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Autor Thema: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft  (Gelesen 8672 mal)

S
  • Beiträge: 221
Junge! (Mädel?)

Ich erklär' Dir jetzt mal wie das abläuft:

Du kannst Dich in dieser Sache dumm und dusselig quatschen; Du wirst stets belächelt werden. Bitte nicht falsch verstehen: Ncht von mir, nicht von einem Großteil der Forumsleute hier. Aber von der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft und mit Ihnen von dem Großteil der deutschen Richter. Wieso von den Richtern - das ist ein anderes Thema, welches hier nicht vertieft werden soll.

Solange Du nur mit der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft korrespondierst wirst Du keine brauchbaren Informationen erhalten, falls Du überhaupt von dort welche erhältst / erwartest.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wird urplötzlich eine sogenannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" aus dem Ärmel geschüttelt und Dir übersandt. Falls Dich das schon vorab interessiert, siehe:

Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html

Darin haben sich die LRAen, das ZDF und das DR geeinigt, dass ein sogenanntes "Beitragsservice" Aufgaben für sie übernimmt, siehe §2.

Siehe für den Erlass von Mahnungen vielleicht Punkt "d)"? Für Bescheide / Widerspruchsbescheide Punkt "p"!

Du kannst Dir jetzt allerhand Gedanken zu diesem Dokument machen und Dir auch Fragen stellen, wie z. B.:

  • Was hat ZDF und DR damit am Hut?
  • Ist dieses Dokument für Dich eigentlich beachtlich, da es offenbar gar nicht zum Landesrecht zugehörig ist (jedenfalls ist es auf keinem landesrechtlichen Gesetzes-Nachschlage-Portal auffindbar)?
  • Kann man hier überhaupt von Rechtssicherheit und dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebot reden, wenn einem erst in einem gerichtlichen Verfahren solch ein Dokument zugespielt wird und man zuvor die rechtliche Lage gar nicht durchblicken konnte?
  • Bedeutet der Punkt "p" nicht genau, dass - sofern Widerspruchs-/Bescheide von BS erteilt werden - die LRAen diese eben nicht selbst erteilt haben (Wie es aber § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV vorschreiben würde - "Jede LRA nimmt [...] Aufgaben [...] selbst wahr.)?)
  • u. s. w.
  • u. s. f.

Du kannst dann auch gerne all diese Fragen weiter an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und an die Gerichte stellen!

Du wirst die abgefahrensten Antworten erhalten, welche sich bei genauerer Betrachtung als schwachsinnig erweisen.

Also wirst Du Dir weitere Gedanken machen; Dir weitere Fragen stellen - und diese an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und Gerichte weitergeben.

Das geht dann vielleicht noch ein wenig so weiter. Irgendwann kommt dann eine gerichtliche Entscheidung, in der auf viele Deiner Fragen entweder weiterer Schwachsinn folgt, oder aber diese einfach unter den Teppich gekehrt werden.

Es bleibt Dir dann unbenommen, den Rechtsweg weiterhin zu beschreiten, falls das bei Dir mit dem Geldbeutel passt. Aber denke jetzt bitte nicht, dass der Schwachsinn dadurch aufhört - es wird immer noch eine Schippe draufgelegt.

Am Ende heißt es dann: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."  :-X

Bitte diesen Post nicht falsch verstehen.
Ich möchte Dir nicht die Motivation nehmen hier nachzubohren.
Ist lediglich die Realität, wie selbst erfahren.
Natürlich dürfte dieser Ablauf so nicht sein.
Nicht in einem sog. Rechtsstaat.


