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Autor Thema: S.Schneider (BLM): „Die Medien- und Meinungsvielfalt sind nicht verhandelbar“  (Gelesen 2049 mal)

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medienpolitik.net, 18.06.2019

Für journalistisch-redaktionelle Angebote müssen online wie offline die gleichen Regeln angewendet werden
„Die Medien- und Meinungsvielfalt sind nicht verhandelbar“

„Die Medienanstalten sehen – nicht zuletzt aufgrund der Meinungsbildungsrelevanz von Intermediären gerade bei jungen Nutzerinnen und Nutzern – die Notwendigkeit, auf journalistisch-redaktionelle Angebote online wie offline die gleichen Regeln anzuwenden“, beton der Präsident der BLM, Siegfried Schneider, in einem medienpolitik.net-Interview. „Wir fordern seit Jahren, im Rundfunkstaatsvertrag eine bestehende Regelungslücke bei der Aufsicht zu schließen: Denn die Einhaltung der journalistischen Grundsätze bei journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten kann derzeit nicht überwacht werden“, so Schneider. Das müsse – angesichts der zunehmenden Gefährdung der freien Meinungsbildung durch professionelle Desinformation journalistisch wirkender Inhalte – geändert werden. Dabei gehe es nicht darum, generell Influencer regulieren zu wollen, geschweige denn Zensur auszuüben. Es sei aber aufgrund der beschriebenen Meinungsmacht von Social Media an der Zeit, die Anbieter sozialer Medien stärker in die Verantwortung nehmen.

Interview mit Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) 

Zitat
Medienpolitik.net: Herr Schneider, die Verantwortung sozialer Medien ist ein Thema, das Sie und die Landesmedienanstalten schon bereits seit längerer Zeit umtreibt. Warum? Die Glaubwürdigkeit sozialer Medien ist in letzter Zeit sogar gesunken?
Schneider: Es stimmt – die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Medienanstalten als Gemeinschaft beschäftigen sich schon seit einigen Jahren intensiv mit der Rolle von Intermediären wie Facebook, Twitter oder YouTube im Meinungsbildungsprozess sowie dem Phänomen der gezielten Desinformation. Es geht im Sinne einer positiven Medienordnung 4.0 schließlich darum, Gefahren für die Medienvielfalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. So ist es das große Anliegen der Landesmedienanstalten, die für den inhaltlichen Vielfaltsaspekt im privaten Rundfunk zuständig sind und mehrheitlich auch für die Telemedienaufsicht, das hohe Gut der Vielfaltssicherung auch in der digitalen Medienordnung zu verankern. […]

Medienpolitik.net: Welche Meinungsmacht haben zum Beispiel Gronkh (4,8 Millionen Follower bei Youtube, bei Insta knapp 1 Million) oder Freekickerz (7,7 Millionen Follower bei Youtube, 1,9 Millionen bei Instagram)? Kann man das mit „Reichweiten“ bei TV-Sendern vergleichen?
Schneider: Die Reichweite, also die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer, ist bestimmt ein Indiz für die Relevanz eines Influencers, nach dem einfachen Motto „wer wahrgenommen wird, hat Einfluss“. Doch man muss auch im Kopf haben: Die Anzahl der Follower oder Klicks gibt lediglich darüber Auskunft, wie viele einen Content wahrscheinlich gesehen haben. Das „wahrscheinlich“ ist wichtig – deshalb, weil auch eine Person allein viele Klicks erzeugen kann und deshalb, weil eine Künstliche Intelligenz ebenfalls viele Klicks generieren kann. […]

Medienpolitik.net: Inwieweit habe diese dieselbe Verantwortung wie klassische journalistische Produkte?
Schneider: Auch hier dürfen wir nicht über einen Kamm scheren, sondern müssen differenzieren. Die von Ihnen beispielhaft genannten Influencer widmen sich beispielsweise im Schwerpunkt nicht dem aktuellen Zeitgeschehen. Unabhängig davon schützt unser Grundgesetz selbstverständlich und aus guten Gründen die Meinungsfreiheit – auch und gerade in Bezug auf politische Botschaften. Die Medienanstalten sehen jedoch – nicht zuletzt aufgrund der beschriebenen Meinungsbildungsrelevanz von Intermediären gerade bei jungen Nutzerinnen und Nutzern – die Notwendigkeit, auf journalistisch-redaktionelle Angebote online wie offline die gleichen Regeln anzuwenden.
[…]

