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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 356878 mal)

  • Beiträge: 350
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier ...

...
...

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin ...

Tina, zu allen Deinen Punkten sage ich: Ja, genau.

Ergänzung zu Punkt 1: Hinter dem Beschreiten des Rechtsweg steht auch die Absicht, dadurch, dass viele
den beschreiten, die Gerichte hier zu überlasten - und dadurch ein "Politikum" zu erzwingen. Das wäre sehr
wichtig, dass möglichst viele dann diesen Weg beschreiten.

Ansonsten: Ja + ja ... vielleicht solltest Du öfter in das Forum gucken, Deine Einschätzung und Erfahrung
ist sicher viel wert!

Grüsse, Syna.


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier...bin keine Expertin zum Thema, aber trotzdem einfach mal ein paar Stichpunkte:

- meiner Meinung nach gibt es zwei Wege, um gegen die Rundfunkgebühr vorzugehen: auf dem Rechtsweg, oder indem Bürger und Presse die Sache zum Politikum machen...Nachteil des Rechtswegs: Gerichte sind aufgrund meiner persönlichen Erfahrung parteilich, wenn der Staat oder eine seiner Einrichtungen Verfahrensbeteiligte sind - und zwar zu Lasten des Bürgers; trotzdem wäre dies eine Chance für einen profilierten Anwalt, die Sache zusätzlich zum Politikum zu machen (und Eigenwerbung für sich selbst  ;))

- grundsätzlich halte ich es für wenig realistisch, die Rundfunkgebühr völlig abgeschafft zu bekommen, lediglich könnte ich mir vorstellen, dass sie etwa durch eine Steuerfinanzierung ersetzt wird, denn dem ÖR Rundfunk de facto eine finanzielle Privilegierung gegenüber beispielsweise der Landesverteidigung zuzubilligen ist schon mehr als absurd; alle Haushaltsressorts müssen sich mit den Steuermitteln begnügen, die zur Verfügung stehen, nur der ÖR Rundfunk ist davon ausgenommen und erhält einen Festbetrag; die Gebühr an sich würde aus pragmatischen Gründen aber sicher niemals von Gerichten für rechtswidrig erklärt werden, denn dann käme eine Rückforderungswelle von Beiträgen auf die GEZ zu

- was mir sinnvoller erscheint, ist gegen die Einbeziehung alles Haushalte sowie die Höhe der Abgabe vorzugehen: ist die Rechtsgrundlage dafür rechtmäßig/verfassungsgemäß? kann es sein, dass trotz Einbeziehung demnächst aller Haushalte dennoch die volle Gebührenhöhe zu leisten ist (deutliche Mehreinnahmen)? ist der mit der Entrichtung der Gebühr verbundene Anspruch auf die Leistung (der "Genuss" des ÖR Rundfunks) nicht hinfällig, wenn überhaupt kein Empfangsgerät bereitgehalten wird? was gehört überhaupt zur Rundfunks-"Grundversorgung" (Stichwort: Millionengehälter von Moderatoren, Anzahl der Sender, teure Sportübertragungsrechte)?

Viele Grüße
Tina

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin...

Hi Tina.

Diese Mehreinnahmen ergeben sich alleine schon dadurch, dass 2,4 Millionen "Haushalte", die bisher nur ein Radio oder einen Compi angemeldet hatten ab 2013 einen "Beitrag" in Höhe von 518.400.000 Euro pro Jahr als Bestandsgarantie zu dieser neuen (ÖRR-Medien & TV-)Diktatur leisten sollen.

Übrigens, durch das Ansprechen von Bekannten und Freunden ist mir bewusst geworden, dass den meisten Leuten noch nicht einmal ganz klar ist, was da alles ab 2013 auf sie zukommt.  Ich werde also die Werbetrommel für das Forum und die Unterschriftenaktion noch stärker als bisher schlagen...

