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Autor Thema: M.Thieme (ZDF-Fernsehrat): „Unsere Ankerpunkte sind Qualität der Inhalte und ...  (Gelesen 2904 mal)

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Medienpolitik.net, 13.06.2019

„Unsere Ankerpunkte sind Qualität der Inhalte und Akzeptanz der Nutzer“

Bei einer möglichen Reform der Auftragsbestimmung, über die die Länder gegenwärtig beraten, sollen nur einige Programme per Staatsvertrag vorgegeben werden. Andere Angebote, zum Beispiel Spartenkanäle, wie ONE, ZDFneo, ZDFinfo oder tagesschau24, sollen von den jeweiligen Gremien beauftragt werden. Sowohl bei den ARD-Anstalten wie auch beim ZDF üben die Vertreter von Interessensgruppen in den Rundfunk- bzw. Fernsehräten diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. In einem Gespräch mit medienpolitik.net betont die Juristin Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, dass die Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft dafür vorhanden sei. Allerdings würde sich die Funktion des Fernsehrates verändern: „Er ist dann weniger als Kontrolleur von Programmgestaltungen und Inhalten gefragt, sondern muss Prozesse etablieren, die über das Unternehmen hinaus der übertragenen medienpolitischen Verantwortung gerecht werden.“ Schon heute würden sich die 60 Mitglieder auch um strategische Entwicklungen des ZDF kümmern. „Wettbewerbsumfeld und Nutzergewohnheiten wandeln sich rasant, das treibt uns alle wirklich um. Es braucht mehr Laborsituationen, die Möglichkeit zu Trial and Error in den ZDF-Angeboten“, so Thieme. 

Interview mit Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates 

Zitat
[…]
medienpolitik.net: Die Verantwortung der Gremien des ZDF und der ARD ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Worin sehen Sie heute die wichtigste Aufgabe des ZDF-Fernsehrates?
Thieme: Für uns sind die Ankerpunkte die Qualität der Inhalte und die Akzeptanz der Nutzer/innen.
[…]

medienpolitik.net: Im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks planen die Länder, die Verantwortung des ZDF-Fernsehrates bzw. der Rundfunkräte der ARD zu erhöhen, indem sie über einige der konkreten Programme und Verbreitungswege entscheiden sollen. Besitzen diese überwiegend ehrenamtlichen Gremien dafür die Voraussetzungen?
Thieme: Die Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft ist sicher vorhanden. Das hat der Fernsehrat bereits 2009 bewiesen, als er im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der ZDF-Telemedienangebote Drei-Stufen-Testverfahren durchzuführen hatte. Und mit den derzeit geplanten rundfunkstaatsvertraglichen Änderungen wird sich die Rolle und Verantwortung des Fernsehrates noch einmal weiterentwickeln. Er ist dann weniger als Kontrolleur von Programmgestaltungen und Inhalten gefragt, sondern muss Prozesse etablieren […]

medienpolitik.net: Was halten Sie generell von dem Konzept der Indexierung des Beitrages und der Flexibilisierung des Auftrages?
Thieme: Das muss zumindest kein Gegensatz sein. Maßgeblich für die auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Doch was heißt das vor allem in Zeiten erheblicher Investitionen privater Medienanbieter in digitale Angebote? Das Problem ist die Reihenfolge: Was der Auftrag kosten darf oder muss, kann man erst beantworten, wenn die zu erbringenden Leistungen definiert sind. […]

medienpolitik.net: Welches Thema wird hier gegenwärtig von den Mitgliedern des Fernsehrates besonders intensiv diskutiert?
Thieme: Wettbewerbsumfeld und Nutzergewohnheiten wandeln sich rasant, das treibt uns alle wirklich um. Es braucht mehr Laborsituationen, die Möglichkeit zu Trial and Error in den ZDF-Angeboten. Wenn inzwischen jeder Zweite YouTube-Videos zum Lernen nutzt, sind die wirklich gut gemachten funk-Wissensformate „musstewissen“ oder „maiLab“ nur ein erster Schritt. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/06/unsere-ankerpunkte-sind-qualitaet-der-inhalte-und-akzeptanz-der-nutzer/

Aufgaben des ZDF-Fernsehrats gemäß ZDF-Staatsvertrag:
Zitat
§ 20 Aufgaben des Fernsehrates
(1) Der Fernsehrat hat die Aufgabe, für die Sendungen des ZDF Richtlinien aufzustellen und den Intendanten in Programmfragen zu beraten. Er überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in §§ 5, 6, 8 bis 11 und 15 dieses Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze.