Medienpolitik.net: Die Presse wird nicht reguliert. Ist es da angemessen, Influencer regulieren zu wollen?
Schneider: Die Presse ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt beispielsweise Landespressegesetze, die Rechte, aber auch Pflichten – etwa die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung oder die Pflicht zur Gegendarstellung – beinhalten. Darüber hinaus gibt es den Pressekodex als Mittel der freiwilligen Selbstkontrolle.
[…] Das Internet sollte ebenfalls kein rechtsfreier Raum sein. Dabei geht es nicht darum, generell Influencer regulieren zu wollen, geschweige denn Zensur auszuüben. Es ist aber aufgrund der beschriebenen Meinungsmacht von Social Media an der Zeit, die Anbieter sozialer Medien stärker in die Verantwortung nehmen. Auch für sie gelten – wie für die klassischen Medien – die Prinzipien und Werte unserer Gesellschaft: Vor allem der Schutz der Menschenwürde und die Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt sind nicht verhandelbar.  […]

Medienpolitik.net: Im neuen Medienstaatsvertrag wird weiterhin zwischen linearen und non-linearen Bewegtbildangeboten unterschieden. Gibt das nicht einem möglichen Missbrauch des Einflusses sozialer Medien Vorschub?
Schneider: Zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sollten lineare und nichtlineare Angebote mit Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung den gleichen Regelungen unterliegen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/06/die-medien-und-meinungsvielfalt-sind-nicht-verhandelbar/

Anmerkung:
Die 14 Landesmedienanstalten werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Es geht nicht um Zensur???

Zitat
die Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt unserer Deutungshoheit ist nicht verhandelbar

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 00:26 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Medien haben grundsätzlich nicht überwacht zu werden. Zensur ist verboten. Vielleicht sollten sich die Politiker mal die Zeit nehmen, weniger Rundfunkgewäsch zu konsumieren und stattdessen mal ins Grundgesetz oder die Landesverfassungen sehen. Lesen soll ja bekanntlich bilden.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat von: aus dem Interview mit S. Schneider
Allgemein und gerade mit Blick auf die junge Zielgruppe steht fest: Meinungsbildungsprozesse finden maßgeblich im Internet statt – eine nicht aufzuhaltende Entwicklung, die sich noch verstärken wird. Deshalb darf sich der Schutz vor einer erheblichen Einschränkung der Meinungsvielfalt nicht länger allein auf das Fernsehen konzentrieren, sondern sollte auch Player wie Facebook, Google oder Amazon in den Blick nehmen. Unser geltendes, fernsehzentriertes Medienkonzentrationsrecht ist in unserer digitalen, globalen und konvergenten Medienwelt nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss von einem Gesamtmedienmarkt ausgegangen werden und ein empirischer Ansatz – wie der MedienVielfaltsMonitor der Medienanstalten – gewählt werden, um die Relevanz der Medien für die Meinungsbildung messen zu können. Nur so können wir ein umfassendes Bild der Medienvielfalt und möglicher Gefahren erhalten.