Zeit?  Ja, von der habe ich grade auch sehr wenig.  Dennoch:  jedes bisschen das man zur Unterstützung von Forum  und Aktion aufwenden kann, hilft!

Venceremos!  Es gibt keine Alternative zur Freiheit!







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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

o
  • Beiträge: 5
Guten Tag hier mal an alle die dagegen sind.

dieses Gesetz zeigt doch nur wie blöde die Politiker eigentlich sind . Wie wenig sie denken und wie wenig sie wissen .
Ich zum Beispiel arbeite im Ausland , ich bin ca. 300 Tage im Jahr gar nicht in Deutschland . Und soll nun trotzdem genauso viel
bezahlen wie einer der jeden Tag in Deutschland lebt , nur weil ich dort eine Wohnung habe . Dazu soll ich eigentlich 2 mal bezahlen weil ich ja 700 km von meiner Wohnung entfernt noch ein Wochenendhäuschen habe . Also "normalerweise" soll ich rund 500 € GEZ im Jahr  zahlen , obwohl ich nur ca. 60 Tage im Land bin und dann auch nicht gleichzeitig an zwei 700 km voneinander entfernten Orten zur selben Zeit .
Also wie fern muß man von der Realität sein um so ein Gesetz zu verabschieden und das für richtig zu befinden ????????????????   
 


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Also wie fern muß man von der Realität sein um so ein Gesetz zu verabschieden und das für richtig zu befinden ????????????????   

Nicht realitätsfremd, sondern geldgeil!


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s

sculli123

Ich habe heute auch meine Rechnung 2013 erhalten (215,76 Euro) mit dem Hinweis, dass die Schulden über das Verwaltungsgericht eingetrieben werden können. "Daneben können im Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,00 EUR verhängt werden."

Ich sehe es (als absoluter Laie) so: Wenn schon so etwas wie ein Staatsvertrag besteht, werden sich die Gerichte darauf berufen. Das ist schon so etwas ähnliches wie "Rechtsgrundlage". Den Weg des Strafverfahrens kann man damit nur schwer beschreiten, denn man müsste ja beweisen, gegen welches Recht verstoßen wird.

Was uns schwächt, sind auch die vielen Haushalte mit mehreren Personen, die eigenes Einkommen verdienen, und sowieso alle, die Fernsehen haben.
Diese haben kein Interesse an der Kampagne, bzw. nur das, dass sie scheitert, denn der ersten Gruppe werden ja Gebühren abgenommen.
DAGEGEN: gegen diese ungerechte Verteilung könnte man vielleicht erfolgreicher argumentieren.

Ob einen das Fernsehprogramm interessiert, ist den Richtern vermutlich schnuppe.
Ich würd' mir ja vielleicht sogar 'ne Glotze anschaffen, WENN denn (auch außerhalb von ARD und ZDF) gescheite Beiträge kämen. Aber 99 % ist ja totaler Schrott!

Wer eine wirklich gute Idee hat, den Klageweg sinnvoll zu begründen, der möge es mir mitteilen. Ich bin dabei, möchte aber nicht schon an der ersten Instanz scheitern.

Und was ist mit dem Streitwert: 1000 Euro Bußgeld sind ja doch schon mehr als ein Quartalsbeitrag GEZ.

So, ich muss jetzt weg - bis später!

Freue mich auf gute Ideen.

LG, u:


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gebuehren-igel

Frage: Wieso bekommst du eine Jahresrechnung? Hast du in der Vergangenheit schon jährlich gezahlt?

Das mit der Ordnungswidrigkeit kannst du vergessen. Du bist ja offensichtlich gemeldet, also sehe ich nicht, wo die Ordnungswidrigkeit zum Zuge kommen soll, mal abgesehen davon, dass 1000 Euro ein Höchstbetrag sind, der überhaupt außer Debatte steht. Auch der Streitwert bemisst sich nicht danach, sondern an der zu zahlenden Summe. Und das Thema Gerichtsvollzieher ist noch in weiter Ferne. Dafür müsstest du sämtlichen Mahnungen nach einem Gebührenbescheid ignorieren. Das muss die neue Servicebereitschaft der öff-r Sender sein, dass sie gleich die hypothetischen Folterwerkzeuge auf den Tisch legen.

