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Autor Thema: Dein Antrag "Rechtsaufsicht Staatskanzlei"! - "Querulanten-Einwand" VerfG EGMR  (Gelesen 1825 mal)

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Dein Antrag "Rechtsaufsicht Staatskanzlei"!
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Viel zu wenig wird praktiziert:
Ganz ausdrücklicher Antrag "Rechtsaufsicht" an die Staats- / Senatskanzlei deines Bundeslandes.
Was man da alles als Thema vortragen könnte, ist nicht (!) Anliegen dieses Threads.


Dieser Thread hat als Anliegen: - straff, konzentriert -
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Sammlung von Rechtsgrundlagen gegen den "Querulanten-Einwand".
Bitte nicht in eine breite Diskussion über "Gott und alle Welt und das Universum" eintreten.

Bitte vorzugsweise nicht mehr als rund 10 Zeilen pro Rechtsgrundlage:
- Beispielsweise "Anspruch auf rechtliches Gehör Art. ... Grundgesetz".


Uns interessieren Rechtsgrundlagen der Bearbeitungspflicht beispielsweise aus/in:
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- Grundgesetz
- EU-Charta (da wird @pinguin alles Wichtige am besten wissen?)
- EKMR Europäische Konvention der Menschenrechte
- Landesverfassungen der 16 Bundesländer
- Landesrecht der Rechtsgrundlagen für Bearbeitungs-Ende, weil "Querulant" (Mehrfach-Eingabe usw.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2019, 19:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Im zweiten Beitrag und nur hier
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weicht @pjotre ausnahmsweise selber von der "Textkürze"-Auflage dieses Threads ab. In diesem Beitrag Nr. 2 wird erläutert, was der Sinn der Sache ist:


Schriftliche Beschwerden und Telefonate
------------------------------------------
- erhalten die 16 Staats-/Senatskanzleien in Masse
- und natürlich auch öfter durch Bürger, die ihrer hundertprozentig gerechtfertigtenWut in "etwas unkontrollierter Weise Ausdruck geben", um es einmal nach den Regeln der Diplomatie zu umschreiben.


Nein, auffordernde Anträge statt Bittstellerei
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Nein, der erfahrene Widerständler gegen diesen Politik- und Justizskandal macht keine Bittsteller-Briefe mehr und flieht auch nicht in verbale Entgleisungen des Untertans.
Wir sind das Volk, uns gehört der Staat, nicht gehört den Herrschenden das Volk.
Wie produzieren keine Papierkorbware der Bittstellerei für die Abwimmel-Praktikanten der partei-opportunistischen Verteidiger des Unrechts-Teiles der Rundfunkabgabe-Reglung.


jemand formulierte beispielsweise etwa wie folgt:
-----------------------------------------------
Hiermit fordere ich auf, mit Frist bis zum --- 2019 in die Rechtsaufsicht bei der ARD-Landesanstalt ... einzutreten bezüglich:
... ... ... ...
... ... ... ...
Dieser Antrag erzeugt Ihre Bearbeitungspflicht und Antwortpflicht gemäß Artikel 17 Grundgesetz.
Um Bestätigung des Eintritts in die Rechtsaufsicht innerhalb der angegebenen Frist wird gebeten.
Im Fall der Verweigerung wird um Rechtsmittelbelehrung gebeten.
Sofern Sie dafür nur die Verfassungsbeschwerde als die einzige Möglichkeit ansehen, so bitte ich darum, dies als Rechtsmittelbelehrung auszuweisen.


Übrigens:
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(1) Zumutbare Frist: Meist 6 Wochen. 
(2) Rechtsmittelbelehrung: Dieser Satz ist als List zu interpretieren: Normalerweise gibt es kein Rechtsmittel. Wenn das also formuliert wird wie erbeten, so ist das sehr hilfreich gegen die Annahmehürde bei Verfassungsgerichten.

