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Autor Thema: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken  (Gelesen 7444 mal)

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Das Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB), hat eine entsprechende Anfrage mit Schreiben vom 25. November 1999 wie folgt beantwortet:
Zitat
Da es sich bei der Sütterlinschrift um eine deutsche Schreibschrift handelt, ist gegen ihren Gebrauch für Schreiben an öffentliche Dienststellen nichts einzuwenden. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist lediglich festgelegt: ‚Die Amtssprache ist deutsch.‘ Im Grundgesetz heißt es: ‚Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.‘ Wenn ältere Menschen hierzu die Sütterlinschrift verwenden, die sie als deutsche Schreibschrift gelernt haben, kann man ihnen keine andere Schreibweise vorschreiben. Für die Anwendung bestimmter Schriftarten gibt es keine Formvorschriften.

"Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, wenn sie in einer heute nicht mehr gebräuchlichen Schrift wie der Sütterlinschrift geschrieben sind. (...). Die Behörde kann keine Übertragung verlangen." (Stelkens/Schmitz § 23 VwVfG).

OLG Celle 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.05.2009
"Allein der Umstand, dass der Schriftverkehr eines Gefangenen vollständig oder zum Teil in "Sütterlinschrift" bzw. "Deutscher Schreibschrift" abgefasst ist, rechtfertigt nicht die generelle Anordnung des Anhaltens derartiger Schreiben gemäß § 31 NJVollzG"
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE216972009&psml=bsndprod.psml&max=true

Jedem ist es also unbenommen, ohne Bedenken den nächsten Bauantrag oder den fälligen Widerspruch gegen den Steuerbescheid in deutscher Schreibschrift auszufertigen. Er wird viel Freude in den Amtsstuben auslösen …

Dies war z. B. so bei dem Finanzamt, welches, nachdem es die Anerkennung von Computerkosten als Werbungskosten abgelehnt hatte, diesen Einspruch erhielt (Beispielseite):


Bildquelle: https://dmhfotografie.lima-city.de/gezb/kurrent_beispiel.jpg

Und sicher werden sich auch andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Instutitionen darüber freuen, daß alte, fast schon vergessen geglaubte Kulturtechniken nach wie vor gepflegt und im Alltag verwendet werden....


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Ein Super-Fund!

Ihr braucht die Sütterlin-Schrift gar nicht erst zu lernen!
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Einfach irgendwo herunterladen für die Textverarbeitung und schon wird euer 20-seitiger Schriftsatz mit 1 Klick auf diese Schriftart ein optischer Genuss für jede(n) Jungrichter(in( der aktuellen Uni-Produktions-Serien.

Hier ein Beispiel für eine Quelle zum Herunterladen:
myfont.de/fonts/infos/2683-Suetterlin.html

Dr. Google liefert weitere Quellen. Suche:   sütterlin  font 


Da fehlt aber der letzte Schliff für künstlerische Schönheit: Die Unregelmäßigkeit des echt Manuellen.
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Es gibt ein paar Techniken, Pixel-Unordnung in Schriften zu erzeugen.
Das habe ich gerade nicht parat und will es auf die Schnelle auch nicht suchen.
Wer sich insoweit besser auskennt, könnte das hier in diesem Thread ja nachtragen?

Also, für Vollendung des künstlerischen Wertes muss es sein wie ein manuelles Werk, nicht herz- und blutlos wie ein Fabrik-Produkt. Da könnte ein Richter ja sagen, dann hättet ihr ja gleich eine andere Schriftart bitte wählen können.
 
In einfacher Form geht das mit Bildbearbeitungs-Software - Zeilen unregelmäßig machen, Pixel-Variation und sonstige allerdings noch schematische Formen der immerhin deutlichen Näherung an manuelles Kunstwerk-Schaffen.

