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Autor Thema: Anfrage an das BVerfG: Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks  (Gelesen 1428 mal)

O
  • Beiträge: 70
Da das Thema: „Gegen den "Rundfunkbeitrag" - Theorie und Praxis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30999.msg193003.html
geschlossen ist, hier ein konkretes Praxis-Beispiel:
Zitat
Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. des Beitrages

Anfrage an:
    Bundesverfassungsgericht


Von
    << Anfragesteller/in >>
Betreff
    Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. des Beitrages [#143688]
Datum
    19. Mai 2019 09:11
An
    Bundesverfassungsgericht
Status
    Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Antragsteller/in

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

eine Antwort auf die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form Beiträge erheben darf. Durch die Staatskrise in Österreich liegen meines Erachtens Verstöße gegen § 97 StGB, § 100 StGB und § 108 StGB vor. Außerdem versagt er bei seiner (Teil-)Funktion: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen." (https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html), dies sieht man deutlich, indem die AfD und FDP in den Talkshows stark unterrepräsentiert sind, obwohl sie in dieser Legislaturperiode im Bundestag vertreten sind.
...


https://fragdenstaat.de/anfrage/abschaffung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks-bzw-des-beitrages/
https://fragdenstaat.de/anfrage/abschaffung-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks-bzw-des-beitrages/379765/anhang/SchreibenanHerrnNAMENAME_geschwaerzt.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 12:50 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sicherlich ein interessanter Ansatz. Nämlich insofern, dass bislang noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit bekannt & herausgearbeitet ist, in wie vieler Hinsicht & in welchem Umfang der "öffentlich-rechtliche", ach so staatsferne® Rundfunk dieses Landes einen - nun ja - Haufen "Unrat" darstellt, und stattdessen die allgemeine Annahme noch immer weitestgehend dadurch geprägt ist, dass diese GEZ/ÖRR Gegner schlicht so ein bisschen spinnerte & oder (asoziale) "Korinthenkacker" o. ä. oder politische Wirrköpfe seien. Insoweit sicher wichtig, die Basis der Proteste gegen den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk stets breiter und so konkret wie angemessen öffentlich zu machen.

Aber bzgl. des Adressaten fragt sich ein fiktiver Besucher - wenn sich das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu dieser "Anfrage" äußern sollte (was es u. U. auch bleiben lassen wird, wo es doch bekanntlich & gleich zweihundertprozentig "rechtsstaatlich" :->>>> selbst vollkommen korrekte Verfassungsbeschwerden völlig beliebig abblitzen lassen kann) - ob da etwas praktisch Verwertbares herauskommen mag.

Besucher rechnet ziemlich fest damit, dass dann schlicht scheinheilige Aussagen wie nachstehend kämen

1) dem BVerfG sei es grundsätzlich verwehrt, zu politischen Problemlagen Stellung zu nehmen. Es selber habe selbstverständlich nur Prüfungen auf Übereinstimmung mit dem Grundgesetz vorzunehmen und darüber zu entscheiden. Dass es selbst mit dem Urteil v. 18.07.2018, aber u. U. auch mit der Vielzahl nicht angenommener Verfassungsbeschwerden in höchstem Grade Politik betreibt - hätte denn da etwa jemand auch nur irgend etwas bemerkt, oder interessiert das jemanden:->>> ?!

2) es sei rein fachlich nicht in der Lage und befugt, inhaltliche Kritik an Form & Gestaltung der Programme des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks zu üben oder aufzunehmen, dafür seien die Rundfunk- und Fernsehräte mit dem Instrument der Programmbeschwerde verantwortlich. Dass die bekanntlich den Intendanten schlicht aus der Hand fressen & einen manifesten Teil des Systems bilden - hätte jemals jemand etwas davon gehört / gelesen, oder interessiert das jemanden :->> ?!

3) das, was ja eine Vielzahl von Verwaltungsrichtern schon heimlich grinsend ("mit tongue in the cheek") klagenden Beitragsgegnern mit auf den Weg geben, dann müßten sie sich eben "politisch" (genauso in "" wie die "juristischen" Urteile der Verwaltungsgerichte) für entsprechende Änderungen einsetzen. So wie die Gerichtsbarkeit es möchte, hieße das dann für den Bürger, die Frösche selbst mit der Trockenlegung des Sumpfes zu beauftragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2019, 15:04 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 377
Damals:
"Anfrage an die Berliner Mauer - aus der DDR -: Sehr geehrte Mauer, meineserachtens kann die DDR keine Demokratische Rebublik sein, wenn sie ihre Bürgen mit einer Mauer einsperrt und umbringt, wenn diese rüberklettern wollen..."
Ergebnis: mit Anfragen ging die Mauer leider nicht weg...

Heute
"Anfrage an das Bundesverfassungsgericht, sozusagen die Bewachungstruppe des Rundfunks bzw. der ÖRR-Rundfunkmauer"...

WIE NAIV kann man nach acht Jahren Rechtsweg und den erhaltenen Urteilsbegründungen denn immer noch sein, um erneut zu versuchen, mit einer "Mauer"
zu reden ?
Warum rennt man weiterhin gegen Windmühlen an?

Sinnvolle Antworten darauf würden mich wirklich interessieren!

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 12:51 von Bürger«

 
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