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Autor Thema: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft  (Gelesen 5865 mal)

C
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GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
Autor: 25. Juli 2019, 22:10

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/main-echo.png

Main Echo, 25.07.2019

Rundfunkbeitrag
GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft

An­ge­li­ka Er­misch dach­te, al­les wä­re in Ord­nung. Da flat­ter­te ihr plötz­lich ein Ge­büh­r­en­be­scheid des Baye­ri­schen Rund­funks in Höhe von 479,48 Eu­ro ins Haus. Für an­geb­lich aus­ste­hen­de Rund­funk­ge­büh­ren von Ja­nuar 2011 bis De­zem­ber 2012.

Von Josef Pömmerl

Zitat
Dabei, so Ermisch, hatte sie sich doch ordnungsgemäß bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgemeldet, als sie 2008 ihren neuen Lebensgefährten kennengelernt hatte und im November des gleichen Jahres von Leipzig zu ihm nach Kleinostheim gezogen war. Danach habe sie kein eigenes Radio- oder Fernsehgerät mehr besessen, nicht einmal ein Autoradio, da sie kein Auto besitzt.

Dies hat sie auch Anfang 2018 der Gebühreneinzugszentrale mit entsprechenden Belegen mitgeteilt. Dennoch bleibt diese bei ihrer Forderung, die jetzt auf 527,13 Euro inklusive Mahngebühren angewachsen ist. Im Mai kam ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, in dem ihr ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis oder gar eine Haftstrafe angedroht wird, wenn sie nicht zahlt.
Jede Menge ähnlicher Fälle

Wie eine Anfrage bei der GEZ zeigt, hat Angelika Ermisch einen Fehler begangen, den wohl auch andere Menschen gemacht haben. Auf jeden Fall bestätigte ein anderer Gerichtsvollzieher, dass er momentan eine ganze Menge ähnlich gelagerter Fälle habe.

Sie hat sich zwar ordnungsgemäß abgemeldet, aber an ihrem neuen Wohnort nicht wieder angemeldet. Da sie der GEZ trotz mehrfacher Aufforderung weder die neue Adresse noch den Namen oder die Beitragsnummer ihres neuen Lebensgefährten mitgeteilt habe, »konnte die Abmeldung leider nicht durchgeführt werden«, wie uns ein Sprecher der GEZ auf Anfrage schreibt. […]

Kein Widerspruch erfolgt
[…]
Gegenseitige Vorwürfe
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/Rundfunkbeitrag-GEZ-droht-Kleinostheimerin-mit-Haft;art490814,6763809

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g
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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#1: 25. Juli 2019, 22:51
Zitat
Sie hat sich zwar ordnungsgemäß abgemeldet, aber an ihrem neuen Wohnort nicht wieder angemeldet. Da sie der GEZ trotz mehrfacher Aufforderung weder die neue Adresse noch den Namen oder die Beitragsnummer ihres neuen Lebensgefährten mitgeteilt habe, »konnte die Abmeldung leider nicht durchgeführt werden«, wie uns ein Sprecher der GEZ auf Anfrage schreibt. […]
Sprecher eines nicht rechtsfähigen Vereins? Mit solchen Leuten kommuniziert man nicht.
Zuständig ist immer noch die LRA.


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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#2: 26. Juli 2019, 08:54
Jenseits der inhaltlichen Ursachen, wundert es mich, dass man von ihr für den Zeitraum 2011-2012 Rundfunkgebühren möchte. Hier entzieht sich mir das Verständnis oder das Fachwissen, auf welcher rechtlichen Grundlage, man Beiträge ... moment, damals waren es noch Gebühren, man diese Forderung fundiert. Ist länger als 3 Jahre her, keine Rechnung gestellt, Käse ist gegessen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#3: 26. Juli 2019, 09:58
Ist länger als 3 Jahre her, keine Rechnung gestellt, Käse ist gegessen.
Sollte jemand Frau Ermisch kennen, bitte sie in unser Forum einladen.
Nach Nutzung der Suchfunktion und aufmerksamen Lesen unserer Beiträge zum Thema "Verjährung", könnte sie erkennen, dass "der Käse tatsächlich gegessen ist" sollte sich der Vorgang so zugetragen haben wie beschrieben.  ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#4: 26. Juli 2019, 10:39
Das Problem ist hier wohl, dass Frau Ermisch gegen den Festsetzungsbescheid kein Rechtsmittel eingelegt hat. Wobei in Bayern (Kleinostheim liegt am bayrischen Untermain) wohl unmittelbar geklagt werden muss, oder bin ich da nicht auf dem neuesten Stand?

So wie ich das hier im Forum wiedergegebene Zitat verstehe, ist die Situation ähnlich wie in einem Fall, wo das OVG Lüneburg die Beitragsforderung für rechtswidrig erklärt hat:

OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 24.05.2019, 4 LB 247/18
Zitat
Verstoß eines Rundfunkbeitragsschuldners gegen Anzeigepflicht bei Umzug

Der Verstoß eines Beitragsschuldners gegen die Anzeigepflicht des § 8 Abs. 2 RBStV beim Umzug in eine neue Wohnung rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für die neue Wohnung bei ihm, wenn die Beitragsschuld mit gesamtschuldnerischer Erfüllungswirkung von dem für die neue Wohnung bereits in Anspruch genommenen Beitragsschuldner beglichen worden ist.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190001908&psml=bsndprod.psml&max=true


Aber wir sind hier ja noch im Rundfunkgebührenrecht. Da müsste doch die Behauptung ausreichen, dass man seine Rundfunkempfangsgeräte über den Abfall entsorgt hat. Entsorgungsnachweise musste man der GEZ doch nicht vorlegen.

