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Autor Thema: Alles Gute zum Jahrestag! BVerfG-Urteil vom 18.7.2018  (Gelesen 2005 mal)

Z
  • Beiträge: 15
Da es bisher niemand getan hat, muss ich den Job wohl übernehmen und dem Bundesverfassungsgericht zum Urteil vom letzten Jahr gratulieren. Immerhin ist heute der erste Jahrestag dieses hier im Forum wohl äußerst umstrittenen Urteils.

Noch nicht ausgiebig diskutiert wurde u.a. Randnummer 133.
Zitat
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen die derzeitigen Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht nichtig sind. Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 <382>; 60, 175 <209>; 64, 301 <317 f.>) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. Das Verwerfungsmonopol bei Verstößen von Landesgesetzen gegen Landesverfassungsrecht liegt bei den Landesverfassungsgerichten. Solange diese Gesetze weiter in Kraft sind, bestehen jedenfalls dort hinreichend wirksame Ermittlungsmöglichkeiten.

Wo waren doch gleich nochmal Wahlen dieses Jahr?

Da aber heute der erste Jahrestag des Urteils ist, und es demnach etwas zu feiern gibt, für heute erst einmal etwas zum lachen:

Was haben Karl-Theodor zu Guttenberg und der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gemeinsam?
Beide können nicht richtig zitieren!

Nicht verstanden? Dann entweder RN 55 bis 58 aus BVerwG 6 C 49.15 lesen und selber denken oder in den nächsten Tagen hier im Forum nachschauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 15:41 von Bürger«

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2 Verfassungsbeschwerden in Berlin sind anhängig,
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1 von @pjotre, der für diesen erstklassigen Schriftsatz von rund 100 Seiten aber nur Trittbrettfahrer eines Besseren in Sachen Datenschutzrecht ist. - Hohes rechtswissenschaftliches Niveau - kein Wunder, der Bessere ist ja nicht Rechtsanwalt. :-)

Der Autor kann, wenn er mag, sich hier selber benennen - ist einer von unserer Familie der Verteidiger des Rechtsstaats hier im Forum.

Nun zum hochbrisanten Teil der Aussage
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:
Zitat
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen die derzeitigen Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht nichtig sind.

Leider "ob" - das Wörtchen "dass" wäre hier natürlich "der Hammer" gewesen.

Der Schriftsatz "Meldedatenabgeleich / Berlin, Brandenburg" ist schon seit Januar 2019 in verfassungsrichterlicher Bearbeitung und dass also bis heute. Dies Zitat konnte also noch nicht eingebracht werden.
Vielleicht wäre das nachzureichen, aber das machen wir vielleicht nicht, um den Richter nicht zu sehr in der Bearbeitung zu stören.

Die Aussage hat eine zweite wichtige Bedeutung:
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Man sichte immer, ob für eine Rechtsfrage das Landesrecht mehr hergibt als das Bundesrecht. Das Bundesverfassungsgericht macht also Rechtsprechung, dass die Beschwerde dann an die Landesverfassungsgerichte zu richten ist. Die machen Nichtannahme eigentlich nur, wenn die Beschwerde wirklich falsch gemacht ist.

Leider gibt es die Bürgerbeschwerde in einem (kleineren) Teil der Bundesländer nicht. Immerhin umfasst das aber den großen Teil der Bundesbürger in NRW. Dann muss das sofort ans BVerfG und das lehnt in der Regel die Annahme ab - total überlastet.

 
Jura, wenn richtig betrieben, ist "begriffslogische Mathematik".
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Vorstehend ein Beispiel, wie dann alles seine richtige Denk-Schublade hat.
Dies mal als Kommentar zu anderen Texten im Forum, das BVerfG wolle "einen Anwalt mundtot" machen, das BVerfG und der EGMR hätten "Schandurteile" gemacht, usw.. Das ist alles nicht so einfach "schwarz-weiß". Mehr dazu wäre zu starke Abweichung vom Thread-Thema. Also nichts Weiteres darüber an dieser Stelle.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 10:52 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es ist unter Umständen strittig, ob der Jahrestag des 18.07.2018 besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Jedenfalls sofern das Besondere des Tages sein soll, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss ein weiteres Mal den unbedingten Willen zeigte, das Macht- und Manipulationswerkzeug Rundfunk in besonderem Maße zu schützen, auch um den Preis die Rechtsprechung ad absurdum zu führen. Soll man feiern oder beklagen, dass die Macht in Deutschland keineswegs vom Volk ausgeht, die Richter in Deutschland nicht unabhängg sind und die an Obergerichten in vielfältiger Weise denen verbunden sind, die sie in ihre Position gehievt haben?

Jura, wenn richtig betrieben, ist "begriffslogische Mathematik".

Guter Witz! In der Mathematik bekommen zwei Leute in der Regel nicht unterschiedliche Ergebnisse heraus, die einander völlig widersprechen aber beide richtig sein sollen. Juristerei funktioniert eher nach dem Prinzip "Zeige mir wohin du willst, den Weg dorthin werde ich wohl zu finden wissen!" Das ist einer der Gründe, warum der, der viel Geld hat, auch vielfach Recht bekommt. Noch viel mehr gilt das, wenn der Staat oder dessen Repräsentanten einmal Recht bekommen wollen.*

M. Boettcher

* mir ist durchaus bekannt, dass das BVerfG auch schon gegen Gesetze etc. entschieden hat. Das ist m. E. eher ein Zeichen dafür, dass man das Gericht zu oft zur Klärung politischer Streitfragen missbraucht, und dass die Mitglieder der Senate auch einmal Politik machen wollen, weshalb sie sich oft herausnehmen gleich den Rahmen für die Gesetze zu definieren, die sie passieren lassen würden.


