@Kurt
Ja, das ist wohl falsch -- das BVerfG ist keine "Super-Instanz" und hält sich dementsprechend aus den AG soweit raus.
Das BVerfG hat am 18.7.2018 lediglich nach Prüfung gegen einige Art. GG festgestellt, daß gegen die geprüften Art. GG nicht verstoßen wurde -- das heißt nicht, daß unzulässige Vollstreckungen gutgeheißen werden, und das bedeutet, daß keine abschließende Prüfung gegen die restlichen Art. GG stattgefunden hat.
Die V-Beschwerde des Herrn Vetter ist mit leerem Blatt (§93d BVerfGG) abgefertigt worden. Man könnte vermuten, er hat die Rechtsmittel nicht erschöpft, und hat möglicherweise auch den Rechtsweg nicht eingehalten (AG-Beschwerde "unbegründet"), vielleicht fehlte dem BVerfG auch die Darstellung der persönlichen Betroffenheit.
Herr Vetter scheint überhaupt Probleme mit unserem Rechtssystem zu haben, da er schon einige Anträge bei - und Verfahren gegen die falschen Organe, aus den falschen Gründen, und mit unzulässigen Zielen eingereicht hatte; da er das schon mehrmals gemacht hat, könnte auch Lernresistenz eine Rolle haben. Ich habe schon zwei seiner früheren Versuche angeschaut (zB "Der Bund möge in den Ländern Abstimmungen durchführen mit dem Ziel... Rundfunk..." -- Rundfunk ist Ländersache, der Bund ist nicht für Wahlen oder Abstimmungen in den Ländern zuständig, und "Bundeszwang" ist auch noch nicht ausgerufen).
Edit "Bürger":
Thread muss geprüft/ Betreff angepasst und der Thread zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Die Überschrift ist irreführend, weil schon die Schlagzeile von Hr. Vetter irreführend ist.
Damit ist niemandem geholfen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"