Im zweiten Beitrag und nur hier
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weicht @pjotre ausnahmsweise selber von der "Textkürze"-Auflage dieses Threads ab. In diesem Beitrag Nr. 2 wird erläutert, was der Sinn der Sache ist:
Schriftliche Beschwerden und Telefonate
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- erhalten die 16 Staats-/Senatskanzleien in Masse
- und natürlich auch öfter durch Bürger, die ihrer hundertprozentig gerechtfertigtenWut in "etwas unkontrollierter Weise Ausdruck geben", um es einmal nach den Regeln der Diplomatie zu umschreiben.
Nein, auffordernde Anträge statt Bittstellerei
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Nein, der erfahrene Widerständler gegen diesen Politik- und Justizskandal macht keine Bittsteller-Briefe mehr und flieht auch nicht in verbale Entgleisungen des Untertans.
Wir sind das Volk, uns gehört der Staat, nicht gehört den Herrschenden das Volk.
Wie produzieren keine Papierkorbware der Bittstellerei für die Abwimmel-Praktikanten der partei-opportunistischen Verteidiger des Unrechts-Teiles der Rundfunkabgabe-Reglung.
jemand formulierte beispielsweise etwa wie folgt:
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Hiermit fordere ich auf, mit Frist bis zum --- 2019 in die Rechtsaufsicht bei der ARD-Landesanstalt ... einzutreten bezüglich:
... ... ... ...
... ... ... ...
Dieser Antrag erzeugt Ihre Bearbeitungspflicht und Antwortpflicht gemäß Artikel 17 Grundgesetz.
Um Bestätigung des Eintritts in die Rechtsaufsicht innerhalb der angegebenen Frist wird gebeten.
Im Fall der Verweigerung wird um Rechtsmittelbelehrung gebeten.
Sofern Sie dafür nur die Verfassungsbeschwerde als die einzige Möglichkeit ansehen, so bitte ich darum, dies als Rechtsmittelbelehrung auszuweisen.
Übrigens:
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(1) Zumutbare Frist: Meist 6 Wochen.
(2) Rechtsmittelbelehrung: Dieser Satz ist als List zu interpretieren: Normalerweise gibt es kein Rechtsmittel. Wenn das also formuliert wird wie erbeten, so ist das sehr hilfreich gegen die Annahmehürde bei Verfassungsgerichten.
"Verfassungsgericht" und nicht "Bundesverfassungsgericht". Denn Landesverfassungsgerichte sind meist viel bearbeitungswilliger.
Man sichte aber die Kostenfreiheit vor Beschwerden bei Landesverfassungsgerichten. Was nützt das Recht der Bürger-Beschwerde bei solchen Gerichten, sofern kostenpflichtig oder mit Anwaltspflicht.
Artikel 17 Grundgesetz: Jeder Bürger darf Anträge stellen.
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Das ist Bundesrecht und gilt bundesweit und bricht etwaiges anderweitiges Landesrecht. Ein Bayer kann einen Antrag bei der Senatskanzlei Berlin stellen, sofern er Teile der Mietenpolitik für rechtsverletzendes Unrecht hält.
Beispiel: Sofern die vielen dauerhaft leerstehened gewordenen Räume der Flüchtlingsunterkünfte in Berlin nicht durch Studenten bewohnt werden dürfen, sondern in Berlin weiterhin leer zu stehen bleiben? Wenn das so ist, hiergegen kann jeder Bundesbürger einen Antrag auf Beendigung dieser ?_"Rechtsverletzung der Verpflichtung aus Wohnraum-Eigentum"_? bei der Berliner Senatskanzlei stellen, weil miethöhen-treibend.
Und nun das Entscheidende: Was passiert mit deiner Anfrage?
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Die Staats-/Senatskanzleien haben wohl ein gemeinsames Textbaustein-System für die Abwimmel-Texte. Das liest sich wie die Standardtexte bei den VG-Verfahren:
- Seitenlange ewaltige Mengen von Urteilszitaten, kaum Bezug zum Thema.
- "ARD = edel", "laut BVerfG - alles o.k." usw. usw.usw..