Handschrift-Kunst mit Generierung von echter manueller Schönheit, das gibt es beispielsweise für die Werbebranche. Da muss allerdings die spezielle Software der Textverarbeitung dies meistern. Beispielsweise ändert sich dann jeder Buchstabe je nach Nachbar-Buchstaben u.a.m.. Nur dann ist es ein derartiges Kunstwerk, dass die Kunst der manuellen Einzigartigkeit über alles triumphieren darf, siehe die dargelegte Rechtsprechung.

Dafür klappt dann auch OCR-Software nicht - ist nicht "maschinen-lesbar" / nicht "machinen-übersetzbar".


Geschieht das schon bei Eingaben beim Intendant, persönliches Büro - 
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- nur Strategie-Anfänger senden an die Mediensteuer-Inkassozentrale, die Außenstelle der Landesfinanzämter ohne Rechtsperson für Außen-Auftritt (Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service" ),   

so wird dieser Text als Originaltext Aktenbestandteil und darf nach Verwaltungsrecht nicht mehr durch anderes ersetzt werden. Wenn 5 Schriftsätze mit insgesamt 100 Seiten in Sütterlin drin sind - selbst wenn einfache Font-Methode - , die Begeisterung der dortigen Juristen und Callcenter-Mitarbeiter wird unermesslich sein, endlich auch diese Akte bearbeiten zu dürfen! :)
Die Richter, die müssen dann "da durch". Die letzten Richter, die das noch in Schule am Rande zusätzlich lernen durften bis rund 1960(?), sind längst in Pension?

Aber vielleicht kommt es dann nie dazu. Das Schäbige könnte eintreten, dass eure Akte jahrelang unbearbeitet bleibt bei der adressierten Intendanz. Wenn da keine Post mehr kommt, unerhört, Frechheit, aber Protestieren und Reklamieren hat ja keinen Sinn. Also einfach sich damit abfinden, dass eine Behörde wieder einmal jahrelang nicht bearbeitet?


Auch bei Vollstreckung....
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Dem Gerichtsvollzieher so den Widerspruch einreichen und um Rückgabe der Akte an den Auftraggeber bitten zur Klärung? Da wird der Gerichtsvollzieher vielleicht ganz froh sein, die Akte los zu werden?


Liebe Leute, werdet strategisch listig statt euch als rechtswissenschaftliche Experten zu fühlen (was der Rechtslaie nun mal nicht kann, Punkt).


Alles Vorstehende war Parodie, Satire, war keine Empfehlung
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und ist erst recht keine Rechtsberatung.
Disclaimer wie bei Journalisten: Was jemand tut oder nicht tut, ist in seiner vollen eigenen Verantwortung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2019, 11:49 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Ihr braucht die Sütterlin-Schrift gar nicht erst zu lernen!
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Einfach irgendwo herunterladen für die Textverarbeitung und schon wird euer 20-seitiger Schriftsatz mit 1 Klick auf diese Schriftart ein optischer Genuss für jede(n) Jungrichter(in( der aktuellen Uni-Produktions-Serien.

So einfach dürfte das nicht zu stemmen sein.

Bei einem mit der Hand unter Verwendung von Tinte und Feder geschriebenen Schriftstück sind die Schattierungen der Tinte, die Strichbreitenvariation infolge unterschiedlichen Drucks auf die Feder, Variationen in Schriftgröße und Laufweite, und viele andere Parameter mehr, individuell und nicht durch einen Computer zu imitieren. Dazu kommt, daß nur in ganz seltenen Fällen die Schrift so ebenmäßig ist, daß es keine Unterschiede zwischen gleichen Buchstaben gibt. Unsere Vorfahren hatten das Ende des 19. Jahrhunderts durchaus drauf - wenn ich mir alte Schriftstücke ansehe, dann gucke ich erstaunt auf eine absolut gleichmäßige Schrift mit kalligraphischen Qualitäten.

Aber ich habe noch keinen Computerdrucker gesehen, der den zu druckenden Text mit einem (Füll-) Federhalter mit allen individuellen Merkmalen einer schreibenden Hand zu Papier bringt. Die Ausdrucke der üblichen Drucker sind aber leicht durch den absolut gleichmäßigen Farb- / Tonerauftrag ohne jegliche Schattierungen zu erkennen.