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  • Beiträge: 882
Das geht dann vielleicht noch ein wenig so weiter. Irgendwann kommt dann eine gerichtliche Entscheidung, in der auf viele Deiner Fragen entweder weiterer Schwachsinn folgt, oder aber diese einfach unter den Teppich gekehrt werden.
Es bleibt Dir dann unbenommen, den Rechtsweg weiterhin zu beschreiten, falls das bei Dir mit dem Geldbeutel passt. Aber denke jetzt bitte nicht, dass der Schwachsinn dadurch aufhört - es wird immer noch eine Schippe draufgelegt.
Am Ende heißt es dann: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."  :-X
Kann ich so bestätigen. Sogar mit erheblicheren Dingen wird so verfahren. Es gibt zwei Rechtsgegenstände: Formale und Materielle. Meine Erfahrung damit:

Formalien werden immer nur gegen den Bürger benutzt, nie gegen die Anstalten. Materiell wird uminterpretiert und gedeutet, bis der Einzelne eigentlich keine Rechte mehr hat.
Das klingt nach einem grausamen Unrechtsstaat, hat aber vornehmlich damit zu tun, dass die Richter über Formalien schnell gegen den Bürger entscheiden können und die Sache damit von ihrem Tisch haben. In anstaltsrichtung funktioniert das nicht, weil dann tausend neue Bürger kommen die formal auch falsch behandelt wurden und Einspruch einlegen. So banal ist unsere Justiz. Dadurch stellt sich die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit faktisch gegen den Bürger statt schützend vor ihn, wie es ihr Auftrag wäre.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

d
  • Beiträge: 130
@NichtzahlerKa bzw. Schluss-mit-lustig

Ich habe nunmehr selbst einige fragwürdige Erfahrungen mit der Justiz in Sachen GEZ & Co sammeln dürfen. Bevor ich von einem der Admins wieder drauf aufmerksam gemacht werde dies würde am Thema vorbei gehen siehe bitte die Links in meiner Signatur - die meine Meinung zu dem Thema recht gut wieder spiegeln!

Wenn jemand bessere Ideen für einen Boykott hat immer gerne her mit den Ideen (am Besten per PM). Für mich steht jedenfalls fest, dass ich mich nicht erpressen lasse und dazu stehe, dass ich das Mist-Programm der ÖRF weder nutzen will noch diesen nutze!


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d
  • Beiträge: 130
So heute das ganze mal ganz nüchtern betrachtet. Dem Widerspruch von mir liegt ja eine angebliche Mahnung/Vollstreckungsandrohung zu Grunde mit Mahngebühren. Wohlgemerkt ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Inzwischen wurde ja gerichtlich festgestellt, dass auch Mahnkosten einem Verwaltungsakt unterliegen.

Wenn das NDR Justiziariat also meint man müsse Person A einen rechtlich zustehenden Widerspruch verweigern, soll das nur Recht sein. Das stellt dann nämlich - zumindest in Sachen Mahngebühren, eben diesen Verwaltungsakt zum "erlasse" der Mahngebühren in Frage. Denn wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt und sogar auf den dennoch von Person A erfolgten Widerspruch nur eine rotzige Antwort (kein Widerspruchsbescheid) entsendet wird, sagt das ja mehr als deutlich aus dass die es selbst nicht für voll nehmen dass es ein Verwaltungsakt ist.

Das ein Gericht das genau so sehen wird sei mal dahin gestellt. Inzwischen weiß man ja, das so mancher Richter mehr Dichter als gesetzlicher Richter ist.


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G

Gee

  • Beiträge: 33
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wird urplötzlich eine sogenannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" aus dem Ärmel geschüttelt und Dir übersandt. Falls Dich das schon vorab interessiert, siehe:

Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html

Es gibt wohl eine neue Verwaltungsvereinbarung? Siehe:
Anfrage über Frag den Staat an den NDR

Zitat
Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug".

Obgleich der Beitragsservice gem seines Jahresberichte 2018 unter "Geschäftsführung" darauf hinweist, dass "Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug” hat die Geschäftsführung die Aufgabe ..."
wird im Bericht des Landesrechnungshofes NRW zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 des Beitragsservices unter Fußnote 2 darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist.

Bedauerlicherweise ist die Vereinbarung online nicht verfügbar.

Status dieser Anfrage:     Warte auf Antwort

https://fragdenstaat.de/a/162857


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 00:30 von Bürger«

S
  • Beiträge: 221
[OT]

Es gibt im Übrigen auch Änderungsvereinbarungen dazu.

