Ich habe ein altes Schriftstück von mir gefunden und wollte es Euch nicht vorenthalten. Ich hatte ursprünglich den Gedanken, dass man ja mit der Analogie zum Straßenbaubeitrag vor Gericht argumentieren können müsste, also habe ich angefangen Analogien aufzuschreiben. Obwohl ich mich um tatsächliche und ganz exakte Analogien bemüht habe, wurde es so grotesk und unglaubwürdig, dass ich es nicht eingebracht habe. Aber vielleicht sind die Auszüge ja wenigstens erhellend, erheiternd oder auszugsweise zu verwenden:
Dass ich mir auf die Fahne geschrieben habe zu erläutern, warum der Rundfunkbeitrag zu 95-105% überflüssig ist, erklärt die Fokusrichtung:
Erwiesene Misswirtschaft und Untreue
Angenommen eine Gemeinde schriebe einen Modernisierungsauftrag nicht aus, sondern klüngelt den an ein Unternehmen wo die Bauarbeiter das Dreifache des Branchendurchschnitts verdienen.
Es gibt außerdem persönliche Beziehungen und der Behördenleiter besitzt Anteile an Subunternehmen die den eigentlichen Reibach machen. Das zuständige Bauamt sackt aber auch noch selbst Geld ein und verteilt es an irgendwelche Damen, die der Chefverteiler regelmäßig als Unterstützung anheuert/durchwechselt. Über die genaue Mittelverwendung des Amtes ist nichts Näheres bekannt, weil die ordnungsgemäße Buchführung unterbleibt. Es bleibt unklar welche Abteilung wie viel Geld verausgabt, da kreuz und quer gebucht wird - wo halt noch Geld liegt kommts weg. Das Geld muss ja irgendwoher kommen, aber versickert dann unnachvollziehbar für irgendwas.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?
Politiknähe und Auftragsmängel
Die neue Straße ist nur noch 1m breit. Kraftfahrzeuge können dort nicht fahren – sie ist teilweise nutzlos und entspricht nicht den verabredeten Anforderungen. Die Straßenbaubehörde ignoriert das (grob) fahrlässig hat aber eventuell auch den Auftrag falsch formuliert.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?
Bewusste Mehranmeldung und andere Betrugsversuche
Die Straßenbaufirma verlangt 25% Puffergeld, weil sie die Kosten angeblich nicht gut schätzen kann, dabei ist völlig offensichtlich, dass der Puffer unnötig ist. Der Puffer wird also vom Bürger eingezogen, nicht gebraucht aber für andere Baumaßnahmen in Timbuktu verwendet. Das Geld was man trotz aller Bemühung nicht geschafft hat loszuwerden wird eingefroren um später Pensionen für nicht am Projekt beteiligte Bauarbeiter zu begleichen. Zusätzlich wirbt die Baufirma (von dem Geld das sie erhalten hat) dafür, dass sie für den nächsten Stadtteil mehr Geld bekommen muss, weil sonst Einschnitte in der Straßenqualität drohen. Sie nennt es Teuerungsausgleich, aber der ist ihr ohnehin politisch längst zugesichert. Stattdessen existieren für die gesteigerten Mehreinnahmen schon Pläne für weitere Straßen in Timbuktu.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?
Erhebungsmassen- und andere Systemfehler
Anstatt der Grundstücksgröße wird die Anzahl der Türen im Eigentum des Grundstücksbesitzers zur Beitragsermittlung herangezogen, weil diese statistisch mit der Grundstücksgröße klar korelliert und Türen hauptsächlich auf Grundstücken genutzt werden. Das schließt Türen in anderen Städten ausdrücklich mit ein. Auch Hundetüren kosten extra. Die Anzahl der Türen ist zwar nicht bekannt, ihre Quadratmeterzahl ist aber geringer als die der Grundstücke, darum stellt die Gemeinde das vor den höchsten Gerichten als zulässige Verwaltungsvereinfachung dar (und bekommt recht).
Türkosten hinter denen sich zahlungsunfähige Hartz IV-Empfänger verbergen, werden auf alle anderen Türen umgelegt.
Es gibt Kontrollgremien die zwar weder die Zeit, noch die Kompetenz haben, aber zur Bauleitung bestimmt werden. Einzig die beauftragte Baufirma informiert diese Bauleitung über die Sinnhaftigkeit bestimmter Baumaßnahmen. Anwohner haben kein Mitspracherecht. Die kontrollierende Bauleitung wird von der Baufirma von ihrem Baubudget regelmäßig auf Dinnerparties eingeladen und darf mit den Stars und Sternchen der Baufirma fachsimpeln. Die Bauleitung versagt völlig und verursacht horrende Zusatzkosten. Der Bürgermeister schlägt eigenmächtig noch 5% auf das Baubudget drauf bevor er unterschreibt. Später darf er mit echtem Baugerät seinen Namen in den Asphalt schreiben.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?
Arbeitsverweigerung als Behördeersatz
Der Bürger wendet sich mit mehreren Fragen zum Baufortschritt an die Baufirma, die die behördliche Befugnisse des Bauamtes gleich mitgegeben bekommen hat, um sich direkt um Bürger zu kümmern. Der Bürger fragt nach, ob der Kostenbescheid in seinem Briefkasten wirklich ernst gemeint ist und tatsächlich von der Firma stammt. Unter anderem werden Kellertüren nicht beitragt, obwohl das eigentlich so im Gesetz steht. Außerdem werdend fortdauernd andere Grundrechte des Bürger von der Baufirma verletzt (DSVGO u.a.). Dass die Baufirma nun zugleich Nutznießer und Behörde ist, stört sie nicht im Geringsten. Sie empfindet sich weder als befangen noch sieht sie es als problematisch an, dass der Bürgermeister ihr rechtswidrig mehr Geld zugebilligt hat, als Sie für den Bau benötigt.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?
Kosten jenseits des Auftrags
Die Baufirma baut letztlich keine Straße, sondern eine U-Bahn, weil man damit viel mehr Menschen erreichen kann. Geld spielt keine Rolle, auch nicht, dass es schon eine private Hochbahn über der Straße gibt. Außerdem wird von dem Geld was man nicht auszugeben schafft ein Teil freigiebig an die Architektenvereinigung gezahlt, weil die immer so schöne Entwürfe machen. Es werden auch Architektenentwürfe bezahlt die gar nicht umgesetzt werden, wie z.B. eine Straßenbahn. Das Konzept wird zusätzlich zur U-Bahn gekauft, aber Gleise werden dafür nicht verlegt, das passte gerade irgendwie nicht ins Bauprogramm. Es herrscht aber prinzipiell der Grundgedanke von „Baufreiheit“. Die Firma darf letztlich bauen was sie will. Die Bauleitung in Personalunion mit dem Bürgermeister und dem Chef der Baufirma nickt ausnahmslos alles ab was die Experten der Baufirma an Baumaßnahmen vorschlagen.
Rechtsfrage: Darf der Bürger in voller Höhe bebeitragt werden?