Und dann wird ein Richter am Computer mit Hilfe eines entsprechenden Fonts geschriebene Schriftstücke als Schikane zurückweisen. Womit er durchaus Recht haben könnte, denn die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich auf Handschriften. Bei maschinenschriftlich erstellten Schriftsätzen kann aber durchaus verlangt werden, daß der Verfasser eine leicht und problemlos lesbare Schrift verwendet.

Es ist nicht besonders schwer, das Schreiben der deutschen Schrift zu erlernen. Es gibt hierzu genügend sehr gute und ausführliche Anleitungen im Internet. Dann benötigt man nur noch ein Glas Tinte, eine geeignete Feder und einen Federhalter - oder einen Füllfederhalter mit einer geraden Feder ohne Schreibkorn (sog. Italic-Feder) - in einer zur Größe der Handschrift passenden Breite. Und dann kanns losgehen!

Auch die verwendete Schriftart gilt es sorgfältig abzuwägen. Es gibt nämlich viele verschiedene deutsche Schreibschriften. Ich persönlich orientiere mich an der Kurrent, die in Deutschland Ende des 19. / Anfang des 20. Jahrhunderts allgemein üblich war. Es ist die Schrift der Dichter und Denker aus jener Zeit.

Die Sütterlin ist eine vereinfachte Form der deutschen Schrift und stammt aus einer Zeit, in der der größenwahnsinnigste Vollidiot aller Zeiten (grövaz) in Deutschland sein Unwesen trieb. Wer historische Fotos aus dieser Zeit betrachtet, der wird feststellen, daß die Schreibschrift, in der die Schergen des Nazi-Regimes ihre Hetzparolen an die Häuser und Geschäfte jüdischer Mitmenschen schrieben, die Sütterlin war.

Wir sollten also in uns gehen und nachdenken, bevor wir leichtfertig eine Schriftart verwenden (egal ob hand- oder computergeschrieben), die Erinnerungen an dunkle Zeiten wecken und dem Schreiber unterstellen könnte, mit der Schrift auch eine politische Haltung zum Ausdruck bringen zu wollen.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

g

googler

Im Zweifel könnte man auch fast unsichtbar Drucken und mit echter Tinte nachschreiben. Fertig. (#)


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Die geschichtliche Seite dieser Schrift ist nicht so wie angedeutet.
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Es ging um etwas ganz anderes. Zur Erhellung der damaligen Diskussion - weit vor 1920 - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Felix_von_Kunowski

In Sachen Sprechspur-Schrift - siehe den Wikipedia-Artikel liegt hier im übrigen ein Engagement vor und @pjotre verfügt über das gesamte Orginal-Paket der Dokumente - eine noch nicht tote Sache, da kommt vielleicht noch etwas im Internet.

Das Verbot um 1941 für die "deutschen" Schriften hatte einen ulkigen historischen Hintergrund - das soll hier nicht ausgeführt werden (reichlich spät das Entdecken der Beziehung zur Schriftart einer anderen Kulturnation - im Internet sicherlich gut nachlesbar).

(Bitte hier nicht ausweiten; mehr als diese Mini-Hinweise, das würde zu sehr vom Thread-Thema wegführen. )


Die von @querkopf zutreffend dargestellten Gesichtspunkte
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sind in meinem vorherigen längeren Beitrag ja eingebaut, also, wie man das gegen zu erwartende Einwendungen absichern kann.
Kernproblem dürfte sein, dass die Software-Pakete, die das wirklich gut genug schreiben können, vielleicht auf der teuren Seite liegen. Das muss aber nicht sein und könnte durchaus Open Source sein.
Ich habe es nicht geklärt.

Auch ohne diese Optimierung bleibt ein Anwendungsspielraum wie umrissen.
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Es kommt nicht immer darauf an, was der Gegner oder ein Richter machen könnte... könnnte.... könnte...
Die sind doch alle unter einem Aktenerledigungs-Druck "wenige Minuten pro Vorgang" und das geht nur auf Grundlage ihre Textbaustein-Agglomerate.

