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  • VERHANDLUNG VG Halle (Saale), Mo. 22.07.2019 um 14:15 Uhr: 22. Juli 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Halle (Saale), Mo. 22.07.2019 um 14:15 Uhr  (Gelesen 1786 mal)

  • Beiträge: 1
Mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Halle (Saale)

Montag, den 22.07.2019 um 14:15 Uhr

Sitzungssaal 1.064

Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)



Unterstützung und eine rege Beteiligung wären natürlich sehr wüschenswert !!!  ;)


Zum Hintergrund:

10.2016   Klageerhebung beim VG Halle

10.2016   Einreichung eines Antrags bei der Intendantin des MDR auf Befreiung von der Rundfunkbeitragszahlungspflicht aus Gewissensgründen
11.2016   Ablehnung durch die Leiterin der Verwaltungsdirektion beim MDR
12.2016   Widerspruch dagegen inkl. inhaltlicher Begründung


Die bisherigen Klagepunkte:

1. Formelle Rechtsmängel im Hinblick auf den Verwaltungsakt

1.1 Nichtigkeit des Verwaltungsakts

1.1.1 Uneindeutiger Urheber des Festsetzungs- und Widerspruchsbescheids und mögliche Vortäuschung hoheitlicher Befugnisse
1.1.2 Anzweifelung der objektiven Voraussetzungen für das Vorliegen von Behördenfunktionen beim Beklagten
1.1.3 Verstoß gegen die erforderlichen Beratungs-, Auskunfts- und Informationspflichten
1.1.4 Rechtlich unzulässige Kompetenzüberschreitung von Seiten des Beitragsservice
1.1.5 Nichtigkeit des Säumniszuschlags
1.1.6 Fehlen eines Leistungsgebotes im Festsetzungsbescheid
1.1.7 Keine rechtmäßige Anmeldung gemäß RBStV
1.1.8 Mangelhafte Gewährleistung datenschutzrechtlicher Vorgaben

2. Unrechtmäßigkeit des Meldedaten-Abgleichs

2.1 bezüglich bundesdeutscher Gesetze
2.2 bezüglich des EU-Rechts

3. Formelle Aspekte der Verfassungsmäßigkeit

3.1 Gesetzgebungskompetenz

a) Voraussetzungslos und ohne individuelle Gegenleistung als Gemeinlast
   I) Rundfunknutzung ist kein echter Vorteil
   II) Individualität des Vorteils/Typisierung
   III) Frage, ob bei einer Rundfunknutzung tatsächlich auch immer von einem Vorteil auszugehen sei

b) Vermutete Nutzung bei Innehaben einer Wohnung
c) Abgeltung des abstrakten Vorteils der Möglichkeit der Nutzung
d) Zur Finanzierung der Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
e) Fehlende Normenklarheit des RBStV

3.2 Fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder unter formalrechtlichen Aspekten

3.3 Verletzung des Demokratieprinzips durch unzureichende Mitwirkung der Landesparlamente bei der Aushandlung der Rundfunkstaatsverträge

4. Materielle Aspekte der Verfassungsmäßigkeit

a) Freiheiten, Rechte und Beschränkungen des Rundfunks - Art. 5 GG
b) Negative Informationsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
c) Allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 2 Abs. 1 GG
d) Schutz des Eigentums - Art. 14 Abs. 1 GG
e) Allgemeiner Gleichheitssatz - Art 3 Abs. 1 GG
f) Gewissenfreiheit - Art. 4 Abs. 1 GG
g) Verletzung des Zitiergebotes - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG


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  • IP logged
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" Bertolt Brecht

K
  • Beiträge: 47
Wir haben uns das angesehen.

- der MDR war nicht anwesend oder vertreten. Warum wohl? Nicht nötig, weil das Ergebnis bekannt ist?

- die Entscheidung wurde nicht zum Ende der Verhandlung bekanntgegeben.

Mitschrift ggf. verfügbar.

Empfehlung: Geht zu den Verfahren, gerade, wenn es Euch nicht betrifft. Man sieht, wie das läuft und das sollten viele, viele Menschen sehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2019, 18:03 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
2. Unrechtmäßigkeit des Meldedaten-Abgleichs

2.1 bezüglich bundesdeutscher Gesetze
2.2 bezüglich des EU-Rechts

Sollte man Betroffener des Meldedatenabgleichs sein, könnt in Erwägung gezogen werden, den Rechtsweg zu bestreiten, um eine entsprechende (ggf. Landes-)Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich abgeben zu können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2019, 14:28 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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