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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 356714 mal)

B
  • Beiträge: 5
Zitat
ich wehre mich schon 66 Jahre,erst in der DDR,jetzt in der BRD,die nicht besser ist.

... und ich seit 64 - Kindheit eingeschlossen. Wie hieß es da immer so schön: "Kinder mit nem Willn kriegen was auf die Brilln"  >:(

Es ist nicht nur die BRD, die nicht besser ist - das ganze globale System ist verrückt und läuft irgendwann aus dem Ruder!

Danke nochmal und solidarische Grüße!


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Das ist schon aus dem Ruder gelaufen,aber gewaltig.Ich werde mich bis zu meinem letzten Atemzug dagegen wehren.
Übrigens unter Vorbehalt würde ich nicht zahlen.


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koppi1947

  • Beiträge: 884
Ich find auch, zahlen unter Vorbehalt is irgendwie in den Wind gepisst.
Entweder Eier in der Hose und nicht zahlen, oder feige in die Knie gehen.


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F
  • Beiträge: 5
Habe nun gestern auch ein Schreiben erhalten, mich interessiert jetzt ob es eigentlich eine Rolle spielt ob der Brief normal oder als Einschreiben zugestellt wird. Sie können ja nun nicht beweisen ob das Schreiben abgeschickt wurde.

Desweiteren finde ich es eine Frechheit, das ich erst 6 Monate später informiert werde das ich ab dem 01.01.13 zahlen soll, Können die das einfach so machen?

Wie sieht es mit den Abschnitt aus "Durch gesetzliche Bestimmungen haben wir die Adressdatender Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen. Unter Ihren Namen konnten wir kein Beitragskonto finden."

Ich frage mich welche gesetzliche Bestimmungen es gibt das die, die Daten abgleichen dürfen, hatte damals extra engekreuzt das meine Daten an keinen weiter gegeben werden dürfen.


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xrw

  • Beiträge: 321
Desweiteren finde ich es eine Frechheit, das ich erst 6 Monate später informiert werde das ich ab dem 01.01.13 zahlen soll, Können die das einfach so machen?

Du hast Vorstelungen! Natürlich musst du die relevanten Gesetz- und Verordnungsblätter lesen und den Anweisungen darin folgen (neuerdings sind die meisten davon sogar kostenlos im Netz erhältlich). Wenn du das getan hättest, wüsstest du, dass du dich am 1. Januar 2013 selber bei deiner Landesrundfunkanstalt unter Beachtung der von ihr dazu erlassenen Satzung hättest melden müssen und ihr von deiner Beitragspflicht Bericht erstatten. Die Satzung hat dir dazu freundlicherweise 1 Monat Zeit gegeben, also den ganzen Januar. Wenn sie dich danach selber anschreiben, bist du laut Satzung verpflichtet, ihnen die Kosten für die Ermittlung deiner Daten zu erstatten. Wenn sie die Daten aus dem Melderegisterauszug, zu dem die Kommunen gezwungen werden, haben, ist das gnädigerweise kostenlos (und bei Adresshändlern und dergleichen dürfen sie erst ab 2015 einkaufen). Und natürlich steht in den einschlägigen Gesetzen, dass immer du (und nie die Anstalt) beweispflichtig bist.


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F
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Ok! So verstanden!

Naja ich denke ich werde auch erstmal abwarten wann das nächste Schreiben kommt und dann im Widerspruch gehen


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W
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Hallo Zusammen,

eine kleine Frage. Ich habe Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt. Nach geraumer Zeit kam nun die erste Reaktion:

„Sie legten Widerspruch ein, ohne diesen zu begründen. Bitte beachten Sie, dass ohne Begründung ein Widerspruch nicht nachvollzogen werden kann.“

Ich gehe mal davon aus, dass man darauf nicht reagieren muss und weiter auf den „richtigen“ Widerspruchsbescheid warten sollte. Richtig?

Danke vorab für Eure antworten / Erfahrungen.

Gruß,

Westham


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R
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Was hindert Dich daran, denen eine handfeste Begründung zu liefern? Das ist so, als würdest Du in einer Steigerung Deiner Aktion Klage einreichen und keine Beweise vorlegen. Dann grinsen sich die Richter einen, noch mehr aber Deine Rundfunkanstalt und dann wird nach Aktenlage entschieden.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

W
  • Beiträge: 5
Nun ja, in allen Infos die ich bisher gelesen habe, stand, dass eine Begründung (zu diesem Zeitpunkt des Vorgangs) keine Rolle spielt.
Alle meine Begründungen, denke ich, würden auch von diesen Parasiten ( nicht anerkannt, sonst wäre es ja (mit der richtigen Begründung) zu einfach.
Da ich juristisch auch kein Fachmann bin, befürchte ich auch ein wenig mit der „falschen“ Begründung meine Chance später bei Gericht zu verschlechtern.


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R
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Bis zu der Verhandlung können die Karten schon wieder neu gemischt werden. Ich würde auch nicht mein ganzes Pulver schon im Widerspruchsschreiben verschießen.

Ich würde mich allerdings auch davor hüten mit dem Kram daher zu kommen, dass ich mit denen ja keinen Staatsvertrag abgeschlossen hätte und dergleichen. Da kursieren im Netz die wildesten Phantasien.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

m
  • Beiträge: 1
Hallo an alle, bin ziemlich neu hier und kein Schreibertyp, ziemlich arm dran(aber kein H4) und chron.krank ...
bekam vorgestern den 2. Brief (anscheinend nen ersten bekommen .. Ablage P) hab den jetzt mal geöffnet. Da steht drin, sie hätten kein Beitragskonto unter meinem Namen und bitten um Angaben .. Antwortbogen ausfüllen und in 4 Wochen zurücksenden .. gesetzlich verpflichtet, denen Auskunft zu erteilen. Achja, den Datenschutz würden sie einhalten.
Ja. mache ich aber auch.
und dann???? ich weiss .. warten auf den 3. Brief.
ich kann leider nicht alles durchlesen im Forum hier (habe Probleme damit).
Stimmt das denn so mit der gesetzlichen Verpflichtung ... ?


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A
  • Beiträge: 104
@midima

lies mal unter "Heute kam der erste Brief von der GEZ", diddi hat am 19.4. was Interessantes dazu geschrieben. Vielleicht hilft es dir weiter.



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T
  • Beiträge: 1
@Auftakteule

Finde den Beitrag von diddi vom 19.04 leider nicht.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.120.html

und eine Seite zurück.

@Auftakteule

Finde den Beitrag von diddi vom 19.04 leider nicht.


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s
  • Beiträge: 8
Person A hat heute den "Antwortbogen, des Beitragsservice erhalten".
A ist gegen eine Zwangsgebühr, in welcher Form auch immer.
Dazu muß A erläutern, das A ab dem Jahre 2006 arbeitslos war und dannach in H4 gefallen ist. Von da an, war A von der GEZ befreit.
Person A hat aber in 2011 Rente eingereicht und seitdem trotzdem  keine GEZ mehr bezahlt. Es wurden auch keinerlei Nachforschungen seitens der GEZ anggestellt und A bekam keine Zahlugsaufforderung.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Antwortbogen?
Person A denkt, A wird ihn beantworten müssen. Doch eine Einzugsermächtigung wird A ablehnen.
Und wenn A später eine Zahlungsaufforderung erhält, wird A Widerspruch dagegen einreichen.
Wäre das der richtige Weg?
Mit freundlichen Grüßen



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 17:29 von Uwe«

 
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