(2) Der Fernsehrat beschließt über den vom Verwaltungsrat vorzulegenden Entwurf der Satzung; das Glei- che gilt für Satzungsänderungen. Sofern der Fernsehrat Satzungsänderungen beabsichtigt, ist der Verwaltungsrat vorher zu hören.

(3) Der Fernsehrat genehmigt den Haushaltsplan. Das Gleiche gilt für den Jahresabschluss und die Entlastung des Intendanten auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Die Beteiligung an Programmvorhaben nach § 11 b des Rundfunkstaatsvertrages bedarf der Zustimmung des Fernsehrates.
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-rechtsgrundlagen-und-vorschriften-100.html


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Man sitzt in der blickdichten Echokammer und palavert, ohne die Entwicklungen draußen wahrzunehmen.

 :o ??? :P >:(


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Über Qualität lässt sich streiten. Dennoch kann eine angeblich nur von den öffentlich-rechtlichen Anstalten gewährleistete Qualität eine Geißelung der gesamten Bevölkerung zur Alimentierung des Systems nicht rechtfertigen.

Jeder versucht, seine Produkte und Dienstleistungen qualitativ hochwertig zu gestalten. „Normale“ Unternehmen müssen diese aber selbst an den Mann bringen bzw. potenzielle Käufer davon überzeugen, diese zu beziehen. Gelingt ihnen das nicht, sind sie einfach pleite!

Die „Akzeptanz“ ist kein Kriterium: Jeder in Deutschland Lebende wird unter Androhung von Eintragung im Schuldnerverzeichnis und Haft gezwungen, das System zu finanzieren. Diejenigen, die das System „akzeptieren“, würden es so oder so finanzieren – aber was ist mit dem Rest, der gezwungen wird, lebenslänglich Monat für Monat dieses Ungetüm fettleibig durch Zwangsmästung am Leben zu halten?  Muss man dieses Kriterium noch weiter ausführen?



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Das ist halt so bei einem "Staat im Staat" !!! Wer hier glaubt mittels Gesetzen usw. den ÖRR zu Fall zubringen, der glaubt bestimmt auch noch an den Weihnachtsmann ;)


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Hallo!

Interview mit Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates 
Zitat
[…] medienpolitik.net: Die Verantwortung der Gremien des ZDF und der ARD ist in den vergangenen Jahren gewachsen. [...]

Wie kommt man als unabhängiger Interviewer auf dieses dünne Brett?!? Ist dem ÖRR der hauseigene Weihrauch ausgegangen, daß eine so dicke Schleimspur nötig ist? Herr Hartung, wieviel Geld bekommen Sie vom ÖRR?

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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  • Die GEZ muss weg
Mir kommts echt hoch,mit Gericht oder über den weg des Staatsrecht ist dem ÖRR nicht bei zu kommen ,es geht nur über verweigern aus Gewissensgrund ,nicht zahlen und immer wieder zurück mit dem GEZschreiben!  Wir müssen das alle machen und dabei bleiben ! Diese Mafia geht nur in die Knie wenn kein Geld mehr kommt!!

In diesem Sinne!!


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Also ein fiktiver Besucher kann...

...
Interview mit Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates 
Zitat
[…] medienpolitik.net: Die Verantwortung der Gremien des ZDF und der ARD ist in den vergangenen Jahren gewachsen. [...]

Wie kommt man als unabhängiger Interviewer auf dieses dünne Brett?!?
...

