@Gesamtschuldner: es gibt durchaus Wohnungen, die möbliert vermietet werden aber leerstehen. Zudem ist es durchaus möglich nur für die Monate zu zahlen, in denen man sich in der Wohnung aufhält. Der Aufwand, der auf den BS dann zukäme, wenn man sich nur zwei- bis dreimal im Jahr in der Wohnung aufhält, dürfte den Ertrag locker auffressen, wenn man das formlos und schriftlich erledigt. Ich behaupte zudem, dass man sich keineswegs in jedem Fall bei der Meldebehörde anmelden muss, z. B. wenn man plant die Wohnung zur Vermietung zu nutzen. Die Gründe spielen hier überhaupt keine Rolle, denn es wurde im Prozess ja festgestellt, dass keine der beiden Personen dort gemeldet ist. Ob ggf. ein Meldeversäumnis vorliegt ist nicht wichtig.
Tipp für den BS: man könnte für einen in der Garage stehenden, nicht bei der Verkehrsbehörde angemeldeten Oldtimer, den man gelegentlich mit dem Trailer zu Ausstellungen karrt, Rundfunkbeitrag verlangen. Ebenso für einen Schuppen, in dem ein altes Bettgestell auf den Transport zum Sperrmüll wartet. Oder für das Dixi-Klo und den Bauwagen auf der Baustelle eines Einfamilienhauses, von dem nicht einmal die Grundmauern stehen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.