Bei Bitte um Quellenangabe des Baustein-Systems wurde verneint, dass dies ein ARD-Produkt sei, sondern es sei eine Art abgestimmter Sammelarbeit der Staats-/Senatskanzleien. Haha, "wir lachen uns tot"?
Deshalb formuliert ein streit-routinierter Bürger beispielsweise sofort in den Antrag hinein etwa wie folgt:
"Vorsorglich widerspreche ich einer Schein-Bearbeitung durch beispielsweise seitenlange Urteils-Zitatlisten ohne Bezug zu meinem Antrag. Wir sind uns sicherlich einig, dieser Vorgang soll nicht durch sachfremde Textbaustein-Serien "zugemüllt" werden. Ich bitte darum, bei der Bearbeitung konkret zum Thema zu bearbeiten. Diese Bearbetiung geht also nicht durch ein paar auslösende Klicks in der Textbaustein-Maschine."
Und dann kommt irgendwann vermutlich die Krönung von vorsätzlichem Staatsversagen: Der "Querulanten-Einwand".
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Gesetzt den Fall, der Antrag ist intelligent und wichtig, dann darf dieser Einwand an sich nicht erfolgen.
Will die zuständige Stelle aber dennoch nicht bearbeiten, so wird sie 1- bis 3-mal mit Scheinbearbeitungen das Problem zu umschiffen versuchen. Bleibt der Bürger hartnäckig und nachfassend, so bekommt er irgendwann die Mitteilung im Sinn von:
"Weitere Eingaben von Ihnen in dieser Sache bleiben ohne Beantwortung, dies gemäß § ... ...."
Nirgends im Gesetz steht dafür "Querulanten-Einwand". Google zeigt Neugierigen das Nötige.
So, und jetzt geht es erst richtig los: Eine Verfassungsbeschwerde ist rasch gemacht.
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Sie lautet nur einfach etwa wie folgt.
Eine ensprechendge Verfassungsbeschwerde wurde von einem Bürger etwa wie folgt getextet:
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Beantragt wird, die Staatskanzlei... ... zu verpflichten, zur Sache zu bearbeiten.
Es muss die Bearbeitungsverweigerung vom ... 2019 durch das Gericht als unzulässig entschieden werden.
Die Sache ist erkennbar bedeutsam. Ist Nichtbearbeitung eine Flucht vor dem Problem?
Sinn des zur Rechtfertigung angeführten § .... ist gerade nicht, eine vorsätzliche Nichtbearbeitung eines legitimen Anliegens zu unterbinden.
Ein Antrag zur Sache selbst erfolgt in dieser Beschwerde nicht. So lange die angesprochene Stelle nicht bearbeitet hat, fehlt es am beschwerde-geeigneten Entscheid zur Sache.
Rechtsgrundlagen für diese Beschwerde:
- Artikel 17 Grundgesetz.
- Art... Grundgesetz
- Art. ... EU-Charta
- Art. ... EMRK
- Art. ... Landesverfassungsgesetz des Landes .....
Mit freundl....
Der Vorgang ist in der Anlage beigefügt, geordnet nach Datum:
- (jede Unterlage seiten-nummeriert, so dass eine Gesamtnummerierung überflüssig ist)
"2019-02-17" (7 Seiten): Mein ursprünglicher Antrag: ... ... ..
...
..
Und nun zurück zum Grund für diesen Thread: Alle Rechtsgrundlagen wollen wir wissen.
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Also bitte in diesem Thread nicht zu dieser langen Erläuterung diskutieren. Wer es möchte, dann dafür bitte einen anderen Thread ("Faden" / "Thema") machen.
Dieser Thread soll in den folgenden Beiträgen nur eine straffe Übersicht von Rechtsgrundlagen sein.
Dieser Beitrag Nr. 2. soll die einzige Abweichung von der Regel de Kürze sein.
Und wie immer der Disclaimer: Gezeigt wurde, was andere machten / machen. Es ist nicht Empfehlung, sondern was jemand macht oder nicht, ist eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall wende man sich an den Anwalt seines Vertrauens. Anwälte, die Vertrauen verdienen? Ja, gibt es, der eigene beispielsweise.