Vorschläge (selbstverständlich frei für Bearbeitungen):
1. Was passiert, wenn ich heute die Einzugsermächtigung widerrufe? Kommt dann nächste Woche der Gerichtsvollzieher?
Antwort: Nein. Es kommt lediglich ein Brief, der eine Art Kontoauszug enthält und einen Überweisungsträger. Es kostet noch nicht einmal eine Gebühr.
2. Was passiert, wenn ich sechs Monate nicht gezahlt habe? Ich habe aber schon einige Zahlungsbitten erhalten. Bekomme ich eine Parkkralle ans Auto geklemmt?
Antwort: Üblicherweise nach sechs Monaten kommt zuallererst ein sog. Festsetzungsbescheid. Erst jetzt fallen Mehrkosten an in Form eines "Säumniszuschlags", in der Regel 8 Euro. Dieser Festsetzungsbescheid ist überhaupt der erste rechtlich wirksame Schritt, mit dem der/die Intendant/in Ihres Rundfunksenders gegen Sie vorgeht.
Aber mittels des beiliegenden Überweisungsträgers können Sie sich auch dann noch von der Schuld befreien, und dann geschieht Ihnen nichts weiter. Keine Parkkralle, auch keine Pfändung. Sie bekommen dann wieder "wie gewohnt" vom Beitragsservice Ihre "Kontoauszüge".
Sie könnten sich sogar von neuem überlegen, Ihren Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen.