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Autor Thema: Neuregelung für Zweitwohnungen kommt vor Fristende / neuer Meldedatenabgleich  (Gelesen 2807 mal)

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digitalfernsehen.de, 06.06.2019

Rundfunkbeitrag:
Neuregelung für Zweitwohnungen kommt vor Frist

dpa

Zitat
[…] Der Gesetzgeber muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen. […]

"Wir werden bis Sommer fertig sein, weil das noch durch die 16 Landtage muss", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Am Ende steht ein entsprechender Staatsvertrag. […]

"Wir wissen noch nicht, wie groß der Kreis der Betroffenen ist", sagte Raab. "Wie viele Singles oder Ehepaare sind es, die aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung beziehungsweise Ferienhäuser in Deutschland haben? Dazu wird ein Meldedatenabgleich notwendig." Dieser wird ein Teil des Staatsvertrages, der jetzt im Sommer fertig sein müsse.

 Bis zu einer Neuregelung gilt: Wenn ein Ehepartner etwa aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss er die Rundfunkgebühr von 17,50 Euro pro Monat aufbringen -zumindest dann, wenn sein Partner und nicht er selbst die Rundfunkbeiträge in der gemeinsamen Wohnung bezahlt. Diese Regelung sei einer der häufigsten Gründe für Anrufe und Petitionen, berichtete die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund.

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Rundfunkbeitrag-Neuregelung-fuer-Zweitwohnungen-kommt-vor-Frist.178886.0.html


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Frau Raab, mit Verlaub: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß ein einzelner Bürger mit nicht mehr als einem Rundfunkbeitrag belastet werden darf. Bei Ehepartnern und Lebensgemeinschaften erfolgt daraus die zwingende Schlußfolgerung der "gemeinsamen Kasse". Damit ist die Ansicht des Beitragsservice, der Sie fälschlicherweise aufgesessen sind rechtswidrig, natürlich könnte man zur "Beitragsvereinfachung" jetzt halbe Rundfunkbeiträge kassieren, das wäre vielleicht sogar gerichtsfest möglich.
So müssen die Ehepartner halt klagen, oder sie folgen Ihrer Ansicht und lassen sich um einen weiteren Rundfunkbeitrag ausnehmen...


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Verstehe auch nicht, was der weitere Meldedatenabgleich bringen soll. Jeder mit Zweitwohnungen hat sich ja beim BS gemeldet. Man sollte also genau wissen, wieviele das sind.

Da wird wieder ein Vorwand vorgeschoben. Fakt ist ein erheblicher Vollzugsdefizit aufgrund falscher Einwohnermeldedaten. Kriegen der BS nicht in den Griff.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Verstehe auch nicht, was der weitere Meldedatenabgleich bringen soll. Jeder mit Zweitwohnungen hat sich ja beim BS gemeldet. Man sollte also genau wissen, wieviele das sind.

Nach Inkrafttreten eines neuen Gesetztes besteht die Möglichkeit innerhalb eines Jahres eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Idealerweise wäre von Vorteil der Rechtsweg durch die Instanzen zu wählen, um diesen Ablehnungsgrund für eine Verfassungsbeschwerde auszuschließen und evtl. einem VG, OVG (VGH) oder BVerwG die Möglichkeit einer Richtervorlage beim EuGH zu bieten. Von Vorteil wäre auch, wenn Klägerin und Verfassungsbeschwerdeführerin Betroffene sind. Boykotteurinnen oder Boykotteure sind nicht unbedingt Betroffene.  ;)

Bitte die Themen "Verfassungsbeschwerde" und "Betroffene" hier nicht weiter vertiefen.

Mehr dazu siehe:
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.msg143100.html#msg143100


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2019, 13:17 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.255
Bitte die Themen "Verfassungsbeschwerde" und "Betroffene" hier nicht weiter vertiefen.

Mehr dazu siehe:
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.msg143100.html#msg143100
Der ergänzende Hinweis sei aber auch hier möglich:
BVerfGE 12, 205 - Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angreifbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31167.msg193881.html#msg193881


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2019, 16:35 von Bürger«
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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Regelungen z. Bestandsdatenauskunft verfassungswidr., 1 BvR 1873/13, 27.5.20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33985.0


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