...zunächst mal an der Aussage des Interviewenden an sich nichts Anrüchiges finden. Die Aussage selber ist nicht zuletzt des unablässig "Weiter-Aufgeblasen-Werdens" dieses Riesen-Wasserkopfes "öffentlich-rechtlicher" Rundfunk ja sogar zutreffend. Dass die Herrschaften zur Wahrnehmung ihrer Funktionen nicht imstande oder Willens sind, ist aber ein anderer Punkt. In gewisser Weise "anrüchig" - oder vielleicht eher vom Realitätsverlust oder Realitätsverweigerung betroffen (die Realität in einer geschlossenen Anstalt entspricht nicht der allgemeinen Relaität, & was Tante Thieme etwa in der Überschrift erzählt, erinnert in diesem Sinne an Politbüroverlautbarungen vergangener Zeiten) - ist eigentlich nur, was die Dame da von sich gibt. Und interessant ist darüber hinaus, dass sie indirekt die Praxis der Nichtwahrnehmung der Kontrollfunktion sogar noch bestätigt bzw. legitimiert.

Aber lohnt es sich denn wirklich, davon ein Aufheben zu machen? In Klapsmühlen, wo der oder die Oberirre/n zum Chefarzt ernannt wird / werden oder ins Chefarzt-Kollegium berufen werden, fragt man doch auch nicht nach, ob & welche für die Allgemeinheit interessanten gesundheitspolitischen Vorstellungen man dort hat.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Zitat
[…] medienpolitik.net: Die Verantwortung der Gremien des ZDF und der ARD ist in den vergangenen Jahren gewachsen. [...]
Wie kommt man als unabhängiger Interviewer auf dieses dünne Brett?!? Ist dem ÖRR der hauseigene Weihrauch ausgegangen, daß eine so dicke Schleimspur nötig ist? Herr Hartung, wieviel Geld bekommen Sie vom ÖRR?

Motivation der Aussage einer in den letzten Jahren zugenommenen Verantwortung der Gremien könnte die Einführung des "Drei Stufen Tests" im Jahre 2009 als Kompromiss im EU-Beihilfeverfahren 2007 sein:
Zitat
[…] Äußerer Anlass für die Einführung dieses Tests waren die Zusagen, die die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens zu Aspekten der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht hat. Diese Zusagen sollten die Bedenken der Kommission daran ausräumen, dass die (mit Rundfunkgebühren finanzierten) Online-Angebote der Rundfunkanstalten vom öffentlichen Auftrag gedeckt seien.  […]

Das Gesetz stellt klar, dass es sich bei dem Drei-Stufen-Test durch den Rundfunkrat um ein Verfahren handelt, um festzustellen, ob ein konkretes Telemedienangebot vom öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag umfasst ist.[…]

Nach den neuen Regelungen müssen nun also die Rundfunkräte Telemedienangebote, die die Rundfunkanstalten ins Netz stellen möchten, einem Drei-Stufen-Test unterziehen, bevor die formale Beauftragung durch das Land und die Veröffentlichung im Amtlichen Verkündungsblatt erfolgt. Auch für herkömmliche Rundfunkprogramme haben Rundfunkräte schon bislang daran mitgewirkt, dass die Programme dem Funktionsauftrag entsprechen. […]
Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln (2009)
Rahmenbedingungen für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests – Gutachten erstellt für den Rundfunkrat des WDR
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/252_09.pdf


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Interessant, interessant... das hätte man ja auch mal eher wissen können, als der EuGH sich vor ein paar Monaten mit der Beihilfesache befasst hatte...

Ein Fernsehrat soll also ein (relativ zu den Sendeanstalten) externes Gremium darstellen, welches die Wünsche und die Finanzierung dieser Wünsche eines öffentlich-rechtlichen Senders begutachtet, akzeptiert und Erforderliches beschließt. Also so eine Art Rundfunkparlament, welches der Rundfunkexekutive (=Sendeanstalt) Gelder und Vollmachten gibt?

"Drei-Stufen-Test". Hört, hört!
::)

Ich würde mal ganz naßforsch sagen, dass diese Fernsehräte schlicht und einfach applaudierende Schattenparlamente sind, wie man sie sonst von totalitär geführten Demokratien zu senden pflegt, und dass die europäische Kommission sich in Sachen Beihilferecht von dieser halbseidenen Konstruktion hat über den Tisch ziehen lassen.

Na, da braucht nur irgendein anderes EU-Land nochmals in der Kommission nachfragen, wie das denn ist mit dem nahezu total erhobenen Rundfunkbeitrag für deutsche öffentlich-rechtliche Sender und dem Wettbewerb. Ich wundere mich sowieso, wieso eine solche Nachfrage noch nicht erfolgt zu sein scheint.


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