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Autor Thema: Gesetz gegen Knebelverträge  (Gelesen 3964 mal)

s
  • Beiträge: 172
Re: Gesetz gegen Knebelverträge
#15: 20. August 2019, 17:26
Ja, da kann vieles passieren, das nennt sich gemein hin Vertragsfreiheit.
Als Kunde kann ich auch sagen "ich zahle jetzt nur noch die Hälfte, entweder ich kann zum halben Preis weiter Sky gucken, oder ich kündige...."...verpasse ich allerdings die Kündigung, dann muss ich 12 Monate weiter zahlen bevor ich kündigen kann.

Und ich möchte mich gern korrigieren - den Begriff "Kündigungsfrist" habe ich falsch gewählt - gemeint ist eigentlich die Vertragslaufzeit - Kündigungsfrist ist i.d.R. der Zeitpunkt vor Ende der Vertragslaufzeit zu dem ich die Kündigung aussprechen muss....

Und teurer wird da nix - das regelt der Markt


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars gelöscht, da unnötig und Übersicht beeinträchtigend.
Bitte zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2019, 19:55 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Re: Gesetz gegen Knebelverträge
#16: 20. August 2019, 18:50
Ausgerechnet du vermutest bei anderen eine spezielle Sicht? Das ist wirklich putzig!
Ja, so bin ich halt stets auch im alltäglichen Alltag. Das versteht aber nur, wer das versteht.

Zitat
Worin besteht denn der Verstoß gegen Art. 5 GG, wenn ein Vertrag, der entweder unbefristet läuft oder zunächst auf 2 Jahre geschlossen wird, um sich nach Ablauf der ersten Frist automatisch um 12 Monate zu verlängern, künftig zunächst für nur ein Jahr läuft um sich dann automatisch um lediglich 3 Monate zu verlängern, wenn einer der Vertragspartner ein Verlag ist?
Der Eingriff besteht, wenn der Staat diese Modalitäten für Verlage vorgibt und diese Vorgabe nicht zeitgleich für alle anderen Medienunternehmen, gleich, ob nationale oder internationale Print- oder audio-visuell Medien, ebenfalls einzuhalten ist.

Verstehst Du meine Aussage jetzt?

Es darf keine einseitig für eine klar definierte Gruppe der Medienunternehmen vorgesehene staatliche Auflage geben, die für die anderen Medienunternehmen nicht ebenso gilt.

Zitat
Bzw. welcher Mehraufwand besteht in diesem Fall für den Dörfler gegenüber einem Stadtmenschen?
Nehmen wir mal den Fall der nicht ausreichenden Online-Verfügbarkeit auf dem Dorfe und der weit entfernten Vertriebsorganisation der Printpresse.

Für Rundfunk, der frei empfangbar sein muß, genügt u. U. das 1x-ige Besorgen eines Rundfunkempfangsgerätes, welches Dir nach dem Einschalten gleich um die Ohren dudelt.

Warum sollte der Zeitungs-Abo-Kunde, der sich 1x auf den Weg gemacht hat, bei der für seine Region zuständigen Zeitungs-Vertriebsgesellschaft ein Abo abzuschließen, das im Folgejahr, (bspw.), wiederholen müssen?

Warum sollte Bürger 2 einen größeren, bspw., zeitlichen Aufwand akzeptieren, wenn Bürger 1 für das gleiche Ergebnis, (bspw., Unterhaltung gemäß individuellem Bedarf), den Zeitaufwand nur 1x hat?

Genau deswegen ist bei Printmedien auch der Vertrieb von Art. 5 GG erfasst, bei audio-visuellen Medien nicht. (Zumindest hat es für die Audio-visuellen offenbar keine eine derartige Aussage enthaltende Entscheidung des BVerfG, wie für die Printmedien).

Zitat
Oder für euren Dorfdeppen
Obdacht mit einer derartigen Aussage!

Warum sollten Landwirte, die zumeist Dorfbewohner sind, für Städter Lebensmittel produzieren? (Für den reinen Eigenbedarf der Landwirte wäre der landwirtschaftlich betriebene Aufwand nähmlich erheblich geringer, als er aktuell der Fall ist).


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K
  • Beiträge: 2.239
Re: Gesetz gegen Knebelverträge
#17: 20. August 2019, 19:18
Der Rundfunkbeitrag ein lebenslanger Knebelvertrag ohne Ausstiegoption. Mal sehen, ob die Bundesjustizministerin sich da ran traut?

Zitat
Bundesjustizministerin Lambrecht will gegen sogenannten Knebelverträge vorgehen, die Verbraucher über lange Laufzeiten binden


Faszinierend! Da hält euch cleverle2009 ein Stöckchen hin und alle (außer Lev) springen da brav drüber.

1)
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ein lebenslanger Knebelvertrag ohne Ausstiegoption.
Schonmal - sorry: Quark.
Es gibt einen Rundfunkbeitrag - ja.
Es gibt den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag > Landesgesetz in jedem der 16 Bunderländer.
Außer dem Wortbestandteil "vertrag" hat das jedoch absolut nichts mit dem zu tun wovon Bundesjustizministerin Lambrecht spricht.

2)
Zitat
Mal sehen, ob die Bundesjustizministerin sich da ran traut?
Sorry: der nächste Quark!
Da Rundfunk Ländersache ist kann eine Bundesjustizministerin sich da weder "ran trauen" noch irgendetwas daran rütteln.

Schönen Abend zusammen.

Gruß
Kurt



Edit "Bürger" @alle:
...leider wieder mal ein Thread, in welchem es - bis auf wenige Ausnahmen - an Selbstdisziplin, Beherrschung sowie gesitteter und sinnstiftender/ zielgerichteter Diskussion mangelt. Der Thread muss moderiert/ von überflüssigem Ballast befreit und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und zukünftige allerseitige konsequente Selbstdisziplin und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2019, 19:54 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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