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Obdachloser muss keinen R.beitrag zahlen - SWR verzichtet auf Rechtsmittel

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ChrisLPZ:
beobachternews.de, 15.06.2019

SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab dem Mann Recht. Dieses Urteil hat nun Bestand.

Von Paul Linker


--- Zitat ---Nach Auskunft des Mannes hat es ihn sehr überrascht, dass von Seiten des SWR keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil (siehe Obdachloser bietet dem SWR die Stirn) eingelegt wurden. In einem Schreiben vom 5. Juni 2019 wurde dem Mann vom Verwaltungsgericht Stuttgart nun mitgeteilt, dass das Urteil am 11. Mai 2019 rechtskräftig geworden ist. […]

Nach Ansicht des betroffenen Mannes kann dieses Urteil für Menschen in ähnlichen Situationen wegweisend sein. Der Kampf vor Gericht könne also durchaus erfolgreich sein, auch wenn dies leider immer noch viel zu selten der Fall sei.

Der SWR muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die über 600 Euro betragen. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/06/15/obdachloser-muss-keinen-rundfunkbeitrag-zahlen/

siehe auch:
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30961.0


Siehe nunmehr das Aktenzeichen weiter unten

--- Zitat von: ChrisLPZ am 19. Juni 2019, 06:55 ---Das Aktenzeichen des Verfahrens am VG Stuttgart ist 3 K 9519/18
Bei Juris ist das Aktenzeichen (noch?) nicht gelistet.
Vielleicht hat jemand aus Stuttgart oder Umgebung Zeit/Lust am VG vorbeizufahren, sich das Urteil kopieren zu lassen und es dann hier einzustellen. Vorab schon einmal danke für den Einsatz.

Edit "Bürger" - Hinweis:
Sofern das Urteil seitens Gericht noch nicht anonymisiert ist, wird eine einfache Kopie sehr wahrscheinlich ohne Vorankündigung/ Voranfrage nicht so schnell möglich sein. Siehe daher bitte u.a. auch unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html

--- Ende Zitat ---

Siehe nunmehr den Volltext des Urteils weiter unten

--- Zitat von: ChrisLPZ am 13. Juli 2019, 12:57 ---VG Stuttgart, 3 K 9519/18
Urteil vom 05. April 2019

--- Zitat ---[...]
--- Ende Zitat ---
Download des Originaldokuments im Anhang  (PDF, 7 Seiten, ~1,3 MB)
VG Stuttgart 3 K 9519 18.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=31434.0;attach=23783

--- Ende Zitat ---

René:

--- Zitat von: ChrisLPZ am 16. Juni 2019, 10:31 ---(...) Der SWR muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die über 600 Euro betragen. (...)

--- Ende Zitat ---

Falsch, der SWR überweist zwar das Geld, tragen tun es aber die Zwangszahler.

Knax:
Man muss diesem Mann dafür danken, dass er in die nächste Instanz gezogen ist. Hätte er dies nicht getan, hätte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit absoluter Sicherheit an weiteren Obdachlosen vergangen.

maikl_nait:
Hallo!

@Knax
Der BS wird sich auf jeden Fall an weiteren Leuten "vergehen" -- das ist die "dunkle Seite" der Statistik: solange es genügend Leute gibt, die sich nicht genügend richtig wehren, zieht der ÖRR auch aus den Armen noch "Gewinn".

In einem Punkt ist das natürlich super, daß er sich so gewehrt hat -- der Nächste, der sich in ähnlicher Sachlage wehren will, kann jetzt auf ein Aktenzeichen verweisen.

PS: wenn jemand das Az. hierzu rausfinden kann, bitte hier auch nochmal posten (bzw im "Sammelthread Erfolgsmeldungen")!

MfG
Michael

ope23:
(Damit ich nicht missverstanden werde: Modus diabolicus >:D )

Und warum verzichtet der SWR auf weitere Rechtsmittel?

Ich denke, es ist alles ganz korrekt und fundamental richtig im Rechtsstaat geregelt? Der SWR kann doch nicht einerseits hoheitlich handeln, andererseits seine hoheitliche Gewalt willkürlich einsetzen?

Reicht es also, einfach lang genug herumzuheulen und etwas Publicity zu bekommen, damit eine hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Anstalt  "mal" die Augen zudrückt? So Sachen, dass der BS um fünf nach zwölf plötzlich auf ihm zustehende Ansprüche verzichtet, liest man hier auch immer wieder.

Gibt es aus dem Verwaltungsrecht für den SWR einen Ermessensspielraum (Smartsprech für Willkür)?
Und warum wird dieser Ermessensspielraum mal genutzt, mal nicht?

Ein (nicht das einzige) Kennzeichen eines Unrechtsstaats ist die Willkür. Im selben Rechtssystem wird dem einen Täter der Prozess gemacht, der andere Täter wird glatt übersehen und geschont. Dieser Unterschied wird einfach so gemacht, ohne dass es eine rechtliche Grundlage für diesen Unterschied gäbe.

Möchte der SWR einen Unrechtsstaat etablieren? Staat im Staate ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk sowieso schon.

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