Sicher handeln die Sender nach dem geltenden Gesetz. Man kann also nur dagegen klagen, wenn das Gesetz gegen höherrangiges Recht verstößt, hier das Grundgesetz. Dass Gesetze grundgesetzwidrig sind, kommt ja nun immer häufiger vor und ich schätze, auch dieser zum Gesetz gewordene Staatsvertrag dürfte in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Wenn du was tun willst, tu erst mal nichts. Zur Zeit gibt es noch keine fertig formulierten Klageschriften im Netz, weil weitere Klagen frühestens im zweiten Halbjahr anhängig sein werden. Wenn du einen Gebührenbescheid in einigen Monaten bekommst, kannst du dich erst mal auf die Klagen in Bayern und Rheinland-Pfalz in deinem Widerspruch berufen. Mehr Begründung braucht es nicht.


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sculli123


Hi,
Wegen meiner Jahresrechnung: Ja, ich habe auf einmal jährlich umgestellt, weil das 3 % Prozenz Skonto gab, UND - jetzt leider ein zeitlicher Nachteil - ich habe meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und auf Überweisung umgestellt. Der Grund war, dass ich, weil ich im Telefonbuch mit dem Zusatz (Freiberuflerbezeichnung) gelistet war, plötzlich für ein nicht vorhandenes Geschäftsautoradio bzw. ohne Vorhandensein eines Geschäftsautos oder von Geschäftsräumen, eine zweite Rundfunkgebühr für meine Wohnung bezahlen sollte - es war alles total absurd und hat mich etliche Briefe hin und her gekostet, diesen Irrtum und diese "Verfolgung" abzustellen. (Schnee von vorgestern angesichts der jetzigen Gebühr.)

Jedenfalls bekomme ich seither jedes Jahr im Dezember die Rechnung für das gesamte Folgejahr. Bislang waren das 69,72 Euro/Jahr. Jetzt sind's plötzlich 215,76 Euro. Das ist NICHT gerecht!
Egal, wenn irgendeine Chance besteht, diese Haushaltsabgabe rückgängig zu machen

Mir stinkt es einfach total, dass ich gezwungen werde, dreimal so viel zu bezahlen wie bisher, obwohl ich keinen Fernseher habe und angesichts des grottigen Programms mit zensierten Themenrunden und ewig wiederholten Spielfilmen und Dokus auch keinen will.
Fernsehen ist ein Zeitfresser. Ich will mich auch nicht ständig berieseln lassen. Ich habe genug Lärm und Unruhe im Alltag, als dass ich auch noch ständig Fernsehen oder Radio auf mich einprasseln lassen will.

Jetzt werde ich für diese Bedürfnisse und Entscheidung "bestraft" durch die Zwangsabgabe.

Radio höre ich auch nicht, einmal aus Zeitmangel, aber auch weil mein Lieblingssender (Klassik Radio, auch privat!) hier im Hinterland keinen Empfang  hat .
Hier gibt's noch nicht mal in jedem Dorf DSL oder wenn, dann mit so geringer Bandbreite, dass Video-Downstream nicht funktioniert.

"Gerechter" erscheint die Haushaltsabgabe nur denen, die schon viele Medien nutzen und eh den Betrag oder eben jetzt weniger zahlen oder die eben befreit sind.
Die Steuer- und Sozialversicherungszahler finanzieren ja bei den sozial schwächeren ohnehin schon die Beiträge mit. Keine Neuerung also.

Als Steuer würde ich die Haushaltsabgabe auch nicht sehen, denn sie ist ja nicht einkommensabhängig und nicht steuerlich geltend zu machen, daher auch nciht ausgleichbar.

