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BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume

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PersonX:
Irgendwie ist PersonX über diese Information gestolpert und denkt, dass diese irgendwann noch wichtig wird, wenn Aussetzungszinsen oder andere Zinsen im Zusammenhang mit dem Rundfunk, z.B. Gerichtskosten etc. geltend gemacht werden und diese anzugreifen sind.

Anscheinend könnte die Zinshöhe auch mittels eines Übermaßverbots angegriffen werden:

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH - Wirtschaftsprüfungs-/ Steuerberatungsgesellschaft, 01.02.2019
BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012
https://www.ofm-koeln.de/de/news/newsletterarchiv/3544
https://www.ofm-koeln.de/news/bmf-uert-sich-zur-verfassungsmigkeit-der-verzinsung-fr-verzinsungszeitrume-ab-dem-1-4-2012/

--- Zitat ---[...] Nach seiner Auffassung begegnet die Zinshöhe durch ihre realitätsferne Bemessung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.
[...]
--- Ende Zitat ---

Somit könnten Kostenentscheidungen vielleicht über die Regelungen zur Verzinsung angegriffen werden, wenn der Zinssatz zur aktuellen Niveau-Entwicklung abweichend ist.

Offenbar sind für anderes Anträge notwendig ;)

Das Thema hier soll dazu ermuntern, kreativ zu werden bei Zinsforderungen in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag, Gerichts- und Anwaltskosten.


Edit "Bürger": Übertragbar z.B. auf Threads wie diese...
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220195.html#msg220195
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220257.html#msg220257

ope23:
Hinweise:

* Der Link ("ofm") führt auf eine Rechtsanwaltskanzlei. Der Link scheint auch harmlos zu sein.
* Es geht um 0,5% Zinssatz pro Monat (grob 6,2% p.a., falls die Zinsen mitverzinst werden), der nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (=BFM) eventuell schon verfassungswidrig sein könnte.

Eine Beschwerde osä. könnte ein guter Ansatz sein, falls eine LRA gerne ihre 20 Euro Verwaltungskostenpauschale beim unwilligen Beitragszahler renditestark anlegen möchte und der sich das nicht gefallen lassen will.

Aber erfahrungsgemäß kann man diesen Versuch, sich als Anlageform missbrauchen zu lassen, einfach an sich abprallen lassen und passiv aussitzen, weil die LRA andere Sorgen haben wird. Keine Rechtsberatung.

Markus KA:
Aus aktuellem Anlass zum Thema Verzinsung von Forderungen:

BVerfG
Pressemitteilung Nr. 77/2021 vom 18. August 2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html
Abschnitt 4 c)

--- Zitat ---"Die Verzinsung mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % ist trotz der grundsätzlichen Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers aber dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erweist. Dies ist spätestens seit dem Jahr 2014 der Fall."
--- Ende Zitat ---

Volltext der Entscheidung:
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021
- 1 BvR 2237/14 -, Rn. 1-264,
http://www.bverfg.de/e/rs20210708_1bvr223714.html

PersonX:
Die aktuelle "Leitzins" Entwicklung sollte mit in den Blick genommen werden.

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