Ach! Wenn es mehr Medienangebote als früher gibt, sich damit die Anteile der meinungsbildenden Teilnehmer am "Medienmarkt" zu Lasten des ÖR-Rundfunks verschieben, droht eine erheblichen Einschränkung der Meinungsvielfalt, vor der jedermann und jede Frau geschützt werden muss, vor allem wenn die Rezipienten jung sind? Obwohl die heute selbst senden und sogar an globalen Diskussionen teilnehmen können? So viele Stinkefinger, wie ein junger Mensch diesem Ansinnen entgegenstrecken sollte, hat gar keiner. Ich selbst kann mir eine Meinung sehr gut ohne den Schutzschirm des Präsidenten der BLM bilden und traue das auch meinen Mitbürgern zu. Die diesbezügliche Fürsorge durch irgendwelche Medienaufsichtsoberbeamte habe ich in etwa so nötig wie Fußpilz. So, wie der müffelt, verhält es sich vermutlich auch mit dem von S. Schneider angemahnten zeitgemäßen Medienrecht. Das stinkt nämlich irgendwie nach Zensur.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g

googler

Ich selbst kann mir eine Meinung sehr gut ohne den Schutzschirm des Präsidenten der BLM bilden und traue das auch meinen Mitbürgern zu.

Den jungen sicher. Bei den älteren habe ich meine Zweifel und davon lebt der ÖRR (noch  :police:).


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Den jungen sicher. Bei den älteren habe ich meine Zweifel und davon lebt der ÖRR (noch  :police:).

Vorsicht bei solchen Pauschalurteilen, sie spalten völlig unnötig. Ich selbst bin übrigens keineswegs jung, bis zur Demenz sind aber hoffentlich dennoch einige Jahre drin.

M. Boettcher


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g

googler

Vorsicht bei solchen Pauschalurteilen...

Das ist kein Vorurteil. Ich sehe es an meiner Oma. Sie ist noch rüstig, bekommt eine gute Pension und hat viele Bekannte im gleichen Alter. Alle diese bezahlen den Beitrag quasi seit ca. 1965 durchgehend und haben es nie hinterfragt. Ich habe dann mal bei einem Kaffeekränzchen erzählt, wie Lanz und die anderen Moderatoren mit ihren eigenen Produktionsgesellschaften Kasse machen, und zwar richtig Kasse machen.

Da fiel denen nix mehr ein. Seitdem wird des Öfteren mal drüber gesprochen.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vielen Dank für den neuen Link!

[off-topic] Was das von Dr. Boe angesprochene Vorurteil gegen ältere Leute angeht, so schließe ich mich an. Auch googlers letzter Beitrag bestätigt eigentlich, daß durchaus auch ältere Leute in der Lage sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, sonst hätten Argumente überhaupt keinen Einfluß und würden auch nicht zu weiteren Diskussionen führen. Daß man Probleme thematisiert, die man vorher überhaupt nicht gesehen hat, zeigt schließlich eine Offenheit.

Wichtig beim Bilden einer eigenen Meinung ist das kritische Hinterfragen von angebotenen Informationen. Es geht nicht darum, wer einem eine Information präsentiert, sondern ob man diese Information nachvollziehbar findet. Am besten ist es, wenn man dann verschiedene Quellen zu einer Nachricht befragt. Wenn ich nur einer Quelle folge, dann bilde ich mir keine Meinung, sondern übernehme sie nur. [off-topic-Ende]


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[off-topic] Was das von Dr. Boe angesprochene Vorurteil gegen ältere Leute angeht, so schließe ich mich an. Auch googlers letzter Beitrag bestätigt eigentlich, daß durchaus auch ältere Leute in der Lage sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, sonst hätten Argumente überhaupt keinen Einfluß und würden auch nicht zu weiteren Diskussionen führen. Daß man Probleme thematisiert, die man vorher überhaupt nicht gesehen hat, zeigt schließlich eine Offenheit.
[off-topic-Ende]

Ja, das stimmt. Drüber nachdenken geht. Allerdings ist es nochmal ein weiter Weg, jemanden zu überzeugen, die Zahlung einzustellen. Zit: "Was sollen denn die Leute sagen, wenn hier der Gerichtsvollzieher erscheint?"

Wenn diese Generation wegbricht, ist Feierabend mit dem ÖRR  :police:


Edit "Bürger":
Bitte keine weitere Vertiefung in diesen Punkten, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
S.Schneider (BLM): „Die Medien- und Meinungsvielfalt sind nicht verhandelbar“
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 21:43 von Bürger«

 
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