Es kommt darauf ein, derart viele Erschwernisse in die eigene Akte einzubauen, dass das Imperium darauf verzichtet, gegenüber diesem Bürger zurück zu schlagen. Sobald das mehr als 10 000 Euro Personalkosten kosten würde, seid ihr mit eurer maximalen Pflicht von rund 2 000 bis 3 000 Euro auf einer relativ sicheren Seite.

Und es wird wiederholt: Alles ist ja nur Parodie und Satire.
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Siehe den Disclaimer am eigenen vorherigen langen Beitrag.


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Nachschreiben fällt auf und sieht komisch aus, wenn dann erlernt anwenden oder lassen. Im Zweifel tut eine schriftlich gut ausgeführte Handschrift. Vom Druck ist abzuraten.


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Wie wäre es, wenn Ihr Eure Diskussion in einem Graphologie-Forum weiterführen würdet...


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Graphologie (Beziehung Schrift / Charakter) ist nicht betroffen.
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Auf Schriftgeschichte war ich nur eingegangen, weil bei Sütterlin den Anwender nicht die "Nazikeule" treffen kann (war ja in vorherigem Beitrag eines anderen zur Überlegung gemacht worden).

Die Schriftenentwicklung betraf um 1900 auch andere Länder in Europa. Der in früherem Beitrag in diesem Thread genannte Wikipedia-Link vermittelt den Ideen-Hintergrund jener Jahrzehnte. Das geht demnach in die Tiefe der Beziehung zwischen Gehirn, Sprache, Sprechorgane, Klang, Grafik-Harmonie und so weiter - das Gegenteil der "Nazikeule".


Es geht hier im Forumsthread um Strategie, die Rundfunkabgabe faktisch "nicht-kassierbar" zu machen.
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Es geht - jedenfalls in meinen Beiträgen - nicht um die Frage, ob man handschriftlich einreichen soll, wer und wie. Es geht nur um die Frage der Strategie: Eine weitere Strategie also, ein Rundfunkabgabe-Inkasso so sehr zu erschweren, dass es nicht mehr erfolgt.
Hierfür sind 2 Elemente wichtig:
(1)  Unterbindung der Lesbarkeit (*Übersetzung") mit OCR - gibt es ja auch für Handschrift..
(2) Unterbindung der Verweigerung der Berücksichtigung wegen Missbrauch.

Softwaretechnisch ist die Lösung für (1) (wird demnächst an anderer Stelle im Internet verfügbar sein).

Schriftsatzstrategisch ist die Lösung für (2) - wie schon in vorherigem Beitrag ein wenig angedeutet. Auch über diese Seite der Sache wird demnächst irgendwo im Internet detaillierter zu lesen sein.


Damit eine Akte den Status der "Unberührbarkeit" erreicht,
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nämlich Bearbeitungskosten von beispielsweise mehr als 10 000 Euro erfordern würde, müssen allerdings mehrere Strategien parallel geführt werden.
Zwar interessiert den Gegner nicht das Geld - Rundfunkabgabe finanziert die 10 000++ Euro. Aber die dafür nötigen ausreichend qualifizierten Personen sind personeller Engpass bei den Rechtsabteilungen.


Das einzige, was uns zu interessieren hat, ist, das Unrecht der Rundfunkabgabe undurchführbar zu machen,
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jedenfalls in eigener Sache der jeweiligen Bürger.


Und nochmals, alles war ja nur Ulk, nur Parodie und Satire.... :)
Wer es anwendet, der macht das also voll eigenverantwortlich.
 


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Ich habe letztes Jahr auch schonmal zwei Schreiben in Kurrentschrift geschrieben, eben weil es nicht OCR-fähig ist und weil die Bearbeitung aufwendiger und kostenintensiver ist. Wichtig finde ich aber, Keywords wie ,,Widerspruch" sicherheitshalber in lateinischer Antiqua zu setzen.


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Wichtig finde ich aber, Keywords wie ,,Widerspruch" sicherheitshalber in lateinischer Antiqua zu setzen.

