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Autor Thema: Verjährung von Klage und Beitragsforderungen  (Gelesen 1392 mal)

w
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Verjährung von Klage und Beitragsforderungen
Autor: 10. August 2019, 14:36
Liebes Forum,

eine mir verschwägerte Person Y hat vor einiger Zeit Klage am VG eingereicht.
Diese Klage ist nun seit ca. 1 Jahr in der Warteschleife.
Kann einen Klage irgendwann, wegen nicht Bearbeitung verfallen?

Ausserdem hat Y seit ca. 3 Jahren keinen FB mehr erhalten. Verjähren die Forderungen irgendwann?

Besten Dank!


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Klagen hemmen die Verjährung der angefochtenen Forderung.

Für bisher ausgebliebene Festsetzungsbescheide gilt eine Verjährungsfrist von 3 Kalenderjahren: Die Beitragsperiode 2015 kann seit dem 31.12.2019 nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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Diese Klage ist nun seit ca. 1 Jahr in der Warteschleife.

Kann einen Klage irgendwann, wegen nicht Bearbeitung verfallen?
Nein, das würde ja das Recht auf rechtliches Gehör verletzen. 1 Jahr ist zwar weniger üblich, aber auch nicht so ungewöhnlich.
Man könnte eine überlange Verfahrensdauer vielleicht rügen. Man könnte.  ::)

Zitat
Ausserdem hat Y seit ca. 3 Jahren keinen FB mehr erhalten. Verjähren die Forderungen irgendwann?
Da gibt es im Forum Erfahrungswerte. Hausnummer: 3 Jahre. Bitte Suchfunktion "Verjährung" für genauere Inspektion bemühen. Keine Rechtsberatung.


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Klagen hemmen die Verjährung der angefochtenen Forderung.
Wenn die Klage abgewiesen wurde, ist sie aber quasi nicht existent und müsste die Verjährung dann so ablaufen wie nie geklagt. Oder?

Zitat
Für bisher ausgebliebene Festsetzungsbescheide gilt eine Verjährungsfrist von 3 Kalenderjahren: Die Beitragsperiode 2015 kann seit dem 31.12.2019 nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden.
Heute ist Samstag, da habe ich mit Kopfrechnen immer mehr Probleme als sonst. Ich hätte auf 31.12.2018 getippt.



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Konkret, der letzte festgesetzte Beitrag ist der Monat 2/16.
D.h. die Beiträge März bis Juli 2016 können nicht mehr festgesetzt werden? Und jeder weitere Monat der vergeht.... >:D

Edit "Markus KA":
Thread musste bis auf weiteres geschlossen  und möglicherweise gelöscht werden.
Das Thema „Verjährung“ wurde bereits mehrfach im Forum diskutiert.

Mehrfachpostings allgemeiner Fragen, die schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, sind aus Kapaziätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen.

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764

Festsetzung verjährter Forderung/ doppelte Festsetzung von Beiträgen beim HR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29944.msg187509.html#msg187509

Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.msg112461.html#msg112461

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2019, 16:44 von Markus KA«

 
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