Hauseigentümer müssen GEZ säumige Mieter melden
Quelle:
http://www.nw-news.de/owl/6355865_Hauseigentuemer_muessen_GEZ_saeumige_Mieter_melden.htmlEin paar Zahlen hat Herr Pollmeier nicht richtig verstanden, aber immerhin!
Bielefeld. Die GEZ-Fahnder erhalten bei ihrer Suche nach Schwarzsehern Unterstützung. Mit der Haushaltsabgabe, die ab 2013 das Rundfunkgebührenmodell ersetzt, werden Hauseigentümer unfreiwillig zu Mithelfern. Sie sind verpflichtet, auf Anfrage Namen und Kontaktdaten ihrer Mieter mitzuteilen.
"Damit wird die letzte Lücke geschlossen", sagt Stefan Walter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus & Grund, einer Interessengemeinschaft von privaten Hauseigentümern. Für Gebührenmuffel wird das Schlupfloch enger werden. Es sei auch in der Vergangenheit schon üblich gewesen, so bestätigt GEZ-Sprecherin Nicole Hurst, dass das Einwohnermeldeamt als ersten Schritt bei Umzügen Daten an die Landesrundfunkanstalten übermittelt. Die darauffolgende Nachricht der GEZ wird aber öfters nicht beachtet.
Auch die zweite Stufe, der GEZ-Fahnder, wird oftmals schon vor der Haustür ausgebremst. Mit den zur Mithilfe verpflichteten Immobilieneigentümern folgt bald die dritte Stufe, mit der man Licht ins Dunkel der Schwarzseherei bringen will.
Gesamteinnahmen steigen auf 10 Milliarden Euro
"Der Eigentümer erhält ein Schreiben und ist dann verpflichtet, über den Wohnungsinhaber Auskunft zu geben", sagt Walter. Mit der angestrebten lückenlosen Erfassung erreiche die Einziehung der Rundfunkgebühren eine neue Qualität. Zahlen muss zukünftig jeder Haushalt, und zwar die volle Summe, selbst wenn es gar keinen Fernseher gibt oder nur das Radio läuft. Die Gesamteinnahmen werden, so Expertenschätzungen, mit dem neuen Gebührenmodell von 7,5 Milliarden Euro auf bis zu 10 Milliarden Euro ansteigen.
"Es wird eine Klagewelle geben. Die Gerichte werden nicht mehr nachkommen", sagt René Ketterer-Kleinsteuber, Betreiber des Internetforums
www.gez-boykott.de. Das neue Modell hält er für ungerecht, obwohl bestimmte Personen, wie etwa Bewohner von Wohngemeinschaften oder noch bei den Eltern lebende Kinder mit eigenem Einkommen, davon profitieren und zukünftig nicht mehr zahlen müssen. "Diese wenigen Vorteile sollen doch nur die ganzen Nachteile verstecken", sagt der Diplomingenieur. Für ihn steht das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunkmodell auf wackligen Beinen.
Mehrkosten für die Bürger
"Das ist alles überdimensioniert. Es gibt 23 öffentlich-rechtliche TV-Programme. Das ist doch mehr als nur eine Grundversorgung."
Nach derzeitigem Stand werden Hartz-IV- und BAföG-Empfänger auch zukünftig von der Rundfunkgebühr befreit werden. Für andere Gruppen gibt es hingegen Nachteile. "Gehörlose und Blinde müssen ab Januar sechs Euro im Monat zahlen", sagt Ketterer-Kleinsteuber. Selbst wenn sich die Gebühr nicht erhöht, sieht er Mehrkosten auf die Bürger zukommen. Betriebe zahlen eine Gebühr, gestaffelt nach der Mitarbeiteranzahl, und pro Firmenwagen sind zukünftig 5,99 Euro fällig. "Es ist doch klar, dass das alles auf die Produktpreise aufgeschlagen wird."
Rena Tangens vom Bielefelder Datenschutzverein "Foebud" sieht die zwangsschnüffelnden Hauseigentümer kritisch. "Wir haben uns mit dem Thema noch nicht so befasst, aber das klingt nach einer Grenzüberschreitung." Generell halte sie die Haushaltsabgabe aber für eine "faire Sache". Bei Haus & Grund sind bereits erste Anfragen eingegangen. "Die Hauseigentümer verstehen nicht, warum sie da einfach mit reingezogen werden", sagt Walter.