Aber mit S p e r r sch r i f t.


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Es muss nicht unbedingt handschriftlich sein:

FAZ, 24.06.2019
Ein Lastwagen voller Papier
650.000 Seiten Klageschrift
Eine Lastwagenladung mit 650.000 Seiten Papier hat am Montag das Büro der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart erreicht. Die Anwälte vertreten Daimler im Prozess um ein Lkw-Kartell.
von Marcus Jung

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lastwagen-mit-daimler-klage-erreicht-anwaelte-16252012.html


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FAZ, 24.06.2019
Ein Lastwagen voller Papier
650.000 Seiten Klageschrift

Der Papierstapel, der in Sachen Rundfunkabgabe ("Inkassostraftat bei 10 % der Bürger?")
den 16 Staatskanzleien und 9 Intendanten von hier Ende 2018 zuging, war immerhin fast 1 Meter hoch.
Zwar nicht 650 000 Seiten, aber immerhin rund 5 000 Seiten.

(Nicht Aktion des Forums; im Forum wurde deshalb darüber nicht berichtet.)

Beim nächsten Durchgang 5000 Seiten mit Typefont Sütterlin-Handschrift? Muss mal darüber nachdenken... Die Pressenews darüber, das könnte ja dann vielleicht viral gehen für unseren Streit gegen den Teil "Falschinkasso" der Rundfunkabgabe.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Handschriftlich" könnte noch weiter gefasst werden... ;)

...z.B. als "Graffitti"/ "Graffito"/ "street art"
https://de.wikipedia.org/wiki/Graffiti
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=1CURXZydA4rKwQL1t5vwAg&q=graffiti&oq=graffiti&gs_l=img.3..0i67l2j0l5j0i67j0l2.51991.51991..52955...0.0..0.54.54.1......0....1..gws-wiz-img.yGCw3HLXkRU

...als "Holzschnitt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Holzschnitt
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=NygRXaDgE8rCwQLQj5jICA&q=holzschnitt+schrift&oq=holzschnitt+schrift&gs_l=img.3..0.49789.51532..52550...0.0..0.69.580.11......0....1..gws-wiz-img.......0i7i30j0i7i10i30j0i67.ssm4pSBoy6I
(entweder nur die jeweils spiegelverkehrte Druckplatte oder eine "limitierte" Druckversion)

...etwas anspruchsvoller als "Kupferstich"
https://de.wikipedia.org/wiki/Kupferstich
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=MigRXajWLdLfwAKp96igDA&q=kupferstich+schrift&oq=kupferstich+schrift&gs_l=img.3..0i24.1790.2774..3823...0.0..0.55.344.7......0....1..gws-wiz-img.......0j0i8i30.kVwnemseE0I
(entweder nur die jeweils spiegelverkehrte Druckplatte oder eine "limitierte" Druckversion)

...für StoffreundInnen gern auch gestickt, gehäkelt, genäht, gewebt, usw.

...als Ölgemälde, Aquarell, Seidenmalerei, Fingermalerei, usw.

...als Kartoffeldruck
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?q=kartoffeldruck&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj17qy28oLjAhXOJlAKHY4uDZwQ_AUIECgB&biw=1140&bih=754

...für die Backfreudigen als selbstgebackene/r Widerspruchs- und Klage-Keks/e
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=_ikRXf-TGqu8gweoy4qwBQ&q=russisch+brot&oq=russisch+brot&gs_l=img.3..0l10.90263.92478..93420...0.0..0.84.990.13......0....1..gws-wiz-img.ewtF3zx5XjY

...oder schlicht (wortwörtlich "mit Nachdruck") "in Stein gemeißelt"
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?q=schrift+stein&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi8zd3Z8YLjAhUIZlAKHRhCAMUQ_AUIECgB


Sorry, dass ich mich hier und jetzt so austobte.
Die Frage des nachweisbaren und rechtswirksamen Eingangs bei der zuständigen Stelle wäre natürlich im Einzelfall zu klären ;) ;D

