiterfährt. Die Konsequenzen dieser Sparpolitik im Programm sind sehr unterschiedlich. Als Beispiele sind zu nennen, dass es im Hörfunk überwiegend nur noch sog. Selbstfahrersendungen gibt, bei der die Journalistin oder der Journalist alles – auch die Technik – selbst macht, dass der Aufwand für Sendungen gesenkt wird, indem z.B. mit weniger Kameras im Studio gearbeitet wird oder – was auch öffentlich immer wieder kritisiert wird –, dass mehr Wiederholungen gesendet werden. Oder denken Sie daran, dass nach drei Jahrzehnten der Zuständigkeit für das ARD-Mittagsmagazin der BR keine andere Wahl hatte, als die Federführung an den rbb abzugeben.

medienpolitik.net: Es ist aber ein Überschuss vorhanden und der BR geht davon aus, die laufende Beitragsperiode voraussichtlich mit einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschließen. Bedeutet das, dass wieder mehr in das Programm investiert werden kann?

Wolf: Wie gesagt, bei dem, was Sie Überschuss nennen, handelt es sich um das Finanzergebnis. Die Zahl von 26,5 Mio. EUR muss darüber hinaus richtig eingeordnet werden: Bei einem Gesamtbudget des BR von rund einer Milliarde Euro reden wir von etwa zwei Prozent des Etats – das ist allenfalls die eiserne Reserve, die man braucht, um ein Unternehmen dieser Größenordnung manövrierfähig zu halten. Bis 2020 wird der Finanzmittelbestand aber aufgebraucht sein. Um einen ausgeglichenen Abschluss der laufenden Beitragsperiode vorlegen zu können, wird der BR auch einmalig entstandene Haushaltsreste mit heranziehen und die Beitragsrücklage, die in den Jahren 2013-2016 gebildet wurde, vollständig verbrauchen müssen. Das heißt: Es werden jetzt bereits Mittel verausgabt, die nicht allein über den Beitrag in seiner derzeitigen Höhe gedeckt sind. […]

Zitat
„Zusätzliche Mittel, die ins Programm fließen könnten, gibt es nicht, das Gegenteil ist der Fall.“

Zitat
„Es kann nicht Aufgabe der Rundfunkräte werden, Aufgaben der Operative oder des Gesetzgebers zu übernehmen.“

Zitat
„Auch Rundfunkräte müssen sich fortentwickeln und in eine Rolle als ‚Digital-Räte‘ hineinwachsen.“

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/08/die-ausgestaltung-der-rundfunkordnung-ist-aufgabe-des-gesetzgebers/

siehe auch:
BR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 88,5 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31721.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2019, 07:37 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Herr Lorenz Wolf
Lorenz Wolf ist ein deutscher römisch-katholischer Geistlicher.
Zitat
Offizialat
In jeder Diözese besteht ein kirchliches Gericht. Das kirchliche Gericht (Offizialat oder Konsistorium) ist ausschließlich für die kirchliche Rechtsprechung, die sich nach dem Gesetzbuch der Kirche (CIC) richtet, zuständig.

Kardinal Reinhard Marx ist der oberste Richter in der Erzdiözese München und Freising. Er hat jedoch für die Ausübung der richterlichen Gewalt einen Stellvertreter (Gerichtsvikar) zu bestellen, der grundsätzlich von seinem Stellvertreter für die Leitung der Verwaltung der Diözese (Generalvikar) verschieden sein soll.

In der Erzdiözese München und Freising ist der Gerichtsvikar Offizial Dr. Lorenz Wolf.
Hervorhebung nicht in der Quelle.

Quelle:
https://www.erzbistum-muenchen.de/ordinariat/offizialat

Diskussionen hier im Forum zu Dr. Lorenz Wolf

Die Mitglieder des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23139.msg148504.html#msg148504

planet-interview.de        13.09.2018 - Gewährleistung von Vielfalt

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28723.msg180561.html#msg180561


Re: BR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 88,5 Mio.€


https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31721.msg195577.html#msg195577

Erfolgreicher Sparkurs: BR erwirtschaftet Überschuss

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28166.msg177271.html#msg177271


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2019, 08:29 von U15000«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

 
Nach oben