Jedenfalls liegt einer Person S eine vor. Siehe:
Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ <-> "Beitragseinzug"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18192.msg154935.html#msg154935

In dieser haben sich nicht einmal alle Intendanten und Intendösen der "LRAen" bemüht zu unterzeichnen, sondern für alle diese lediglich der anno dazumailige ARD-Vorsitzende. Man bedenke hier, dass die ARD auch die steurfinanzierte "Deutsche Welle" beinhaltet. Man kann sich hier also fragen, ob ein ARD-Vorsitzender kraft seines Amtes eigentlich dazu befugt sein dürfte diese Vereinbarung für sämtliche "LRAen" abzuändern, schließlich ist das kein "ARD-Ding" gewesen.

Das aber nur beiläufig.

[/OT]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 00:30 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
[OT]
@Schluss-mit-lustig

bzgl. der o. a. Änderungsvereinbarungen:

Zitat
Geschäftsführende ARD-Anstalt
Für jeweils ein Jahr von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewähltes ARD-Mitglied, das in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zeichnet. Wiederwahl auf ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich. Der Intendant der geschäftsführenden Anstalt ist Vorsitzender der ARD. Der Vorsitzende führt, unterstützt durch das ARD-Generalsekretariat, die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Am Ende seiner Geschäftsführungszeit erstattet er der Hauptversammlung einen Schlussbericht. An den Vorsitz der ARD gebunden sind einzelne Federführungen sowie die Leitung der Ständigen Fachkommissionen, die jeweils beim zuständigen Direktor der geschäftsführenden Anstalt liegt.
Quelle: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ARD_Vorsitzende_r____Geschaeftsfuehrende_ARD_Anstalt/487920/index.html

In den Jahren 2013-2015 war der NDR, vertreten durch den Intendanten Lutz Marmor, die "Geschäftsführende ARD-Anstalt"

Die "Deutsche Welle" hat IMHO mit der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" respektive Änderungen an ebendieser keinerlei Berührungspunkte.

Gruß
Kurt
[/OT]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2019, 18:33 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
  • Beiträge: 221
[OT]

@Kurt

Eben!

Drum ist ja die Marmorzeichnung fragwürdig.

[/OT]

Jetzt ist aber gut mit OT hier. Sorry @Mods.


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c
  • Beiträge: 1.025
...Wenn das NDR Justiziariat also meint man müsse Person A einen rechtlich zustehenden Widerspruch verweigern, ...

... könnte man theoretisch und ggfs. immer noch so etwas wie "Untätigkeitsklage" erheben, wenn nach drei Monaten - trotz mehrfacher Nachfrage* - keine Bearbeitung erfolgte?

Natürlich haben wir solche Fragen (hoheitliche Rechte) hier vielfach diskutiert. Diese Argumente sind sicherlich zig-fach in Klagebegründungen aufgenommen worden. Hat jemand je eine vernünftige Antwort bekommen? Auf die sog "Verwaltungsvereinbarung" dürfte in den wenigsten Fällen jemand von der Gegenseite oder von den Richter/innen je eingangen sein. Ist es deshalb verboten, solche Fragen überhaupt  erst zu stellen?

*Alles, was an Einwänden vorgetragen wird, verstärkt unseren Boykott. Jedes Schreiben, jede Anfrage, jeder Widerspruch, jede Klage, jedes Argument, jede Nachfrage...!

Vgl. hierzu auch zum Beispiel - heute im Forum entdeckte Anregung  8)

Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.msg196477.html#msg196477

Man könnte davon ausgehen, dass der Widerstand nichts bringt. Man könnte aber genauso gut irgendwann überrascht feststellen, dass genau dieses unser Treiben dem Rundfunkbeitrag, also der örR-Finanzierung in seiner jetzigen Form, eines Tages den Garaus macht.

In diesem Sinne

Dranbleiben. Weitermachen.
Jeder soweit wie er sich selbst und seinem persönlichen Umfeld zumuten kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 00:29 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
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