Aber zurück zum Thema:

Ich habe eine Rechnung, aber es steht nicht "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Widerspruch" oder sonstwas da. Trotzdem meine ich, dass eine Rechnung ein Gebührenbescheid ist, oder nicht?

Müsste ich demnach jetzt die Mahnung abwarten und dann Klage erheben?

Wir müssen vermutlich alle warten, bis wir die ersten "amtlichen" Briefe bekommen, um die Lage sicher beurteilen zu können.

Sollen wir Sammelklage erheben?

Vielen Dank für weitere Rückmeldungen oder Verweise auf andere Postings.

U.


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  • Beiträge: 141
@ sculli123
Bisher habe ich, da ich nur Radio höre und keinen Fernseher habe, „nur“ 17,28 € im Quartal gezahlt. Nun kam die GEZ-Aufforderung, für Nov. +Dez. 11,52 € und für Jan. 2013 17,98 € zu zahlen.
Ich habe eine Überweisung (ich lasse es nicht einziehen) über nach wie vor 17,28 € gemacht und unter Verwendungszweck folgendes eingetragen:
Nr ………  Leistungsbestimmung NUR RADIO 11.12-01.13
Es hat gerade so reingepasst.
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
So werde ich es auch im nächsten Quartal tun. Wir werden sehen, was jetzt kommt. Ich gehe notfalls auch vor Gericht.
Ich hoffe, es werden viele andere nur Radio- bzw. PC-Nutzer auch so verfahren.
Nur gemeinsam sind wir stark!!! Aber Sammelklagen sind in D leider nicht zulässig.

Es gibt übrigens auch eine neue Petition bei AVAAZ: http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_den_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_01012013/?tkXxudb


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gebuehren-igel

@schulli123: Zum Verfahrensweg siehe das erste Posting in diesem Thread.


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P
  • Beiträge: 21
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
Mahnkosten kommen dann auf die Fehlbeiträge ;)

Ich weiß echt nicht, WIE ich das schaffen soll!!
Habe nur eine kleine Rente und alles ist in der letzten Zeit soooo teuer geworden.
Bisher habe ich nzr den reduzierten Betrag Aufgrund meines PCs gezahlt, aber jetzt
zahle ich nichts mehr. Eingesehen habe ich es ja nie, daß für so ein miserables Programm
ein Beitrag zu leisten ist!!!
Dann sollen sie ihre Sender auf Pay-TV umstellen, aber nicht mit diesen Mafia Methoden kommen.
Mich kotzen unsere sog. Politiker einfach an. Man sollte diese korrupte Bande in einen Sack
stecken und wie Katzen ersäufen!

Statt Geld für ein gutes Programm auszugeben, baut man EIN Studio für die Tagesschau für 24 Millionen!!!
Gott, die sind doch total krank!


Peter

EDIT:

Bitte meinen Account löschen!!!
Das ist ja der totale Scheiß hier, angemeldet und dann noch
mehrere Codes vor Veröffentlichung eingeben, die man kaum lesen kann,
oder die nicht gehen, wie: "Wie schmeckt Zucker" süß, oder etwa nicht!!?
Nee, da habe ich echt kein Nerv für.



Zitat
Edit/Administrator

Hallo Peter50,

nur der erste Beitrag muss durch einen Code bestätigt werden, danach nicht mehr. Grund dafür sind Angriffe, die immer wieder versuchen, diese Seite zu torpedieren.

Von wem diese Angriffe wirklich gesteuert werden, können wir nur vermuten. Es sieht zum Teil recht professionell aus. Daher diese einmalige zusätzliche Hürde. Sorry!




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 17:27 von René«

d

doe

  • Beiträge: 875
Das ist ja der totale Scheiß hier, angemeldet und dann noch
mehrere Codes vor Veröffentlichung eingeben, die man kaum lesen kann,
oder die nicht gehen, wie: "Wie schmeckt Zucker" süß, oder etwa nicht!!?
Nee, da habe ich echt kein Nerv für.

