Das würde ja bedeuten, daß wir alle nur Zweitwohnungen bewohnen könnten und als Erstwohnung eine in Köln angeben...
Das Merkmal Zweitwohnsitz ist meines Wissens auch nicht im Datensatz der Meldebehörden übermittelt worden, da ergibt sich bis zum nächsten einmaligen Meldedatenabgleich reichlich Spielraum, das erklärt aber auch gleichzeitig, warum sich der BS nicht mit der einfachen Aussage "Zweitwohnung" überzeugen läßt.
Was solls, dann ergibt sich das erst in der Klage, das Bundesverfassungsgericht hat schließlich festgelegt, daß Zweitwohnbeiträge unzulässig sind.
Die Begründungen sind ja laut meinem Richter völlig wurscht und können auch widersprüchlich sein, denn es kommt nur auf die Kernaussage an, damit ist das vom Gericht vorgeschlagene Geplänkel entbehrlich, die Kernaussage lautet: Zweitzwangsbeiträge sind verfassungswidrig!