Mehrfach habe ich dem WDR über 'Frag den Staat' als öffentliche Informationsplattform Fragen gestellt, die Bezug zum Rundfunkbeitrag hatten. Konsequent antwortete mir die "WDR Publikumsstelle" mit "Bescheiden". Diese sollen sogar widerspruchsfähig sein.
Merkwürdig hingegen ist der in jedem Bescheid ebenfalls auftauchende Satzbaustein "Jedweder Veröffentlichung dieser Antwort wird widersprochen". Erstens hatte ich ja nun extra eine Anfrage über ein öffentlich einsehbares Portal gestellt, bei dem die Antwort zwangsläufig veröffentlicht werden soll, bzw. eine nicht veröffentlichbare Antwort sinnfrei ist, zweitens habe ich diesen Satz noch in keinem anderen Verwaltungsakt gefunden.
Ich fragte also an, was der Grund dafür sei dies nicht veröffentlichen zu dürfen. Die Publikumsstelle antwortete mit dem Hinweis auf das
Urheberrecht. Nun ist das Urheberrecht ja zum Schutz persönlicher geistiger Schöpfung gedacht. Das ist so ziemlich das genaue Gegenteil von Verwaltungsarbeit, bei der sich alles an Rechtsvorschriften zu orientieren hat und "persönlicher geistiger Ausfluss" dort nichts zu suchen hat.
Da man ja zu Anfragen, die etwas problematischer sind, von den LRAen nie Antworten bekommt, die mal positiv ausfallen, nahm ich das Angebot des Widerspruchs an. Ich wollte mal sehen, was dann so kommt. Weiterer geistiger Ausfluss?
Mitnichten! Es kam ein "echter" Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vom Justiziariat des WDR formell Handschriftlich unterzeichnet von bekannten "Stars" der WDR- Justiziariatsszene in der von der
Klagemöglichkeit vor dem VG Köln gesprochen wurde! Man erinnere sich: Der geistige Ausfluss einer Person soll nun mit einem mal verwaltungsrechtlich verwendbar sein!
Das ist nun schon etwas her, aber ich fand diesen Behördengetue des WDR so anmaßend, dass ich nun Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der beiden Bescheide beim WDR gestellt habe. Aber es ist nicht nur anmaßend: Der WDR nimmt sich heraus, etwas auf den Verwaltungsweg zu verweisen, was von der Stelle "ausfliesst", die nach dem WDR Gesetz § 10 für
inhaltliche Publikumsanfragen zuständig ist. Wie wir wissen soll nach Frau Tucholke (Beckscher Komm. z. Rfr.) ja eine strikte Trennung der Verwaltung von der eigentlichen Tätigkeit der Landersrundfunkanstalten gehalten werden. Das ist hier wohl offensichtlich nicht so.
Man kann sich vorstellen, wenn man als ahnungsloser Tropf nun
in der Sache an sich vors VG Köln wandert um seine Information zu bekommen: Der Kölner Appellhofplatzklüngel WDR/VG Köln) wird bestimmt einen Weg finden, den kreativen Ausfluss der Publikumsstelle für richtig zu erklären. Wahrscheinlich sogar besser vorbereitet als Justitia: mit "Augen
und Ohren zu"... Das der
formale Weg irgendwie nicht eingehalten wurde, wird gar nicht bearbeitet.
Ein Bescheid ist nichtig, wenn er von einer Stelle ausgestellt wird, die nicht dazu befugt ist. Ein Widerspruchsbescheid auf einen nicht rechtwirksamen Bescheid ist ebenso nichtig. Anhängend das Schreiben an den WDR, heute per Fax abgesendet.
Textversion:Westdeutscher Rundfunk
Justiziariat
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Auskunftsbescheides als Verwaltungsakt vom 19. Oktober 2018 auf meinen Antrag vom 7. September 2018 in Form des Widerspruchsbescheids vom 11. März 2019 auf meinen am 7. November 2018 erfolgten Widerspruch
Begründung:
In der Sache beschied die Publikumsstelle des WDR meinen Antrag auf amtliche Auskunft zur Handhabung der Gesamtschuldnerschaft entsprechend §§268 ff. AO mit einem Negativbescheid.
Die Publikumsstelle ist laut WDR Gesetz zuständig für Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm oder zu Telemedienangeboten (WDR Gesetz § 10 (1), (3)). Mein Antrag war jedoch verwaltungsrechtlicher Natur. Die PS ist dafür nicht zuständig und keine Stelle, die Verwaltungsakte erstellen kann.
Die PS erstellt Bescheide, die – durch einen Satzbaustein kenntlich gemacht - nicht veröffentlicht werden dürfen. Sie sollen der Aussage der PS nach urheberrechtlich geschützt sein. Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht und schliesst eine verwaltungsrechtliche bzw. behördliche Tätigkeit aus. Baut ein Bescheid auf persönlicher geistiger Schöpfung auf, ist er aufgrund der strikten Orientierung der öffentlichen Verwaltung an Recht und Gesetz als Verwaltungsakt untauglich.
Es herrscht eine strikte Trennung zwischen der eigentlichen programmlichen Aufgabe des WDR, die vom Verwaltungsverfahren nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeschlossen ist ( VwVfG NRW §2 (1) und der Verwaltungstätigkeit, die entsprechend der Landesverwaltungsverfahrensgesetze geführt werden soll. (vgl. Tuchokle in Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4, Aufl. 2018, RBStV § 10 Rn. 33)
Ich erhob fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid. Erst der Widerspruchsbescheid des Justiziariats wies sich mit der Klagemöglichkeit vor dem VG Köln eindeutig als „echter“ Verwaltungsakt aus. Der Widerspruchsbescheid erfolgte aber auf einen Bescheid, der keinen Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsrechts darstellt und auch nicht von einer dazu berechtigten Abteilung des WDR erstellt wurde. Die Verwaltungstätigkeit der Landesrundfunkanstalten ist bezüglich des Rundfunkbeitrags ausschließlich den anstaltseigenen Beitragsservices und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln vorbehalten.
Es ist daher festzustellen, dass sowohl der Ausgangsbescheid als auch der darauf aufbauende Widerspruchsbescheid nichtig sind. (VwVfG NRW § 44 (1), (5)).
Somit ist mein Antrag bisher nicht bearbeitet worden. Die Auskunftsbescheidung obliegt einer Stelle, deren Entscheidung verwaltungsrechtlichem und nicht geistig-schöpferischen Ursprungs ist und die entsprechend den Regelungen des LandesverwVfG abgewickelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
vorab per Fax an 00492212208504
PS.: Die "urheberrechtlich geschützten" Bescheide der Publikumsstelle durfte ich natürlich auf "Frag den Staat" veröffentlichen. (Rücksprache mit Herrn Semsrott, Kurzlink:
https://fragdenstaat.de/a/33343 ) Kurz habe ich mich allerdings gefragt, ob ich die Ersteller der "öffentlich rechtlichen Kunstwerke" nach urheberrechtlichen Regeln dort nicht doch sogar namentlich nennen müsste...
hab ich dann aber gelassen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)