2 Verfassungsbeschwerden in Berlin sind anhängig,
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1 von @pjotre, der für diesen erstklassigen Schriftsatz von rund 100 Seiten aber nur Trittbrettfahrer eines Besseren in Sachen Datenschutzrecht ist. - Hohes rechtswissenschaftliches Niveau - kein Wunder, der Bessere ist ja nicht Rechtsanwalt. :-)
Der Autor kann, wenn er mag, sich hier selber benennen - ist einer von unserer Familie der Verteidiger des Rechtsstaats hier im Forum.
Nun zum hochbrisanten Teil der Aussage
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In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen die derzeitigen Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht nichtig sind.
Leider "ob" - das Wörtchen "dass" wäre hier natürlich "der Hammer" gewesen.
Der Schriftsatz "Meldedatenabgeleich / Berlin, Brandenburg" ist schon seit Januar 2019 in verfassungsrichterlicher Bearbeitung und dass also bis heute. Dies Zitat konnte also noch nicht eingebracht werden.
Vielleicht wäre das nachzureichen, aber das machen wir vielleicht nicht, um den Richter nicht zu sehr in der Bearbeitung zu stören.
Die Aussage hat eine zweite wichtige Bedeutung:
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Man sichte immer, ob für eine Rechtsfrage das Landesrecht mehr hergibt als das Bundesrecht. Das Bundesverfassungsgericht macht also Rechtsprechung, dass die Beschwerde dann an die Landesverfassungsgerichte zu richten ist. Die machen Nichtannahme eigentlich nur, wenn die Beschwerde wirklich falsch gemacht ist.
Leider gibt es die Bürgerbeschwerde in einem (kleineren) Teil der Bundesländer nicht. Immerhin umfasst das aber den großen Teil der Bundesbürger in NRW. Dann muss das sofort ans BVerfG und das lehnt in der Regel die Annahme ab - total überlastet.
Jura, wenn richtig betrieben, ist "begriffslogische Mathematik".
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Vorstehend ein Beispiel, wie dann alles seine richtige Denk-Schublade hat.
Dies mal als Kommentar zu anderen Texten im Forum, das BVerfG wolle "einen Anwalt mundtot" machen, das BVerfG und der EGMR hätten "Schandurteile" gemacht, usw.. Das ist alles nicht so einfach "schwarz-weiß". Mehr dazu wäre zu starke Abweichung vom Thread-Thema. Also nichts Weiteres darüber an dieser Stelle.