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Autor Thema: Erinnerung § 766 ZPO Erinnerungsverfahren Kosten Gerichtsgebühren  (Gelesen 1965 mal)

N
  • Beiträge: 7
Hallo
Die Erinnerung in einem fiktiven Fall wurde zurückgewiesen. Sowie ich es gelesen habe, ist die Erinnerung nach §766 ZPO kostenlos.
Dann kommt doch einen Kostenrechnung vom Gericht über 7.- Euro (Auslagen für Zustellung durch Post).
Ist dies OK?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2019, 07:22 von Markus KA«

P
  • Beiträge: 3.997
Möglicherweise ist das NEU.

Bitte das Kostenschreiben, von möglichen persönlichen Kennzeichen befreit, hier im Beitrag anheften.


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  • Beiträge: 7
Bitteschön


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.167
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu  möglicherweise auch ein Hinweis:
Zitat
Für das Erinnerungsverfahren fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Allerdings sind die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Zustellungskosten und Kosten von Ermittlungsmaßnahmen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu erheben.
https://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-einseitiges-erinnerungsverfahrenwer-traegt-die-kosten-f44055


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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