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Autor Thema: Sächs. CDU-Landtagsfraktion lässt Gutachten über örR erstellen  (Gelesen 3743 mal)

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medienkorrespondenz.de, 19.05.2019

Sachsen:
CDU-Landtagsfraktion lässt Gutachten über öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstellen


Zitat
Die sächsische CDU-Landtagsfraktion lässt aktuell in einem Rechtsgutachten untersuchen, inwiefern der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch zeitgemäß umgesetzt wird. Auf ihrer Klausurtagung, die vom 3. bis 5. April in Leipzig stattfand, beschloss die CDU-Fraktion, den entsprechenden Auftrag zu vergeben. Es gehe um ein Gutachten „zum verfassungsrechtlichen Rahmen für eine zeitgemäße Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, erklärte Aline Fiedler, die medienpolitische Sprecherin der sächsischen CDU-Landtagsfraktion, gegenüber der MK. Fiedler wollte auf Nachfrage nicht mitteilen, wer die Expertise erstellt. Der Name wolle man erst bei der Veröffentlichung der Stellungnahme nennen.
[…]

Vorschläge für Strukturänderungen

[…] Die Frage, bis wann die Expertise vorliegen solle, beantwortete Fiedler gegenüber der MK ebenfalls nicht. Sie verwies allgemein darauf, dass die Landtage als Gesetzgeber über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden würden. Das Gutachten solle für die sächsische CDU-Fraktion „eine Hilfe in der noch nicht begonnenen parlamentarischen Debatte um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein“.

Positionspapier zum Rundfunk
[…]

Was Ministerpräsident Kretschmer fordert
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/sachsen-cdu-landtagsfraktion-laesst-gutachten-ueber-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-erstellen.html


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Die Reform läuft mit jedem Staatsvertrag.

Es wurde vor einigen Jahren bereits eine Bewertung gemacht, welche Einzelnen vielleicht noch unbekannt ist.

Im Forum wurde das bekannt als Drucksache 16/2460 16. Wahlperiode.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf
aus dem Jahr 2006

Vielleicht sollten Auszüge daraus einzelnen Politikern bekannt gemacht werden. Zudem sollte das neue Gutachten die Aussagen daraus mit berücksichtigen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Schlimmer noch:

Die Lippenbekenntnisse/ Erwartungsäußerung bzgl. einer "eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrags" rühren beim Sächsischen Landtag schon aus dem Jahre 2000(!), als das Gesetz zum Fünften(!) Rundfunkänderungsstaatsvertrag (von nunmehr schon über 20!!!) verabschiedet wurde - siehe u.a. unter

Muster: Petition gegen RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.0.html
[...]
Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
vom 12. Dezember 2000
- Präambel -
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1953-G-zum-5-RundfunkaenderungsStV-und-Aend-SaechsPRG#x1
Zitat
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö.-r. Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgaben darstellen kann.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden werden. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Quelle: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000

...seither weitere über 15(!!!) Rundfunkänderungsstaatsverträge, ohne auch nur ansatzweise an diese Erwartungen angeknüpft zu haben.

Was soll man da von den jetzigen Bekundungen der CDU-Landtagsfraktion und der CDU-Landesregierung halten?!?


Zitat
Das Gutachten solle für die sächsische CDU-Fraktion „eine Hilfe in der noch nicht begonnenen parlamentarischen Debatte um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein“.
Es wäre ja schön, wenn die seit 2013 immer wieder geforderte "öffentliche Grundsatzdebatte"...
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html
[...]
Kritik der Bürger | Landesrechnungshöfe | Medienpolitiker | Staatsrechtler | Datenschützer endlich ernst nehmen !
Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik endlich aufarbeiten !
Bürger am Reformprozess beteiligen !

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen
des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
[...]
...nach weiteren 4...5...6 vergangenen Jahren nun endlich auch in den Parlamenten beginnen würde, falls sie immer noch nicht begonnen haben sollte.

 ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 01:46 von Bürger«
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Dem jetzt vorhandenen Gutachten von Prof. Gersdorf selbst ist m.E. nichts hinzufügen (siehe dazu auch den hauseigenen Thread in [1]).

Wir werden auch sehr bald schon erleben dürfen/müssen, was sich von Gersdorfs Analyse dann noch im Ergebnis der Verhandlungen der MPen wiederfinden wird (Gersdorf ist leider kein "Bruder").

Dass die CDU das Thema erneut für sich "(wieder)entdeckt" hat (Michael Ende hätte auch einen passenden, bereits 1979 erdachten Titel dafür) und nunmehr medienwirksam vermarkten lässt, dürfte aber wohl auch den mittlerweile "furchterregenden" Prognosen zur Landtagswahl 2019 [2] in Sachsen im September geschuldet sein.

Es zeigt gleichzeitig jedoch auch, dass der politische Weg über drohende Wahlkreuze in der "falschen" Zeile eines Stimmzettels Wirkung erzielen kann, und sich damit auch als Mittel eignet, (zumindest) einen "Denkanstoß" (in diesem Fall sogar für ein wertvolles Gutachten) zu bewirken. Mehr allerdings auch nicht, denn spätestens eine Woche nach der Wahl (und nach vielen nächtlichen Heulorgien in der Parteizentrale) hat vermutlich auch die CDU wieder vergessen, dass sie da 'mal so ein Gutachten in Auftrag gegeben hat...

(Möge meine Vorahnung aber bitte doch enttäuscht werden...) :)

[1] Gersdorf-Gutachten: Wo der ÖRR zuerst reformiert werden muss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31582.0.html

[2] Landtagswahl in Sachsen (wikipedia)
abgerufen am 06.07.2019, u.a. mit Ergebnissen der Infratest dimap-Umfrage vom 02.07.2019
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Sachsen_2019


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