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Autor Thema: „Der MDR-Staatsvertrag trägt prähistorische Züge“  (Gelesen 748 mal)

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Medienpolitik.net, 12.08.2019

„Der MDR-Staatsvertrag trägt prähistorische Züge“

MDR-Staatsvertrag ist seit 28 Jahren nahezu unverändert – weiterhin Streit um Details zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Fragen an Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident Thüringens; Rainer Robra (CDU), Staatsminister und Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Kultur- und Europaminister; und Oliver Schenk (CDU), Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Sachsens

Zitat
Kurz nach ihrer Neugründung einigten sich die Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie das Land Sachsen-Anhalt auf die Einrichtung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt – den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Am 30. Mai 1991 unterzeichneten die damaligen Ministerpräsidenten der Länder den entsprechenden Staatsvertrag. Der MDR-Staatsvertrag gilt inzwischen als veraltet. Seit 28 Jahren ist er bis auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung unverändert. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen zwar eine Reform, doch seit Jahren streiten sie über Details. Damit ist der MDR die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt. „Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum sich drei Nachbarn nicht gemeinsam auf einen zukunftsfähigen Weg für unseren Mitteldeutschen Rundfunk einigen“, so der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow gegenüber medienpolitik.net. Und Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts ergänzt: „In den beiden Jahren, in denen Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Federführung über den MDR-Staatsvertrag innehatte, ist es gelungen, mit Sachsen und Thüringen unter Einbeziehung der Vertreter der Regierungsfraktionen einen weitgehend geeinten Entwurf zu erarbeiten.“ Handlungsbedarf sieht auch Oliver Schenk, Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen. Da die Neubesetzung der relevanten Gremien erst im Jahr 2021/22 anstehen, habe man sich allerdings in Sachsen mehr Zeit genommen.

Fragen an Bodo Ramelow, Rainer Robra und Oliver Schenk zum Stand der Verhandlungen über einen zeitgemäßen MDR-Staatsvertrag
1. Der MDR-Staatsvertrag zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist unverändert, fast 30 Jahre alt. Inzwischen haben sich die Medienlandschaft als auch die Angebote und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verändert. In welchen Punkten müsste der Staatsvertrag novelliert werden, um zeitgemäß die Aufgabe und Funktion des MDR zu beschreiben?

2. Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht wegen der nicht ausreichenden Politikferne der Zusammensetzung des Fernsehrates den ZDF-Staatsvertrag für nicht verfassungskonform erklärt. Daraufhin wurden auch alle Staatsverträge über die ARD-Landesrundfunkanstalten geändert, bis auf den MDR-Staatsvertrag. Warum ist das bisher nicht geschehen?

3. Muss man nicht damit rechnen, dass Beschlüsse des Rundfunkrates als nichtverfassungsgemäß infrage gestellt werden können, wenn die Zusammensetzung des Rundfunkrates nicht der Verfassung entspricht?

4. Es gab zahlreiche Gespräche zur Novellierung des MDR-Staatsvertrags und auch eine gemeinsame Sitzung der für Medienpolitik zuständigen Ausschüsse. Seit Frühjahr 2019 soll ein Vertragsentwurf vorliegen mit nur noch wenigen offenen Punkten. Wo sehen Sie weiterhin vor allem Differenzen und Änderungsbedarf?

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident Thüringens
[…] (Anm.: Antwort besteht aus 5296 Zeichen)
Rainer Robra (CDU), Staatsminister und Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Kultur- und Europaminister
[…] (Anm.: Antwort besteht aus 4623 Zeichen)
Oliver Schenk (CDU), Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Sachsens
[…] (Anm.: Antwort besteht aus 1239 Zeichen)

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https://www.medienpolitik.net/2019/08/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege/



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