"Verfassungsgericht" und nicht "Bundesverfassungsgericht". Denn Landesverfassungsgerichte sind meist viel bearbeitungswilliger.
Man sichte aber die Kostenfreiheit vor Beschwerden bei Landesverfassungsgerichten. Was nützt das Recht der Bürger-Beschwerde  bei solchen Gerichten, sofern kostenpflichtig oder mit Anwaltspflicht.



Artikel 17 Grundgesetz: Jeder Bürger darf Anträge stellen.
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Das ist Bundesrecht und gilt bundesweit und bricht etwaiges anderweitiges Landesrecht. Ein Bayer kann einen Antrag bei der Senatskanzlei Berlin stellen, sofern er Teile der Mietenpolitik für rechtsverletzendes Unrecht hält.
Beispiel: Sofern die vielen dauerhaft leerstehened gewordenen Räume der Flüchtlingsunterkünfte in Berlin nicht durch Studenten bewohnt werden dürfen, sondern in Berlin weiterhin leer zu stehen bleiben? Wenn das so ist, hiergegen kann jeder Bundesbürger einen Antrag auf Beendigung dieser ?_"Rechtsverletzung der Verpflichtung aus Wohnraum-Eigentum"_? bei der Berliner Senatskanzlei stellen, weil miethöhen-treibend.
 

Und nun das Entscheidende: Was passiert mit deiner Anfrage?
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Die Staats-/Senatskanzleien haben wohl ein gemeinsames Textbaustein-System für die Abwimmel-Texte. Das liest sich wie die Standardtexte bei den VG-Verfahren:
- Seitenlange ewaltige Mengen von Urteilszitaten, kaum Bezug zum Thema.
- "ARD = edel", "laut BVerfG - alles o.k." usw. usw.usw..

Bei Bitte um Quellenangabe des Baustein-Systems wurde verneint, dass dies ein ARD-Produkt sei, sondern es sei eine Art abgestimmter  Sammelarbeit der Staats-/Senatskanzleien. Haha, "wir lachen uns tot"?

Deshalb formuliert ein streit-routinierter Bürger beispielsweise sofort in den Antrag hinein etwa wie folgt:
"Vorsorglich widerspreche ich einer Schein-Bearbeitung durch beispielsweise seitenlange Urteils-Zitatlisten ohne Bezug zu meinem Antrag. Wir sind uns sicherlich einig, dieser Vorgang soll nicht durch sachfremde Textbaustein-Serien "zugemüllt" werden. Ich bitte darum, bei der Bearbeitung konkret zum Thema zu bearbeiten. Diese Bearbetiung geht also nicht durch ein paar auslösende Klicks in der Textbaustein-Maschine."
 
 
Und dann kommt irgendwann vermutlich die Krönung von vorsätzlichem Staatsversagen: Der "Querulanten-Einwand".
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Gesetzt den Fall, der Antrag ist intelligent und wichtig, dann darf dieser Einwand an sich nicht erfolgen.
Will die zuständige Stelle aber dennoch nicht bearbeiten, so wird sie 1- bis 3-mal mit Scheinbearbeitungen das Problem zu umschiffen versuchen. Bleibt der Bürger hartnäckig und nachfassend, so bekommt er irgendwann die Mitteilung im Sinn von:
"Weitere Eingaben von Ihnen in dieser Sache bleiben ohne Beantwortung, dies gemäß § ... ...."
 
Nirgends im Gesetz steht dafür "Querulanten-Einwand". Google zeigt Neugierigen das Nötige.
 
 
So, und jetzt geht es erst richtig los: Eine Verfassungsbeschwerde ist rasch gemacht.
---------------------------------------------------------------------------------------
Sie lautet nur einfach etwa wie folgt.
 
Eine ensprechendge  Verfassungsbeschwerde wurde von einem Bürger etwa wie folgt getextet:
-------------------------------------------------------------
Beantragt wird, die Staatskanzlei... ... zu verpflichten, zur Sache zu bearbeiten.
Es muss die Bearbeitungsverweigerung vom ... 2019 durch das Gericht als unzulässig entschieden werden.

