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Autor Thema: Haben Satireformate den klassischen Journalismus abgelöst?  (Gelesen 1134 mal)

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Nachdenkseiten / Westend-Verlag / Evangelische Akademie Frankfurt, 07.06.2019

Haben Satireformate den klassischen Journalismus abgelöst?


Zitat
Am 29. Mai 2019 luden die Evangelische Akademie Frankfurt und der Westend Verlag zum Public Viewing der aktuellen Folge von “Die Anstalt” (Anm.: Eine Sendung des örR) ein. Im Anschluss diskutierten Dietrich Krauß (Die Anstalt), Stephan Hebel (Frankfurter Rundschau) und Jens Berger (NachDenkSeiten) über die Gegenwart und Zukunft des politischen Journalismus. Welchen Beitrag können politische Satireformate wie „Die Anstalt“ leisten? Hat sie eventuell die klassische Berichterstattung bereits abgelöst?

Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=52396

Direktlink zum Video der Diskussion (YouTube, ~58 min)
https://invidio.us/watch?v=-zT8VaUUpvg
oder
https://www.youtube.com/watch?v=-zT8VaUUpvg

Anmerkung:
Eine erstaunlich kritische Diskussion zu den Mängeln der "Qualitätsmedien" (u.a. dem örR) und dem Einsatz von Framing.

Es sei hier an die rundfunkstaatsvertraglich geregelten Vorschriften zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Rn. 80 ff. des Urteils des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 erinnert:

Zitat von: RStV,Zweiter Abschnitt, Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
[…]

 
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Als lohnenswert erweist sich auch eine Forensuche mit dem Stichwort "Qualitätsjournalismus", in der die realitätsfremde Selbstbeweihräucherung des örR massenhaft zu Tage tritt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2019, 07:51 von ChrisLPZ«
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