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Autor Thema: Sachsens Ministerpräsident Kretschmer schlägt "Volkseinwand" vor  (Gelesen 3839 mal)

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Tagesspiegel, 26.06.2019

Bürger sollen Einführung von Gesetzen blockieren können

Das Vertrauen der Sachsen in die Regierung ist mäßig. Ministerpräsident Kretschmer will Bürgern ermöglichen, über erlassene Gesetze noch einmal abzustimmen.

VON MATTHIAS MEISNER

Zitat
Jahr für Jahr wird das in der Sachsenmonitor-Umfrage bestätigt: Je weiter entfernt Parlamente und Regierungen vom lokalen Umfeld sind, desto geringer ist das Vertrauen der Sachsen in sie. Konkret bezogen auf den Landtag heißt das: Nur 44 Prozent der Bürger haben Vertrauen in den Landtag, bei gerade mal vier Prozent ist es sehr groß.
Dagegen haben 49 Prozent wenig oder gar kein Vertrauen in das Landesparlament. […]

Konkret stellt sich der seit 2017 amtierende Ministerpräsident das so vor: Die Idee sehe vor, Bürgern zu ermöglichen, "über vom Landtag erlassene Gesetze noch einmal abstimmen zu können". Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden.
[…]
Der Volkseinwand solle künftig gegen sämtliche vom Landtag verabschiedete Gesetze angewandt werden können, mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/politik/kretschmer-schlaegt-volkseinwand-vor-buerger-sollen-einfuehrung-von-gesetzen-blockieren-koennen/24496178.html

Anmerkung:
Am 1. September 2019 sind Landtagswahlen in Sachsen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 21:30 von ChrisLPZ«
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googler

Das wär ja mal was. Verläuft aber sicher eh im Sande... :police:


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l

lex

  • Beiträge: 223
Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden.

Das ist doch ähnlich eines Volksentscheids? Was ist hier neu?

Und gilt das rückwirkend?
Könnte also Sachsen dann den Rundfunkstaatsvertrag rückwirkend zu sagen wir 1991 kündigen?
Würde das Land dann die Gebühren und Beiträge rückwirkend erstatten? Oder die Anstalt?

Fragen über Fragen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 22:00 von Bürger«

f
  • Beiträge: 18
Nach meiner Kenntnis funktioniert das ganze wie folgt:

Der Bürger hat die Möglichkeit  über vom Landtag erlassene Gesetze erneut abstimmen zu können. Mind. 5% der Wahlberechtigten müssen dafür ihre Unterschrift geben. Wäre das der Fall, würde allen Wahlberechtigten die Frage gestellt, ob das neue Gesetz wirklich in Kraft treten soll. Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen.

Im Falle einer Ablehung (Veto) würde das Gesetz wieder in den Landtag zurücküberwiesen zwecks erneuter Beratung.

Zu Haushaltsgesetzen können keine "Einwände" vorgebracht werden.

Soweit die Fakten.


Ich frage mich, warum so kompliziert? Wäre eine Volksabstimmung nach Schweizer Vorbild nicht der bessere Weg?

Wer sich eingehender mit diesem Thema beschäftigen möchte: https://www.dogpile.com/serp?q=kretschmer+volkseinwand


Übrigens: wer erinnert sich noch an den Begriff "Wahrheitssystem"?
Der Begriff mit 1984-Flair wurde von Kretschmer geprägt.
Wer sich dazu informieren möchte, bitte hier entlang: https://www.dogpile.com/search/web?q=wahrheitssystem+kretschmer+mdr.de



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  • Beiträge: 1.575
Wahlkampfgetöse.

Und es spricht nicht für ihn, dass er nicht einmal sagt, welches die verfassungsrechtliche Grundlage für so einen "Volkseinwand" sein soll.

Ohne die sächsische Verfassung groß zu kennen, behaupte ich mal, dass ein Landtag (Volksvertretung) nicht noch einmal vom Volk direkt überstimmt werden kann. Das ist irgendwie unlogisch; dann kann man auch gleich das Volk direkt über ein Gesetz abstimmen lassen.

Auf Bundesebene kann ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz nur noch durch den Bundespräsidenten de facto gekippt werden, wenn er nämlich das Gesetz nicht unterzeichnet. Heinrich Lübke ist so ein Beispiel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2019, 15:00 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ach, Können könnte "man" im beschriebenen Sinne vmtl. schon, wenn man wollte. Und uninteressant klingt der "Vorschlag" ja auch nicht. Hieße aber, ein bisschen die Axt an unsere schöne "Elitendemokratie" zu legen - und wer will denn so etwas?? Der Begriff für solche Leute fängt mit "P" an.

Insofern kann man es ope beipflichtend wohl damit...

Wahlkampfgetöse.
...

...sein Bewenden finden lassen, wobei die eigentlich interessante Frage noch gar nicht gestellt ist:

Wieso bleibt denn das sonst so liebgewonnene "POO-PUUU-LIIIS-MUUUS!!!!"-Herumkrakeele insbesondere der Qualitätsjournalisten vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk aus (dito etwa manches Spezialdemokraten oder sonstigen staatstragenden Politikers), das doch sonst mit größter Zuverlässigkeit angestimmt wird?

Spart "man" sich dort & anderswo diese Mühe, da man vllt. Nicht-Reaktion als am wenigsten Staub aufwirbelnd betrachtet? Oder kann man sie sich sparen, da das Thema ja nicht von der / einer im genannten Sinn "richtigen" Partei kommt (na ja, vllt. nicht gerade v. der Linkspartei, deren "Politischer Eingemeindungsprozess" [wie weiland der der Grünen] ja abgesehen von noch ein paar "EinzelfigurInnen" ohnehin bald auf der Zielgeraden sein dürfte)? Also insofern von der falschen Partei, als deren Wählerschaft ohnehin zu 99% jeden Abend heimlich drei Kreuze macht, in unserer schönen Demokratiesimulation leben zu dürfen genauso wie sie ist, & insoweit niemals auf die Idee der späteren Einforderung eines solchen "Wahlversprechens" käme - nach wie vor voller Dankbarkeit ggü. etwa diesem Müntefering für dessen legendären Satz, "dass es unfair sei, eine Partei an ihren Wahlversprechen zu messen"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 21:04 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das könnte man viel einfacher haben:
Über geplante Gesetze darf der Bürger abstimmen. Wenn mehr als 2/3 der Bevölkerung für die Einführung des Gesetzes bzw. die Gesetzenänderung sind, dann wird es eingeführt. Ansonsten nicht.
Was man sich da alles an Geld, Zeit, Nerven und Petitionen sparen könnte. Möglicherweise würde das dieses Land sogar in die Demokratie führen. Ach, wäre das schön!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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