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Autor Thema: Die Relevanz des Fernsehens sinkt Medienanstalten: Meinungsmacht verlagert sich  (Gelesen 1869 mal)

Uwe

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Die Relevanz des Fernsehens sinkt
Medienanstalten: Meinungsmacht verlagert sich ins Netz

Quelle: DWDL 17.06.2019 von Timo Niemeier

Zitat
Die Meinungsmacht verlagert sich langsam aber sicher ins Internet, zu diesem Schluss kommt eine Erhebung der Medienanstalten. Das Fernsehen verliert an Einfluss und ist bei den jungen Menschen bereits nur noch die zweite Anlaufstelle.

[…] Ein genauer Blick auf die Zahlen beweist aber durchaus Verschiebungen. So ist das Fernsehen beim überregionalen Meinungsmarkt zwar weiterhin sehr wichtig, hat in den letzten Jahren aber Vorsprung eingebüßt. Bei der überregionalen Meinungsbildung kommt das Fernsehen nur noch auf einen Marktanteil in Höhe von 32,7 Prozent, vor fünf Jahren waren es noch 36,9 Prozent. Bertelsmann (RTL Group) und ProSiebenSat.1 gehören mit -0,9 und -1,6 Prozent zu den größten Verlierern. Das ZDF dagegen hat 0,8 Prozent hinzugewonnen.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/72768/medienanstalten_meinungsmacht_verlagert_sich_ins_netz/


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Hallo!

Da ist die Statistik dreister gefälscht als beim ADAC:

Die Medienanstalten (ÖRR) machen eine Erhebung, in der die private Konkurrenz die Verlierer stellt, und nur das ZDF (ÖRR) "Zuwachs" hat.

MfG
Michael


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o
  • Beiträge: 1.575
Moment mal...

Warum sollen Medienanstalten überhaupt eine Meinungsmacht haben?

Medienanstalten sollen gefälligst berichten und Hintergrundinfos liefern. Die Meinungsmacht über mich habe immer noch ich.

Das typische smarte Gegenargument, ganz ohne eine subjektive Färbung gehe eine Berichtserstattung nicht, lasse ich nicht als totale Relativierung gelten. Man kann schon sehr wertneutral berichten und die Leute so gut bilden, dass sie sich selbst eine Meinung machen können. Wertneutrale Wiedergabe von Sachverhalten wird in den Wissenschaften permanent praktiziert und gegengecheckt.

Klappt ja schon ganz gut mit dem Framing, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Meinungsmacht besäße und sie auch besitzen solle...


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@ope23
Jede Kommunikation ist -- neben selektivem Vortrag des Sachverhalts und adjektivischer Einfärbung -- schon durch Auswahl (bzw Weglassung) der Themen effektiv subjektiv. In diesem Sinne ist das ARD-Framing nur die schimmelige Kirsche auf der Sahnehaube.

Daraus folgt aber auch, daß die Themenauswahl vorgibt, über was die Rezipienten sich eine eigene Meinung bilden können (oder dürfen). In diesem Sinne besitzen "Berichterstatter" sicherlich eine Meinungsmacht.

Deshalb rege ich gerne dazu an, "Feindsender" wahrzunehmen -- ein Kranker wird selten über seine Krankheit objektiv sein, und unsere Medien sind von Staatsträgern und Lobbyisten durchsetzt -- man kann im Vergleich dann Weglassungen und "gefärbte" Darstellungen wahrnehmen, was die "Deutungshoheit" einschränkt.

MfG
Michael


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l

lex

  • Beiträge: 223
Der Artikel verschweigt allerdings, dass der Sender RTL immer noch der am meisten geschaute Sender in Deutschland ist. Sogar mit großem Abstand zu ARD oder ZDF. 58% aller Menschen, die überhaupt noch fernsehen, gucken regelmäßig RTL.
Und etwa 36% aller Deutschen besitzen keinen Fernseher.
Und wichtig hieran, um den Artikel zu verstehen: Selbst wer einen Fernseher hat, muss nicht mehr unbedingt fernsehen.


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c
  • Beiträge: 873
Interessant. Nach dieser -- bestimm immer noch geschönten -- Erhebung informiert sich nur noch knapp ein Drittel der Bevölkerung über das Fernsehen. Der ÖRR hat einen Marktanteil von 50%.

D.h. dass 100% der Bevölkerung für das Vergnügen von rund 15% der Bevölkerung zahlen müssen, die den ÖRR als Desinformationsquelle überhaupt noch nutzen.

Was sagt die Bevölkerung dazu? In Sachsen kann man es an den Wahlurnen ablesen.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Bitte nicht Medienanstalten mit Rundfunkanstalten verwechseln.
Die Medienanstalten werden zwar durch den "Rundfunkbeitrag" zwangsweise mitfinanziert, haben aber die "Aufgabe", den privaten Rundfunk zu überwachen, damit Rundfunk in diesem Land möglich ist. [Nicht meine Interpretation! Gemäß politischer Meinung muß der private Rundfunk reguliert werden, damit unser duales System überhaupt möglich ist. Das ist bei einem Unterhaltungsmedium auch wirklich nötig! Es bestehen auch gewisse organisatorische Ähnlichkeiten, z.B. sitzen in den Aufsichtsräten der Medienanstalten auch viele Politiker. Ups!]


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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