Nach unten Skip to main content

Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341293 mal)

l
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich habe meine Zahlung eingestellt und habe am 1.6.2013 meinen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen. Ich werde diesem u.a. widersprechen mit der Begründung, dass durch die Haushaltsabgabe die Einnahmen gestiegen sind und ich daher eine Beitragsanpassung (nach unten) abwarte. Meine eigentliche Frage: Hier steht das der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Soll ich jetzt in den Widerspruch gehen und zahlen oder nur Widerspruch?
Danke


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Hallo und Willkommen im Forum,

Ich empfehle dir folgendes Schreiben. In diesem stellst du Widerspruch und beantragst auch noch explizit Aussetzung der Vollziehung. Sollte der Aussetzung nicht stattgegeben werden, kannst du immer noch zahlen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

D
  • Beiträge: 15
Bitte verzeiht mir, wenn ich keine Zeit noch Muse finde mir unzählige Seiten durchzulesen um evtl. eine Antwort auf meine Frage zu finden.
Nur ganz kurz:

Ich habe kürzlich Post vom Beitragsservice erhalten, in dem ich darum gebeten werde Angaben darüber zu machen, ob ich bereits zahle oder jemand anders in meinem Haushalt. Diesen Brief habe ich dort hin gelegt, wo er hingehört, ins Altpapier.

Heute kam der zweite Brief dieser Art. Schlicht eine Erinnerung mit dem schönen Antwortbogen. Dort steht, ich solle den Antwortbogen innerhalb von vier Wochen zurücksenden. Allerdings stehen dort auch keinerlei Konsequenzen, was denn wäre, wenn ich dies nicht tue.


Meine Frage ist nun:

Werf ich den Brief auch in den Müll und warte geduldig auf den Mahnbescheid um zu klagen oder sollte man diesen Bogen ausfüllen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

W
  • Beiträge: 24
Hallo DarkSilver, bezüglich dieser Schreiben und möglicher Vorgehensweisen sind u. a. hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6020.0.html und hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.0.html Infos. Vielleicht ist für diese sich häufenden Schreiben ein Sticky-Thread nützlich, sofern noch nicht eingerichtet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 5

Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Und bin anhand der etwas unübersichtlichen Struktur hier im Forum nicht ganz sicher, wo ich jetzt meine Frage posten soll - deswegen noch einmal hier:

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:


 
Zitat
  nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.


Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:

- soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

- Muss ich (wie in einem Musterschreiben der Anwaltskanzlei) eine einstweilige Verfügung beantragen um eine aufschiebende Wirkung zu erzielen?

- Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."



Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Heutige Mitteilung einer Anwaltskanzlei zur Erstbewertung GEZ.PWB (LAW) <pwb@pwb-law.com>
    09:57 (vor 1 Stunde)
       
 
an
 
   
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bezug nehmend auf Ihre E-Mail in der Angelegenheit GEZ-Boykott übersenden wir Ihnen anliegend die Erstbewertung in Sachen GEZ.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
i.A. Karnahl
 
Sascha Giller
Rechtsanwalt

______________________
 
PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im "Roten Turm"
     
Löbdergraben 11 A   
07743 Jena     
     
Tel.: 0 36 41 / 35 35 08   
Fax: 0 36 41 / 35 35 09
   
Mail: pwb@pwb-law.com
Web: www.pwb-law.com
 www.pwb-anwalt.de

Wer hat auch diese Mail mit Anhang bekommen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

R
  • Beiträge: 1.126
Hattest Du mit der Kanzlei Kontakt aufgenommen?

Und - was steht denn im Anhang?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Nicht persönlich,deshalb ist das Anschreiben ja auch nicht mit meinem Namen versehen,es gab aber hier Personen,die sich mit dieser Kanzlei in Verbindung gesetzt hatten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Habe mal alles an Rene weitergeleitet,der wird entscheiden was brauchbar ist und alle informieren.
Auf alle Fälle steht genau das drin,was wir anzweifeln,daß diese Gebühr verfassungswidrig ist.
Alles weitere von Rene.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

B
  • Beiträge: 5

Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Und bin anhand der etwas unübersichtlichen Struktur hier im Forum nicht ganz sicher, wo ich jetzt meine Frage posten soll - deswegen noch einmal hier:

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:


 
Zitat
  nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.


Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:

- soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

- Muss ich (wie in einem Musterschreiben der Anwaltskanzlei) eine einstweilige Verfügung beantragen um eine aufschiebende Wirkung zu erzielen?

- Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."



Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!

Keine Reaktion ist auch eine Antwort! Ich hätte wenigstens erwartet, dass hier jemand seine Meinung zu meiner Frage schreibt. Und wenn es nur ein Hinweis auf einen anderen Thread hier gewesen wäre - ich steige durch dieses Forum jedenfalls nicht durch!

Vielleicht passt das ja auch zum Ganzen: auf der homepage wird von einem einfachen Klageweg und von 75 Euro Kosten und eventuell! anfallenden Zinsen gefaselt und "Mitmachen ist ganz einfach":
Zitat
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
... und was kommt in der Realität danach? Das hört sich an, wie ein Kettenbrief - aber von Fakten keine Spur!