Wenn die Umzugsmeldung rechtzeitig erfolgt ist, dann dürfte es bei der 3 jährigen Verjährung bleiben.

Ich hab mir allerdings nicht die Mühe gemacht, mich beim Main-Echo anzumelden, um den vollständigen Artikel zu lesen.

Edit DumbTV:
Urteilstenor ergänzt und Verlinkung angepasst.


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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#5: 26. Juli 2019, 14:46
Wenn die Umzugsmeldung rechtzeitig erfolgt ist, dann dürfte es bei der 3 jährigen Verjährung bleiben.
Fraglich, ob es damals zu Zeiten der Rundfunkgebühr als Rundfunkgerätenichtbesitzer nötig gewesen wäre?


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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#6: 26. Juli 2019, 16:14
Zitat
§ 8 Anzeigepflicht
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Wenn die Anzeigepflicht für die Wohnung (bereits) erfüllt ist, erübrigt sich nach RBStV §8(3) die eigenständige Anmeldung eines weiteren Inhabers, zumal sich bekanntlich keine Änderung der Zahlungshöhe ergibt.  Es stellt sich auch die Frage, auf welcher Grundlage der BS tatsächlich eine erneute Anmeldung verlangt. Wenn jemand für mehrere Jahre ins Ausland zieht, hat er sicher keine Veranlassung dem BS seinen Wohnort mitzuteilen. So ungewöhnlich ist das nicht. Und ebenso wenig wird sich ein Jugendlicher nach dem 18. Geburtstag beim BS als Wohnungsinhaber melden, solange er weiterhin bei den bereits zahlenden Eltern wohnt. Da der BS offenbar in jedem Bundesland automatisch vom Zuzug an einem neuen Wohnort erfährt, wäre es schlicht seine Aufgabe gewesen nachzufragen, wenn ihm die Wohnungssituation nicht bekannt wurde. Genau das macht er ja auch in zig Fällen. Hier nicht?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

W
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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#7: 26. Juli 2019, 22:06
Ich würde gerne einen saftigen Leserbrief schreiben.
Kann mir jemand sagen wo ich die Anzahl der Fälle finde welche in Deutschland aktuell eingetrieben werden sollen.
Vielleicht noch eine Seite wo die Hauptargumente gegen die GEZ aufgelistet sind (Renten/Intendanten Gehälter usw.)
Sonst müsste ich hier im Forum bis zum Nimmerleinstag suchen müssen.
Gerne per PN.
Danke.


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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#8: 27. Juli 2019, 00:06
Wenn die Anzeigepflicht für die Wohnung (bereits) erfüllt ist, erübrigt sich nach RBStV §8(3) die eigenständige Anmeldung eines weiteren Inhabers, zumal sich bekanntlich keine Änderung der Zahlungshöhe ergibt. 
Es geht hier aber leider um eine Zeit vor Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. D.h. es galt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Nach diesem alten Recht deckte eine Fernsehgebühr eines Rundfunkteilnehmers nur sämtliche Rundfunkempfangsgeräte in der Wohnung ab, die dem Teilnehmer und seinem Ehegatten (also mit Trauschein) gehören.
Lebte man in wilder Ehe in einer Wohnung, so musste jeder Partner für seine Rundfunkempfangsgeräte selber zahlen.

So wie ich das verstehe, hat Frau Ermisch bei ihrem Wegzug aus Leipzig nicht angegeben, wo sie hinzieht, und sie hat damals anscheinend auch nicht erklärt, dass ihre Rundfunkempfangsgeräte entsorgt würden.

Die GEZ hätte aber durch eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt sehr schnell ihre neue Anschrift in Erfahrung bringen können. Insofern sehe ich keinen Grund, warum die 3 jährige Verjährungsfrist sich nicht verlängert hat.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#9: 27. Juli 2019, 09:12
Lebte man in wilder Ehe in einer Wohnung, so musste jeder Partner für seine Rundfunkempfangsgeräte selber zahlen.

Ich kenne die seinerzeitige Deppenwerbung des ÖRR, die z. B. auch behauptete, dass Lehrlinge mit eigenem Einkommen für die Geräte in ihrem Zimmer zahlen sollten, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnten. Das Zauberwort auch in deinem Satz lautet "seine Geräte". Hier im Haus gehörten selbstverständlich alle Geräte mir (!). Und für ganz Schlaue bei der GEZ hätte ich behauptet, dass die Zimmer jeden Abend neu verlost werden. Ich kenne übrigens niemanden, der jemals mehrfach GEZ gezahlt hätte, weder Lehrlinge, die bei den Eltern wohnten, noch Paare in "wilder Ehe". In einer solchen habe ich selbst sehr lange gelebt.

M. Boettcher



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P
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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#10: 27. Juli 2019, 09:47
Auch hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (Haft) zu prüfen - siehe u.a. unter

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Geeignetheit/Erforderlichkeit/Angemessenheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31151.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31151.msg195811.html#msg195811

Link zu einer Anleitung, wie vorzugehen ist, um einen Sachverhalt auf richtige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu prüfen.

juraindividuell, 13.02.2019
Schemata > Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/


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W
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Re: GEZ droht Kleinostheimerin mit Haft
#11: 01. August 2019, 09:03
Meine Leserbrief wurde abgedruckt.

Edit "Bürger": Danke - das Abbild ist jedoch leider unleserlich. Siehe bitte auch PMs.
Bitte einfach den selbstverfassten und eingereichten Text hier zitieren. Danke.


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