Bleib locker, Mann. Das ist nicht, um dich zu ärgern.
Aber ohne diesen Scheiß wird das Forum von bösen Online Robots
für Werbezwecke missbraucht.
Der Scheiß kommt auch nur beim ersten Mal, danach nie wieder.
Die Fragen waren hoffentlich nicht zu schwer.


Scheiß, Scheiße und scheiße haben bisher noch
jede Rechtschreibreform überlebt.
Da sollte man gratulieren.  ;D



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 17:45 von doe«
Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

P
  • Beiträge: 21
Hey Renè

Danke für die Info!
Wollte meinen etwas derbe Äußerung editieren, aber geht hier wohl nicht.

Ich hatte vor Wochen schon einen Antrag auf Befreiung gestellt und meinen
Rentenbescheid beigelegt. Wurde abgelehnt, Begründung: Nachweis würde nicht
ausreichen und zudem hätte ich mich am Gemenwohl zu beteiligen.

Ich finde das alles einfach sehr unschön.


Gruß, Peter


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S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Ich hatte vor Wochen schon einen Antrag auf Befreiung gestellt und meinen
Rentenbescheid beigelegt. Wurde abgelehnt, Begründung: Nachweis würde nicht
ausreichen und zudem hätte ich mich am Gemenwohl zu beteiligen.

Ich finde das alles einfach sehr unschön.

Was für Nachweise wollen die denn noch haben, damit es ausreicht? Und was ist Gemenwohl? Oder meintest du Gemeinwohl? Was bitte schön, ist denn das für eine Begründung von dieser nutzlosen Mafia? Gemeinwohl ist nur dann gegeben, wenn nur jene zahlen, die es auch nutzen wollen!

LG


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

  • Beiträge: 213
@schulli123: Zum Verfahrensweg siehe das erste Posting in diesem Thread.

Irgend ein user aus dem "HiFi-Forum" hat euch und den Klageweg verlinkt.

Antwort eines users aus dem HF:
Zitat
Achtung der auf der verlinkten Seite beschriebene Rechtsweg ist so nicht richtig und das Risiko ist ebenfalls nicht richtig dargestellt!

Wie habe ich das zu verstehen ? Vor allem das mit dem Risiko ?

Hier gehts zum thread:
http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&back=1&sort=lpost&forum_id=8&thread=6795

Gruß,
ViSa


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Ein User hat uns das hier zugespielt:

Zitat
Wer den Gerichtsweg beschreiten will, sollte noch folgendes wissen:

Zusammen mit dem Widerspruch (und später der Klage gegen den sicherlich kommenden Ablehnungsbescheid) ist die "...Aussetzung der sofortigen Vollziehung.." zu beantragen.

Denn allein der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Gesetz nennt sich das so, dass der Widerspruch "keine aufschiebende Wirkung" hat und die GEZ somit trotz Widerspruch vollstrecken kann ( deshalb "sofortige Vollziehung" gemäß der Ausnahmeregelung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Über den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung muß die GEZ entscheiden, bei Ablehnung muß zur Vermeidung der drohenden Zwangsvollstreckung ein entsprech. Antrag an das zuständ. Verwaltungsgericht gestellt werden - zulässig ohne RA.
Dieser Antrag lohnt sich aber nur, so lange die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist.

Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch sein, da hier vom Gericht nur ein Vergleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Zahlung und einer möglichen Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides vorgenommen wird.

Das macht aber nichts, weil es nur eine vorläufige Prüfung des Gerichtes ist und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Falls also doch gezahlt werden muß nur zur Vermeidung der ZwV, kann immer noch vor Gericht der Gebührenbescheid aufgehoben werden und das Geld muß von der GEZ zurückgezahlt werden.

Es gilt wie überall: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Viel Erfolg uns allen.


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