Die meisten Menschen in D zahlen schön brav ihren monatlichen Beitrag und werden das auch weiterhin tun (so sind die halt) - da tröpfelt nichts - es fließt! Die wissen nichts von irgendwelchen Boykotteuren und wenn, dann sind die in deren Augen nur irgendwelche Spinner, die sowieso nichts besseres zu tun haben - die solln mal lieber arbeiten gehn!

Ich hab mir von dieser Sache hier jedenfalls mehr versprochen - aber vielleicht bleibt man ja auch lieber unter sich!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hallo Buntspecht,

diese Deine Art,wie Du schreibst,kommt sicher nicht so gut an.
Ein wenig muss jeder selbst dazu beitragen um die richtigen Dinge zu finden,die es hier im Forum nachzulesen gibt.
Ich geb Dir mal einen möglichen Weg vor,aber die Entscheidung,welchen Weg jeder Einzelne geht,muss man selbst treffen,denn eine Rechtsberatung gibt es hier nicht.
Guckst Du hier:
Wer den Gerichtsweg beschreiten will, sollte noch folgendes wissen:

Zusammen mit dem Widerspruch (und später der Klage gegen den sicherlich kommenden Ablehnungsbescheid) ist die "...Aussetzung der sofortigen Vollziehung.." zu beantragen.

Denn allein der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Gesetz nennt sich das so, dass der Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat und die GEZ somit trotz Widerspruch vollstrecken kann ( deshalb "sofortige Vollziehung" gemäß der Ausnahmeregelung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Über den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung muß die GEZ entscheiden, bei Ablehnung muß zur Vermeidung der drohenden Zwangsvollstreckung ein entsprech. Antrag an das zuständ. Verwaltungsgericht gestellt werden - zulässig ohne RA.
Dieser Antrag lohnt sich aber nur, so lange die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist.

Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch sein, da hier vom Gericht nur ein Vergleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Zahlung und einer möglichen Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides vorgenommen wird.

Das macht aber nichts, weil es nur eine vorläufige Prüfung des Gerichtes ist und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Falls also doch gezahlt werden muß nur zur Vermeidung der ZwV, kann immer noch vor Gericht der Gebührenbescheid aufgehoben werden und das Geld muß von der GEZ zurückgezahlt werden.

Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

B
  • Beiträge: 5

diese Deine Art,wie Du schreibst,kommt sicher nicht so gut an. 

Moin Koppi1947 - an meinen ersten beiden Beträgen war sicher nichts auszusetzen!

Zitat
..... Ich geb Dir mal einen möglichen Weg vor,aber die Entscheidung,welchen Weg jeder Einzelne geht,muss man selbst treffen,denn eine Rechtsberatung gibt es hier nicht. ...


Das war mir klar, danke!

Ich habe mich jetzt entschieden, nur unter Vorbehalt zu zahlen und trotzdem Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Zitat
... Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg

Mein ganzes Leben lang wehre ich mich - langsam werde ich müde. Ich komme mir vor, wie Don Quijote!

Vielen Dank für den Tipp und auch dafür:
Zitat
Hier noch etwas zum  lesen:

http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hallo Buntspecht,

ich wehre mich schon 66 Jahre,erst in der DDR,jetzt in der BRD,die nicht besser ist.

Hier noch etwas:

Bescheid - mit Rechtsbehelfsbelehrung

Möglichkeiten:
Widerspruch
Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei LRA (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
falls dem nicht zugestimmt wird durch LRA
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen) (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hier noch etwas Buntspecht:

Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
« Antwort #128 am: 17. Juni 2013, 10:34 »
Aaalso, ich hab soeben mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart telefoniert und ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Mitarbeiter dort konnte meine offenen Fragen beantworten:

- erst wenn der Widerspruchsbescheid der LRA vorliegt kann ich dagegen vorgehen und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, nicht vorher
- sein Rat war noch, dem neuen Schrieb vom LRA zu antworten und einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" einzufordern (also der Widerspruchsbescheid)
- die Frist für diesen beträgt 3 Monate, wenn die LRA nicht liefert, dann kann ich eine Untätigkeitsklage einleiten

Hier nun die aktualisierte Fassung meines Briefs, den ich heut noch per Fax zustelle:
Zitat
Südwestrundfunk
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Telefax: 018 59995 0105


Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen Beitragsbescheid vom 01.06.2013 sowie
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013
Beitragsnummer xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2013 mit Ihrem Betreff "Rundfunkbeitrag".

Leider kamen Sie meiner Aufforderung vom 10.06.2013 nicht nach, mir einen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch nicht entsprechen mögen. Des Weiteren schreiben Sie: "ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich", in Antwort auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, ebenfalls vom 10.06.2013. Ein Widerspruch bzw. eine Genehmigung Ihrerseits auf diesen Antrag fehlt mir in Ihrem Schreiben ebenfalls. Außerdem wünschen Sie eine Mitteilung, wenn ich meinen Widerspruch dennoch aufrecht erhalten will.

Ich fordere Sie auf, mir innerhalb der gesetzlichen Frist einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch vom 12.06.2013 sowie der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute nicht entsprechen wollen!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

 
Nach oben