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Autor Thema: Jur. Pers. d. öff. Rechts grundrechtsberechtigt aber Zweck verfehlt  (Gelesen 804 mal)

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In diesem Thread geht es um die Frage, warum die öff. Rundfunkanstalten das Grundrecht

"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet"

zugesprochen bekamen und ob sie den Zweck erfüllen.

Ich nenne das Recht der Einfachheit halber kurz "funken dürfen".

Die öff. Rundfunkanstalten sollen dem Bürger in der Verwirklichung seines individuellen Grundrechts dienen (siehe Zitat weiter unten). Sie sollen es ihm irgendwie ermöglichen.
Das ist der verfehlte Zweck der Austattung der öff. Rundfunkanstalten mit einem Grundrecht.

Derzeit gibt es 2 Anstalten öff. Rechts, die das tun sollen.
Unis und öff. Rundfunkanstalten. Kirchen lass ich mal aussen vor, spielt keine Rolle.

Die Unis verhelfen dem Individuum tatsächlich in seinem Recht zu studieren. Es werden Voraussetzungen festgelegt und es gibt sehr viele Individuem, die tatsächlich studieren.

Die öff. Rundfunkanstalten verhelfen dem Individuum ganz und gar nicht zum Recht zu funken. Es gibt keine festgelegten Voraussetzungen für das Individuum und ich kenne kein einziges Individuum, das funken darf.

Damit erfüllen die öff. Rundfunkanstalten gar nicht den Zweck, für den sie das Recht zugesprochen bekamen.
Es ist so, als würden die Uni-Mitarbeiter selbst studieren und sonst keinen in die Unis reinlassen.

Die öff. Rundfunkanstalten nehmen das Recht selbst wahr und verhelfen niemandem zur Verwirklichung seines Rechts.

Die öff. Rundfunkanstalten sollen das Recht nicht selbst wahrnehmen, deshalb löst der Bürgerfunk das Problem nicht.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075192.html#Rn016

Zitat
Bei diesen Ausnahmen handelt es sich BVerfGE 75, 192 (196)BVerfGE 75, 192 (197)durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die (im Umfang der dargelegten Zuordnung) Bürgern (auch) zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen


Meine Begründung zielt auf den verfehlten Zweck der öff. Rundfunkanstalten.

Bitte um Meinungen, Hinweise etc.

gruß
eurer staatsfunk


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