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Autor Thema: Antrag auf Aussetzg. § 94 VwGO wg. EuGH-Vorlage zu Datenschutz/ DSGVO  (Gelesen 1010 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus gegebenem Anlaß der Hinweis für einen denkbaren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens:

[...] "Man würde also dieses Verfahren abwarten und beantragen das Verfahren auszusetzen: https://www.datenschutz.eu/urteile/EuGH-Vorlage-Datenschutz-und-richterliche-Unabhaengigkeit-Verwaltungsgericht-Wiesbaden-20190328/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.187.01.0052.01.DEU&toc=OJ:C:2019:187:TOC
[...]

EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31017.msg193054.html#msg193054


Im vorliegenden Beschluß geht es auch um das Auskunftsrecht einer betroffenen Person, aber für uns könnte sich die Frage stellen, ob die automatische Datenübertragung an die LRA nach EU-Richtlinien und DSGVO überhaupt zulässig ist. Möglicherweise wurde dies bereits im Forum diskutiert. Dies könnte gerade für die Personen interessant sein, die gerade umgezogen sind, sich neu angemeldet haben und eine Zwangsanmeldung oder drohende Zwangsanmeldung der LRA/BS bekommen haben.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass die Formulierung der Richtervorlage entsprechend unserem Anliegen (automatische Datenübertragung) umformuliert worden sein könnte und im Rahmen einer Klage gegen die Einwohnermeldebehörde gestellt worden sein könnte. Hierfür könnte sich in die DSGVO eingelesen und die entsprechenden Artikel herausgesucht worden sein. Ein eigener Thread zu diesem Thema wäre im Sinne der Übersicht von Vorteil.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 05:53 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung enthält Ausnahmen. Diese werden mittels "Meldedatenlandesverordnungen" gemäß der Datenschutzgrundverordnung -legal- umgesetzt:

Logischerweise sind in einer EU-weit gültigen Verordnung Ausnahmen vorgesehen; z. B. Datenübermittlungen um Abgaben (Steuern, Beiträge usw.) zu erheben bzw. beizutreiben.
Eine "Meldedatenlandesverordnung" - in der eine Datenübertragung an eine Landesrundfunkanstalt geregelt ist - zählt zu so einer in der DSGVO bezeichneten "ausdrücklichen Regelung in einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaates".

Hier kann jeder nachlesen welche Ausnahme (u.a.) in der DSGVO geregelt ist:
***
Zitat
Art. 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: [..]
(2) [..]
(3) [..]
(4) [..]
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit [..] die Erlangung [..] durch Rechtsvorschriften [..] der Mitgliedstaaten, [..] ausdrücklich geregelt ist oder [..]
***
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/


hier eine Meldedatenlandesverordnung am Beispiel Rheinland-Pfalz und SWR:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12

Gruß
Kurt

PS: inwieweit eine "Meldedatenlandesverordnung" nicht mit dem Bundesmeldegesetz konform geht ist eine andere Baustelle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 05:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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