"Auch dieser Betrieb ist seit 2013 zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet, obwohl Mitarbeiter und Inhaber bereits privat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen."
Wenn der jährliche Betrag hoch ist, könnte man z. B. auch "zur Zahlung von XXXX.XX € Rundfunkbeitrag pro Jahr" schreiben. Einen Betrag von 0,38 € zusätzlich als Teil der Rechnung werden viele Kunden wohl kaum als preistreibend betrachten, obwohl dies natürlich der Fall ist. Wenn man seine Rechnung transparent macht, könnte man eine Position "Rundfunkbeitrag (anteilig)" neben den Anfahrtkosten aufführen. Mit einer Erstattung würde ich wohl nicht werben. Allein der Aufwand, das im Fall des Falles tatsächlich umzusetzen, ist aufwändig und teuer.
Man sollte zudem ggf. einen Anwalt befragen, ob solche Hinweise auf den sogn. Rundfunkbeitrag wettbewerbswidrig sind. Der Wettbewerb und Abmahnvereine kommen bisweilen auf Ideen, die ziemlich teuer sind.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.