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Jahrestag BVerfG-Urteil am 18.07.2019 > Aktion(en)?

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LECTOR:
Am 18.07.2019 wird sich das Datum des skandalösen Urteils des BVerfG, mit welchem die Verfassungsbeschwerden zum "Rundfunkbeitrag" abgewiesen wurden, zum ersten Mal jähren. Es gab hie und da Überlegungen, dieses Datum zum Anlass öffentlicher Aktionen zu nehmen, beispielsweise ein Trauermarsch zur Bestattung des Grundgesetzes.

Siehe das Thema
Nachruf auf das Grundgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28128.0.html

Hier gab es bereits einige Anregungen:

--- Zitat von: art18GG am 25. Juli 2018, 15:53 ---... Es wäre dennoch schön, wenn es irgendwann einmal einen Trauermarsch (Demo) mit Kranzbeilegung zum Bundesverfassungsgericht geben würde, also zu jenem Ort, an dem das Grundgesetz letztendlich so grausam zu Tode gekommen ist.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: volkuhl am 25. Juli 2018, 16:45 ---Eine Kranzniederlegung wäre vielleicht am Jahrestag angebracht? Da bleibt neben der Trauerarbeit genug Zeit zur Vorbereitung und Organisation.

--- Ende Zitat ---

Sollten sich dieses Jahr die Überlegungen für eine konzertierte Aktion konkretisieren, könnten die Planungen hier nachfolgend gesammelt und koordiniert werden.

Adeline:
Alles Gute zum Jahrestag! BVerfG-Urteil vom 18.7.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31694.0.html
brachte mich darauf, von einer anderen  Aktion  im Forum zu berichten.

Anlässlich des Jahrestages der Urteilsverkündung zur Rundfunkfinanzierung trafen sich 3 Frauen aus unterschiedlichen Bundesländern am 18.7.2019 in Karlsruhe, um dieses Ereignisses durch die Stadt "flanierend" zu gedenken. Sie hatten auch den beteiligten Verfassungsrichterinnen in persönlichen Schreiben eine Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam mit Betroffenen im Biergarten darüber zu reflektieren.
( Ausgehend von den Impressionen aus Karlsruhe"Ausklang nach dem Urteil in zwei Gruppen" - siehe u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg179826.html#msg179826 )

Die Verfassungsrichterinnen haben in Freiheit entschieden, bei ihrer durch die persönlichen Schreiben angeregten Reflexion auf die Möglichkeit einer Begegnung mit Betroffenen zu verzichten.

Anders als bei der Rundfunkfinanzierung sind ihnen durch die Nicht-Inanspruchnahme der angebotenen Möglichkeit keine Kosten entstanden.

Anhang: Die Handtaschen der flanierenden Frauen

ope23:
Tolle Aktion! :D

Auch, dass Ihr die Damen des Ersten Senats eingeladen habt. Das ist sehr wichtig, und ich bin mir sicher, dass diese direkte Ansprache so direkt von Frau zu Frau in jenen Damen gedanklich arbeiten wird. 8)

Vielen herzlichen Dank! ;D

pinguin:

--- Zitat von: Adeline am 19. Juli 2019, 16:30 ---Die Verfassungsrichterinnen haben in Freiheit entschieden, bei ihrer durch die persönlichen Schreiben angeregten Reflexion auf die Möglichkeit einer Begegnung mit Betroffenen zu verzichten.

--- Ende Zitat ---
Blöde Frage; haben diese Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes tatsächlich überhaupt reagiert, auch wenn ablehnend, oder gar nicht?

Zaubernuss:
Ich gehe immer noch davon aus, dass es keine "blöden" Fragen gibt, sowie es keine blöden Antworten gibt!
Schade das es hier hin und wieder so destruktiv von statten geht.

.... wie viele Richter wurden angeschrieben? Irgendwo wird ja wohl Etwas hängen geblieben sein.

Es ist wohl Allen klar, dass dieses Unterfangen "Rundfunkbeitrag" ein Unterfangen gegen Windmühlen ist, aber dann noch das, was Initiative eingebracht wird zu entwerten finde ich traurig.

Jeder tut dass was ihm möglich ist. Der eine mehr und der andere weniger, jeder so viel wie ihm möglich ist. Evtl. war die geheime Abstimmung der Richter vor einem Jahr wirklich knapp! Wir wissen es nicht, aber es bleibt jedem Einzelnen überlassen für sich zu entscheiden was er tun kann, tun will, was ihm möglich ist.

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