Nach Auskunft bei einer LRA:
- Herkunft der Daten: selbstst. Meldung des "Rundfunkbeitragsteilnehmers", öffentl. od. nicht öffentl. Stellen
- Personen werden mit Beitragsnr. registriert
- Daten werden beim zentr. BS in Köln gespeichert
-
Verarbeitungszweck ergibt sich per Gesetz- Daten werden solange gespeichert, wie das "Rundfunkbeitragsteilnehmerverhältnis" besteht.
- Löschung kommt nur in Betracht, wenn keine Rechtsgrundlage mehr besteht.
- Rechtsgrundlage ist der als Landesgesetz erlassene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
- Da ein "gesetzl. Beitragsverhältnis" besteht, kann keine Löschung erfolgen.
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/Beim Rundfunkbeitrag die sog. "Rundfunkbeitragspflicht".
Beachte:Kunden der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung (Behörden) betrachtet zunehmend den Antragsteller und Nutzer öffentlicher Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge als Kunde. Im Zuge des New Public Management wird versucht, privatwirtschaftliche Managementtechniken auf den öffentlichen Sektor zu übertragen. Die Einstufung als Kunden fällt der Verwaltung nicht leicht, zumal sie ein Monopol besitzt und die Bürger gezwungen sind, bestimmte Behörden in Anspruch zu nehmen. [...]
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/KundeEine bewusste, Framing (neg. Manipulations) -Technik könnte sich "word capturing" nennen; Definiere einen bekannten Begriff in deinem Kontext neu, zu Absichten: Täusche Vertrauen, neutr. od. pos. statt neg. Gefühle vor, z.B. Gewohnheitsgefühl ("bekannt"), einen Vorteil vor; über eigentl. neg. Eigenschaften hinweg, z. Eigennutzen.
Gewalt an Worten, statt Argumente durch Worte.
Das Thema dieses Threads sollte die Ausgangsfrage bleiben: Wie lang darf die GEZ persönliche Daten speichern?Die aktuelle, ernüchternde Antwort ist:
Solange es den Rundfunkbeitrag gibt und du in dessen Geltungsbereich registriert wurdest, sind Daten von dir beim BS in Köln (ehem. GEZ) bis nach deinem Tod gespeichert. Dein Ableben wird dem BS mitgeteilt / (irgendwann) auffallen. Würdest du den Geltungsbereich (DE) verlassen, könntest du die Löschung beantragen.