Die Sache ist erkennbar bedeutsam. Ist Nichtbearbeitung eine Flucht vor dem Problem?
Sinn des zur Rechtfertigung angeführten § .... ist gerade nicht, eine vorsätzliche Nichtbearbeitung eines legitimen Anliegens zu unterbinden. 
 
Ein Antrag zur Sache selbst erfolgt in dieser Beschwerde nicht. So lange die angesprochene Stelle nicht bearbeitet hat, fehlt es am beschwerde-geeigneten Entscheid zur Sache.

Rechtsgrundlagen für diese Beschwerde:
- Artikel 17 Grundgesetz.
- Art... Grundgesetz
- Art. ... EU-Charta
- Art. ... EMRK
- Art. ... Landesverfassungsgesetz des Landes .....
 
Mit freundl....
 
 
Der Vorgang ist in der Anlage beigefügt, geordnet nach Datum:
 - (jede Unterlage seiten-nummeriert, so dass eine Gesamtnummerierung überflüssig ist)
 "2019-02-17" (7 Seiten): Mein ursprünglicher  Antrag: ... ... ..
...
..
 
 
Und nun zurück zum Grund für diesen Thread: Alle Rechtsgrundlagen wollen wir wissen.
 --------------------------------------------------------------------------------------------
 Also bitte in diesem Thread nicht zu dieser langen Erläuterung diskutieren. Wer es möchte, dann dafür bitte einen anderen Thread ("Faden" / "Thema") machen.
 Dieser Thread soll in den folgenden Beiträgen nur eine straffe Übersicht von Rechtsgrundlagen sein.
 Dieser Beitrag Nr. 2. soll die einzige Abweichung von der Regel de Kürze sein.
 

Und wie immer der Disclaimer: Gezeigt wurde, was andere machten / machen. Es ist nicht Empfehlung, sondern was jemand macht oder nicht, ist eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall wende man sich an den Anwalt seines Vertrauens. Anwälte, die Vertrauen verdienen? Ja, gibt es, der eigene beispielsweise. 


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Siehe auch:

Klappt/könnte klappen bei EMRK und Melderecht

Rechtsaufsicht des Bundes einfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30208.msg188996.html#msg188996

Zitat
Uns interessieren Rechtsgrundlagen der Bearbeitungspflicht beispielsweise aus/in:
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- EU-Charta (da wird @pinguin alles Wichtige am besten wissen?)
Die Charta ist nur anwendbar, wenn EU-Recht angewendet oder umgesetzt wird; es muß sich also zwingend auf Richtlinien oder Verordnungen der EU berufen werden, die gerade zu einem konkreten Fall passen, wo die EU , bspw., das Rahmenrecht setzt. Beim Rundfunk, bzw. den audio-visuellen Medien, ist das freilich mit der entsprechenden Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste gegeben. (Trotz einer neuen Änderungsrichtlinie bleibt diese Richtlinie bis auf Weiteres die Richtlinie für Medien).

Siehe hierzu auch:

Wird eine EU-Richtlinie angewendet/umgesetzt, ist die EU-Charta einzuhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29181.0.html

@pjotre
Es ist punktuell einfacher, sich auf die EMRK zu berufen, die zwar Teil der Charta ist, aber eben Bundesrecht; wie bei den EU-Verträgen ist alleine der Bund hier Vertragspartner. Und die Aussage des Bundes, daß es nicht sein kann, daß sich über internationale Verträge hinweggesetzt wird, wurde bereits ins Forum eingefügt; denn sie tätigte unser MP des Landes Brandenburg als Polenbeauftragter der Bundesregierung.

Und, sorry, "kurz" wird hier offenbar nicht gekonnt.  :-[


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Danke, @pinguin, war ja durchaus KURZ + knackig.


Nun das Anliegen noch etwas klarer herausgearbeitet.
---------------------------------------------------
.   Welches sind die Rechtsgrundlagen, dass eine Stelle der Exekutive (Behörde, Staatskanzlei) oder auch ARD-Landessender-Anstalt
.   zu einer wirklich auch sachbezogenen Beantwortung einer Bürgeranfrage verpflichtet ist.


