Also vorab möchte ich kurz erwähnen, dass sowohl Regelungen als auch die Beiträge zuvor Beachtung meinerseits gefunden haben, auf die zusätzlich hingewiesen wurde. Auch die Suchfunktion sowie das manuelle durchforsten wurden umfangreich genutzt. Aufgrund der für den fiktiven Fall gegebenen Komplexität, bin ich diesbezüglich jedoch nicht ausreichend fündig geworden.
Ich hoffe mit meinem Post soweit alles relevante zu beachten und keine der gegebenen Grenzen zu überschreiten. Sollte ich jedoch bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt oder übersehen haben, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung dahingehend freuen.
Nun zur Beschreibung vom fiktiven Fall:
Angenommen Person A ist mit seiner Wohnung vor einigen Jahren beim Beitragsservice angemeldet worden, und hat anschließend über einen Zeitraum von über einem Jahr die anfallenden Beiträge nach Eingang eines Beitragsbescheids oder einer Zahlungserinnerung stets beglichen (manchmal früher, manchmal etwas später). Die letzte Zahlungserinnerung, die nach Eingang ebenfalls beglichen wurde, liegt nunmehr allerdings über 3 Jahre zurück. Im Anschluss an die beglichene Zahlungserinnerung erfolgte keine weitere postalische Zustellung mehr von etwaigen Schreiben des BS - und zwar über mehr als 3 Jahre hinweg.
Da keine Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide oder Ähnliches zugestellt wurden, hat Person A auch entsprechend keine Überweisungen mehr veranlasst. Da weder ein Schreiben vorlag, dass zu einer Zahlung gebeten hat, noch Irgendetwas gegeben oder vorhanden war, auf dass man für eine entsprechende Zahlung irgendwie hätte Bezug nehmen können. Somit blieben über die mehr als 3 Jahre sowohl Bescheide, Zahlungserinnerung, Mahnungen oder ähnliches aus, als auch die Zahlung ggf. zu entrichtender Beiträge.
Nun, nach 3,5 Jahren erhielt Person A eine erneute Zahlungserinnerung von Seiten des BS, in der auf eine nicht beglichene Forderung in Höhe von knapp 750 Euro für ein einzelnes Quartal, also einen Zeitraum für 3 Monate, hingewiesen wird. Diese Forderung ist dem Quartal zugewiesen, das an das letzte beglichene Quartal anschließt, stammt somit aus dem selben Jahr, in dem Person A auch die letzte Zahlungserinnerung erhielt die beglichen wurde.
Nun ist zwar prinzipiell sicherlich davon auszugehen, dass der angegebene Betrag in der Zahlungserinnerung vermutlich auf den gesamten Zeitraum seit der letzten Zahlung bezogen ist, doch eine Sicherheit hierbei besteht wohl kaum.
Somit wären für einen solchen fiktiven Fall m.E. Die folgenden Punkte relevant:
1. Die Forderung von über 700 Euro als rückständigen Beitrag für einen Zeitraum von 3 Monaten. Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Zusammensetzung eines solch hohen Betrages ist dem Schreiben von Person A nicht zu entnehmen. Müsste dies im Falle von Person A als ggf. möglichen Betrugsfall betrachtet (zumal die Höhe von Runkfunkbeiträgen für ein Quartal schließlich gesetzlich vorgegeben sind), und entsprechendes Schreiben beispielsweise zunächst ignoriert werden, oder sogar direkt bei entsprechenden Ermittlungsorgnen zur Anzeige bringen?
2. Forderung bezieht sich auf einen rückständigen Beitrag von vor über 3 Jahren. It unter Beachtung der Verjährungsfrist im regulären Fall, und ohne eine entsprechende vorherige erfolgreiche Festsetzung zur Erlangung eines etwaigen Titels über die Förderung, überhaupt noch zulässig?
3. Die Zustellung der Zahlungerinnerung mit Forderung über 700 Euro erfolgte nachdem zuvor über 3 Jahre hinweg weder ein Beitragsbescheid, noch eine zahlungserinnerung, und auch keine Mahnung oder eine Festsetzung zugestellt wurden. Die Zahlungserinnerung mit der Forderung von vor über 3 Jahren somit auch das erste Schriftstück ist, dass Person A seitdem vom BS erhalten hat. Wenn unter der Annahme, dass der entspreche Betrag von über 700 Euro für den gesamten Zeitraum gedacht war, und nur ein formfehler beim angegebenen Datum des Zeitraums darstellt, wäre eine solche Forderung dann überhaupt noch bestandskräftig und würde eine evtl. anschließende rechtliche Vollstreckbarkeit weiterhin ermöglichen, wenn über mehr als 3 Jahre zuvor kein einziges Schriftstück mehr vorangegangen ist - selbst wenn man eine evtl. theoretisch bestehende Verjährung mal komplett ausser Acht lässt?!
M.E. nach wäre ein solcher fiktiver Fall wie dieser doch in jedem Fall zunächst mit einem Widerspruch zu entgegnen, oder wäre aufgrund des möglichen Verdacht auf Betrug tatsächlich das Ignorieren die angemessene Wahl?!
Und wäre es im Falle eines Widerspruchs in einem solchen Fall überhaupt ratsam bei Vorhandensein von gleich mehreren Möglichkeiten der Widerspruchsbegründung, einen Widerspruch im ersten Akt überhaupt näher zu benennen / zu begründen, oder wurde sich zunächst die hier an andere Stelle des Forums bereits aufgezeigte Möglichkeit des Kurz-Widerspruchs direkt auf der von Person A erhaltenen Zahlungserinnerung, ohne Benennung einer Begründung, anbieten, um sich ggf. vorab ein Bild über die jeweils Reaktion seitens des BS machen zu können und sich entsprechend den gegebenen Möglichkeiten für die passende Begründung zu entscheiden - oder wäre es vielleicht sogar sinnvoller im ersten Zug oder auch im späteren Verlauf, für die Begründung eines Widerspruchs gleich alle Beanstandungen mit hinzuzuziehen und den Widerspruch mit all diesen Möglichkeiten zu begründen?!
Zum besseren Verständnis dieses fiktiven Falls und zur besseren Veranschaulichung einer solchen fiktiven Zahlungserinnerung, habe ich eine solche Zahlungserinnerung für den fiktiven Fall einmal grafisch perfekt nachgebildet und diesem Beitrag als Anhang beigefügt. Ich hoffe, dass diese ebenfalls keinen Regelungen entgegensteht und keine Grenzen überschreitet.
Was meint ihr, was für Person A in diesem fiktiven Fall, welcher zwar verhältnismäßig komplexer erscheint, aber m. E. nach zugleich auch mehr an Möglichkeiten für Person A bietet.
Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.