Siehe im Forum u.a. auch unter
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.0.html
Auch dort war/ sind Handschrift und weitere Methoden bereits Thema.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2019, 22:07 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 38
Der folgende in deutscher Kurrentschrift kalligraphierte Brief einer Fiktiven Person S. an den NDR wurde dieser als Anhang zum Antwortschreiben in Kopie zurückgesandt. Es stellt offenbar keine große Schwierigkeit für den NDR dar, in deutscher Kurrentschrift kalligraphierte Briefe zu entziffern. Interessant ist aber die im Stempel vermerkte Beitragszahler-Nummer, die offenbar manuell herausgesucht werden und handschriftlich notiert werden musste. Interessant ist ferner, dass auf dem Brief ein Stempel und ein Aufkleber angebracht wurden, die sich im Datum unterscheiden. Offenbar werden beim NDR Briefe vor dem Scannen tagelang in Papierform bearbeitet, bevor sie gescannt werden. Ebenfalls interessant ist, dass der Brief offenbar mit 1 Bit Farbtiefe gescant wurde, und nicht, wie die fiktive Person S. erwartet hätte, mit 24 Bit Farbtiefe. Sie wird daher zukünftige Briefe auf dunkelrotem Papier verfassen, um beim NDR einen zusätzlichen Arbeitsplatz als Scanner-Kontrasteinsteller zu erschaffen.


Bildquelle: http://thomas.grüttmüller.de/Bla/NDR.png


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Da haben wir uns zu bedanken
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an denjenigen unter uns, der macht, wo die meisten es sich einfach machen, nichts zu machen, sondern nur darüber zu reden, was man machen können könnte. (wie in dieser Sache beispielsweise fauler @pjotre....)


Befund
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(1) wie ja zu vermuten: Mit vorgefertigten Type Fonts kommt das ARD-Juristenkartell recht gut klar.
(2) Dies auch dann, wenn wie hier die Zeilenabstände variieren und die Zeilen nicht-geradlinig sind. 
(3) Immerhin wichtig: Kein Versuch der Zurückweisung.


Übrigens auch ohne OCR sehr gut zu lesen.
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Wer Sütterlin auch nur halbwegs lesen kann, der kommt damit klar, weil recht kurz.
Wie es behandelt werden würde, wenn man das 100-seitge Sammelgutachten "RR-Analyse" voll in Sütterlin einliefern würde und dabei ein paar Verkomplizierungen für OCR einfügen würde, das wäre abzuwerten. ("R-Analyse" gibt es irgendwie im Internet - freigegeben für Verwendung als Anlage zu Schriftsätzen.)


Weitergehende Verkomplizierung:
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OCR und Handschrift, das kann tüchtige Probleme bekommen, wenn auf kariertes Papier gedruckt und zwar so, dass die Textlinien nicht parallel zu den Linien des karierten Papiers sind. 
Erreichbar, indem man kariertes A4-Papier geeignet beschneidet und sodann bedruckt.

OCR zerlegt ja den Text in virtuelle Blöcke, dann in Zeilen-Rechtecke, diese dann in viereckige Einzelfehler, die bei Kursivschrift entsprechend der Neigung der Buchstaben Rechnung tragen.
Die Buchstabenverbindungen bei Handschrift - Variation von Anstrich, Abstrich - sind ja softwaretechnisch standardisiert - das schafft OCR dann, sagen wir mal so, per "reverse engineering". 

Vorhandene Linien gelten hierbei als Zerlegungshilfen.
An sich könnte Software lernen, vom karierten Hintergrund zu abstrahieren. Ob sie das tatsächlich gelernt hat? Auch, wenn die Linien als Hintergrundbild erzeugt werden und hiebei unregelmäßig gebeult werden?

Grenzen der Verkomplizierung: Rechtslage.
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Sind schreibtechnische Besonderheiten erkennbar in der Absicht gemacht, die Bearbeitung stark zu behindern, so darf die Gegenseite es als missbräuchlich zurückweisen.


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