Art. 17 GG, das ist klar.
---------------------------------
Landesverfassungen dürften etwas ähnliches enthalten. Aktuell interessiert insbesondere Berlin (und Brandenburg).


EMRK:
--------------
Art. 6 "faires Verfahren" passt nicht so richtig, verschiedene Gesichtspunkte, die Begründung der Meinung will ich hier weglassen.
Ein anderer Artikel der EMRK, der in Betracht käme, fällt mir auf Anhieb nicht ein.


EU-Charta:
------------------
 @pinguin machte die Einschränkung "EU-Recht-Bezug nötig". Den muss man dann im Vorverfahren schon eingebracht haben... Bei der Rundfunkabgabe manchmal oder oft geeignet hinbiegbar. Und welche Regeln der EU-Charta könnte man dann beim Landesverfassungsgericht als Anspruchsgrundlage für Bearbeitungspflicht vortragen?


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.   Welches sind die Rechtsgrundlagen, dass eine Stelle der Exekutive (Behörde, Staatskanzlei)
 oder auch ARD-Landessender-Anstalt
.   zu einer wirklich auch sachbezogenen Beantwortung einer Bürgeranfrage verpflichtet ist.
"Bürgeranfrage" könnte das Problem dabei sein? Man müsste einen seriösen, gefestigten Verlag ins Boot holen; dem dürfen, zumindest seitens des Staates, keine Auskünfte verweigert werden. Gegenüber dem Rundfunk ist das allerdings untauglich, weil Wettbewerber.

Dennoch könnte der Wettbewerber "Presse" *** hier investigativ tätig werden und die Transparenzerfordernisse hinsichtlich der staatlichen Beihilfe namens Rundfunkbeitrag zu ergründen helfen? Alles übrigens zugunsten eines fairen innereuropäischen Wettbewerbs.

Zitat
EMRK:
--------------
Ein anderer Artikel der EMRK, der in Betracht käme, fällt mir auf Anhieb nicht ein.
Datenschutz?

Zitat
EU-Charta:
------------------
Und welche Regeln der EU-Charta könnte man dann beim Landesverfassungsgericht als Anspruchsgrundlage für Bearbeitungspflicht vortragen?
Wohl primär keines, weil EU-Recht kein Verfassungsrecht ist, außer Auskunftspflicht via Art. 23 GG zur Loyalität gegenüber Europa und zur Bundestreue gemäß den Entscheidungen des BVerfG? Die Charta ist hier eher eine Sache für das Fachgericht? Nur die EMRK ist im Land Brandenburg Verfassungsrecht, sonst nirgends.

Das (Landes)Verfassungsgericht greift erst dann, wenn sich das Fachgericht entweder über die eindeutigen Aussagen des BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH oder die Aussagen des BVerfG zur Beachtung der Entscheidungen des EGMR hinwegsetzt.

Das Rechtsgebiet, was sich allerdings, (in Bezug auf den individuellen Bürger), durch alle Bereiche zieht und auch von der aktuellen Rundfunkentscheidung des BVerfG in Bezug u. a. auf Brandenburg tangiert wird, ist der Datenschutz.

Und das immer in Verbindung mit Art. 10 EMRK, bzw. Art. 11 Charta, bezüglich der geforderten Nichteinmischung des Staates.

*** = "Presse" meint im europäischen Kontext immer Printpresse, das andere sind "audio-visuelle Medien".


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Charta:

Zitat
Artikel 8

Schutz personenbezogener Daten

(1)   Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2)   Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3)   Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Zitat
Artikel 42

Recht auf Zugang zu Dokumenten

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger.
Hier müsste man jetzt wissen, ob sich diese Aussage nur auf Einrichtungen der Union selbst auswirkt oder die Einrichtungen der Mitgliedstaaten mit einbezieht.

Darüberhinaus Art. 51ff. zum Nachlesen.

