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Autor Thema: Bayerische Staatskanzlei: Rundfunkbeitrag soll unter 18 Euro bleiben  (Gelesen 1261 mal)

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Medienpolitik.net, 24.06.2019

Bayern will weiterhin unter 18 Euro beim neuen Rundfunkbeitrag bleiben
„Kern der Reform ist eine Budgetierung“

Vor über einem Jahr gehörte Bayern zu den Initiatoren eines Reformkonzepts für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das eine Fokussierung und Flexibilisierung des Auftrags und die Einführung einer Budgetierung als Grundlage der künftigen Finanzierung vorsieht. Wie der Bayerische Medienminister Dr. Florian Herrmann in einem promedia-Interview erläutert, sei die Vollindexierung nicht das Ziel der Reform. „Basis und Kern der Reform wäre eine Budgetierung. Mit der Budgetierung ist die begründete Hoffnung verbunden, dass mehr Budgetverantwortlichkeit der Anstalten und ihrer Gremien zu einer effizienteren und nachhaltigeren Mittelverwendung führt.“ Ein System, in dem auf Grundlage der Anmeldungen der Bedarf von ARD und ZDF alle vier Jahre neu festgelegt werde, setze keine Sparanreize, wie sie sich Bayern von einer Budgetierung erwarte, betont der Chef der Bayerischen Staatskanzlei. „Insbesondere die Flexibilisierung des Auftrags würde vollkommen leerlaufen. Die Anstalten hätten keinen Grund weniger anzumelden, da sie sonst auf diese Mittel ersatzlos verzichten müssten.“

Interview mit Dr. Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien

Zitat
Medienpolitik.net: […] Teilen Sie die Auffassung des Hamburger Bürgermeisters, dass sich die Ministerpräsidenten „im Grundsatz über ein sogenanntes Index-Modell einig“ seien und es nur noch um die Modalitäten gehe?

Hermann: […] Eine endgültige Einigung ist noch nicht erfolgt. Es ist nur natürlich, dass eine so weitreichende Reform zunächst auf viele Fragen und gegebenenfalls sogar Skepsis stößt. Diese wollen wir in Gesprächen erläutern und ausräumen, ein Dialog muss das Mittel der Wahl bleiben. Nach zahlreichen Anhörungen und Expertengesprächen fühlen wir uns bestätigt: Eine solche Reform wäre rechtlich zulässig und könnte zeitnah umgesetzt werden. Weitere konkrete Reformvorschläge, die dem Auftrag der Ministerpräsidenten vom Oktober 2016 nach entschlossenen Reformschritten gerecht würden, stehen derzeit auch nicht zur Diskussion.

Medienpolitik.net: Anscheinend verbinden mehrere Länder das Indexmodell weiter mit der Hoffnung, dass damit der Beitrag relativ stabil gehalten werden kann. Wird das allein mit einer Vollindexierung gelingen?

Herrmann: Die Vollindexierung ist nicht das Ziel der Reform. Basis und Kern der Reform wäre eine Budgetierung. Mit der Budgetierung ist die begründete Hoffnung verbunden, dass mehr Budgetverantwortlichkeit der Anstalten und ihrer Gremien zu einer effizienteren und nachhaltigeren Mittelverwendung führt. Im aktuellen System drohen Einsparungen von der KEF bei der nächsten Bedarfsfeststellung abgezogen zu werden. Warum sollten die Anstalten unter diesen Voraussetzungen kreative Einsparvorschläge zum Beispiel durch die Zusammenlegung von Strukturen machen? […] Es überrascht daher zunächst, dass die Kritiker einer Indexierung grundsätzliche verfassungsrechtliche Hindernisse gegen die Vollindexierung ins Feld führen, obwohl das oberste Verfassungsgericht diese selbst nicht erkennen kann.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/06/kern-der-reform-ist-eine-budgetierung/


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Zitat
obwohl das oberste Verfassungsgericht diese selbst nicht erkennen kann.
Warum nicht direkt "Bundesverfassungsgericht"? Und warum kann dieses Organ diese Hindernisse nicht erkennen? Weil es mit willfährigen oder gar geframten Richtern besetzt ist?

Ist aber nur eine Spekulation.


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