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Autor Thema: ARD-Pressekonferenz am 17.4.2019  (Gelesen 2248 mal)

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ARD-Pressekonferenz am 17.4.2019
Autor: 20. Mai 2019, 12:21
ARD-Pressekonferenz am 17.4.2019

Ulrich Wilhelm am 17.4.2019
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/Video_Mitschnitt_der_ARD_Pressekonferenz/5416712/index.html
Min.13:58-15:02


In der ARD-Pressekonferenz wird über Notre Dame, Kirche und alles mögliche geschwafelt. Die allerwichtigste Aussage von Herrn Wilhelm in Min.13:58-15:02  die auch direkte Folgen für den Zwangsbeitragszahler bedingt, wird von keinem der anwesenden Journalisten weiter hinterfragt.

Originalton Herr Wilhelm:
Zitat
In den ganzen Dateien des Beitragsservice findet sich sozusagen nicht die Ausweisung, was ist eine Zweitwohnung, und was ist eine Erstwohnung.
Hier erklärt nämlich Herr Wilhelm den Beitragsservice geradezu ad absurdum und die vom Beitragsservice ergehenden Bescheide als nichtig.
Diese Aussage sollte auch in den Gerichtsverhandlungen zur Sprache gebracht werden, und dürfte noch einigen Sprengstoff bereithalten. :) Damit hat sich der Zwangs-Beitragsservice in seinem eigenen Spinnennetz verfangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 14:38 von Markus KA«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: ARD-Pressekonferenz am 17.4.2019
#1: 20. Mai 2019, 12:37
Originalton Herr Wilhelm:
Zitat
In den ganzen Dateien des Beitragsservice findet sich sozusagen nicht die Ausweisung, was ist eine Zweitwohnung, und was ist eine Erstwohnung.

Das hört sich zwar gut an und liest sich auch gut, aber was interessiert es die Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit, was in den Dateien vom ausgelagerten Teil (BS) der LRAn steht?  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2019, 18:51 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

Z
  • Beiträge: 1.525
Re: ARD-Pressekonferenz am 17.4.2019
#2: 20. Mai 2019, 16:25
Das würde ja bedeuten, daß wir alle nur Zweitwohnungen bewohnen könnten und als Erstwohnung eine in Köln angeben...
Das Merkmal Zweitwohnsitz ist meines Wissens auch nicht im Datensatz der Meldebehörden übermittelt worden, da ergibt sich bis zum nächsten einmaligen Meldedatenabgleich reichlich Spielraum, das erklärt aber auch gleichzeitig, warum sich der BS nicht mit der einfachen Aussage "Zweitwohnung" überzeugen läßt.
Was solls, dann ergibt sich das erst in der Klage, das Bundesverfassungsgericht hat schließlich festgelegt, daß Zweitwohnbeiträge unzulässig sind.
Die Begründungen sind ja laut meinem Richter völlig wurscht und können auch widersprüchlich sein, denn es kommt nur auf die Kernaussage an, damit ist das vom Gericht vorgeschlagene Geplänkel entbehrlich, die Kernaussage lautet: Zweitzwangsbeiträge sind verfassungswidrig!


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