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0389.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC


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Genau wie es da steht, Stellen der Union. Ein Gericht VG in Deutschland ist sicherlich keine Stelle der Union. Ebenfalls ist ein Landtag in einem beliebigen Bundesland keine Stelle, Organ oder Einrichtung der Union. Auskunft im jeweiligen Eu-Land, in Deutschland auch in jedem Bundesland zu bekommen unterliegt der Transparenzpflicht der Demokratie. Es kann Einblick in alle Unterlagen, welche für eine Verteidigung der Demokratie notwendig erscheinen genommen werden. Ist das nicht möglich, dann kann dazu der Rechtsweg gegangen werden. Insbesondere möglich ist die Einsichtnahme, wenn eine Person davon selbst betroffen ist und diese Informationen aus den Dokumenten benötigt um sich selbst gegen den Staat verteidigen zu können. Im Zweifel muss da klein angefangen werden, mit Antrag auf jeweils das was es zu sichten gilt. Gegebenenfalls ergeben sich daraus Hinweise auf weitere Dokumente, welche zu sichten es gilt. Sollten Anträge abgewiesen werden, dann kann eine Person darauf einen juristischen Schritt anwenden. In weiteren Verfahren kann sie dann auf den Ausgang dieses abstellen und Fristen schieben.


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Danke für die Überlegungen. Ich glaube, wir haben hier im Forum jetzt bereits den Rahmen abgesteckt und können hier die Überlegungen abbrechen. Der Feind liest mit und es geht um Vorgänge mit Hebelwirkung gegen das System der Rundfunkabgabe. Also deshalb nur in rudimentär verständlicher Form eine

Zusammenfassung:
-----------------------------
a) Es geht bei einer Handlungs-Aufforderung an die Exekutive nicht um rechtliche Verfahren oder rechtliches Gehör. Damit scheiden die entsprechenden Rechtsgrundlagen hierfür aus.

b) Macht man eine Verfassungsbeschwerde hiergegen und wird diese ?_falsch_? bearbeitet, nur dann stellt sich die Frage des rechtlichen Gehörs überhaupt. Ob man das verfolgen wollen wird, lasse ich hier einmal offen.

c) Ist die Aufforderung auf Straftatunterlassung bezogen, so gibt es effiziente Waffen gegen die "Querulanten-Abwimmelei". Es geht aber bei der Fragestellung um die eventuelle Bearbeitungspflicht gerade im nicht-strafrechtlichen Pflichtenbereich der Exekutive.

d) Auch die Frage der Pflichten in Zusammenhang mit dem Datenschutz ist nicht betroffen. Dafür gäbe es spezifische Verfahren. .

e) Die Exekutive hat diverse sonstige Pflichten, nicht nur einzelfall-bezogene, sondern auch generelle. Nur die letztere Kategorie lohnt wirklichen Einsatz. Beispiel: Für Hebelwirkungen, die im Endeffekt das aktuelle System der Rundfunkabgabe zur Neuordnung zwingen würden Dass die Exekutive dann "kneift", ist verständlich.

Dank für das Mitdenken.
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Ich schlage vor, hier die Erörterung abzubrechen, es sei denn, es ergeben sich noch unerwartet weiterführende Ideen über Rechtsgrundlagen.


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Dieser Thread führte zu internem Austausch.


Die erste Verfassungsbeschwerde gegen "Querulanteneinwand" von einer Staatskanzlei in Sachen Rundfunkabgabe wird nun erfolgen.
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Vertiefte Analyse führte zu sehr viel mehr an Rechtsgrundlagen, verglichen mit dem in diesem Thread bisher Erarbeiteten. Verkopplung mit EMRK und EU-Charta war in der konkreten Sache schließlich doch konzipierbar.
Vom Auftraggeber kam geeignete (wenn auch finanziell minimale) Anerkennung dieser Arbeit.


Die anonymisierende Umformulierung in ein von jedermann verwendbares öffentliches Briefbeispiel
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unterliegt der minimalen Spendenklausel einer anderen Plattform für derartige Briefbeispiele. Links zu Externem machen wir hier nicht. Wen es interessiert, bitte per PM.


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