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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"Jura wie Mathematik" war eine gewollte Provokation,
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(und natürlich besonders provozierend für Naturwissenschaftler)

um diesem Meinungen-Gejammer im Forum von der bösen bösen Welt mal Rationales entgegenzusetzen. Es geht nicht um dumme Jura, sondern um den Bedarf von rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Kompetenz, weil der hohe Schwierigkeitsgrad eines Politik- und Justizskandals vorliegt. Alles hiergegen meist Praktizierte ist nicht auf Augenhöhe mit der gegnerischen argumentativen Kompetenz.
Ein Forum ist ungeeignet, die hier nun nötige Kompetenz sich entwickeln zu lassen. Die entsprechenden Bemühungen haben sich wo anders hin verlagert.


"Begriffslogik / Msthematik der Sprache": Hier gibt es Wahres:
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http://www.rechtslexikon.net/d/logik-juristische/logik-juristische.htm
Ist Ja kein Forum-Thema. War bei @pjotres Jurastudium eines seiner 3 Lieblingsthemen.
Einer der dort im Artikel genannten Autoren war der zuständige Professor.
Das gewinnt nun Bedeutung für die (leider?) so benannte "künstliche Intelligenz" bei Legaltechs.

Bitte in diesem Thread nicht zu sehr ausweiten. Ich habe mich bemüht, selber ganz kurz zu bleiben.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 14:17 von pjotre«
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M
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RN 55 bis 58 aus BVerwG 6 C 49.15

Danke für den Hinweis ;)

Zitat
Art. 11 der Verfassung des Landes Brandenburg - LV BB - vom 20. August 1992 (GVBl. S. 298), Art. 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen - VerfSN - vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243) und Art. 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Thüringen - ThürVerf - vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) enthalten Datenschutzgrundrechte, in die durch die Befugnis zur Datenerhebung nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eingegriffen wird.
Quelle: https://www.bverwg.de/071216U6C49.15.0 (Hervorhebungen nicht im Orginal)

Also stellten die Obersten Gerichte (BVerwG 6 C 49.15, RN 56 und BVerfG 1 BvR 1675/16, Rn. 133) fest, dass
Zitat
Die Nachprüfung [...] ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 <382>; 60, 175 <209>; 64, 301 <317 f.>) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html;jsessionid=BD3642F2D9A97E1AEE0F2FD60817EEEC.1_cid393

Frage: Und nun?


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Die zu Beginn erwähnten 2 Verfasssungsbeschwerden in Berlin,
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 ja, muss ich nachtragen, betreffen Datenschutz und Meldedatenabglelch und sind geeignet, durch Hebelwirkung das gesamte System zu kippen. ... hoffen wir nicht ernsthaft...
Berlin ist also  bereits abgedeckt. Falls Branchenburg ähnliches Recht hat, dann auch Brandenburg mehr oder weniger "gleich mit".
Für andere Bundesländer wären Beschwerden zu überdenken, soweit ein Landesverfassungsgericht besteht.


Der Streitwille für das wirklich Wichtige .- wie hier, weitere solche Beschwerden, andere Bundesländer  -,
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 @pjotre ist seit langem daran verzweifelt,  dass zu viele immer nur reden und dann keinen Mumm in den Fingern haben, Briefe an die obersten Chefs zu machen, die denen die Hölle heiß machen, weil sie legal trickreich listig die obersten Chefs in die Enge treiben.

An ausreichend kompetente Verfassungsbeschwerden ist dann schon gar nicht mehr zu denken. Das ist derart komplex, dass, wer das kann, es nicht ohne Spendensammlung machen würde.
(Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe meinen Erstbeitrag in diesem Thread.)


Eine Verfassungs- oder EGMR-Beschwerde, wenn richtig gemacht und aussichtsreich,
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ist eine wissenschaftliche Arbeit und eine Qual-Geburt, rund 1 Monat Arbeitszeit.
Wer die dafür nötige Kompetenz hat, verdient in der Wirtschaft 10 000++ im Monat. Trotz der ideellen Bedeutung in Sachen Politik- und Justizskandal "Rundfunkabgabe" geht es nicht für LLL (Luft, Lust und Liebe).


Da die Streiter gegen die Rundfunkabgabe nicht einmal einfache vorgefertigte kostenlos verfügbare Beispielbriefe zu verwenden pflegen,
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- ablesbar aus bestimmten Abruf-Statistiken irgendwo -
ist an mehr überhaupt nicht mehr zu denken.



Edit "Bürger" @alle:
Das Thema lautet
Alles Gute zum Jahrestag! BVerfG-Urteil vom 18.7.2018
und auch wenn der Einstiegsbeitrag über den Titel hinausgehende Nebenbemerkungen macht, so ist es nicht Ansinnen, darauf mit immer weiter abschweifenden Nebenbemerkungen einzugehen, und am Ende einen Thread zu diesem und jenem bzw. nur noch abschweifende Nebenbemerkungen zu haben.
Der Thread muss daher moderiert/ bereinigt und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Die Löschung der Beiträge - mglw. ab der ersten Antwort - bleibt vorbehalten.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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