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EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?

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ChrisLPZ:

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Legal Tribune Online, 09.05.2019

Vorlage aus Wiesbaden an den EuGH
VG-Richter zwei­felt an Unab­hän­gig­keit seines Gerichts
von Dr. Markus Sehl


--- Zitat ---Hat es am Thema gelegen? Der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Aktenzeichen 6 K 1016/15 beschäftigt sich in erster Linie mit dem Petitionsausschuss und der Datenschutzgrundverordnung. Vielleicht wurde deshalb kaum über die Entscheidung des Einzelrichters der 6. Kammer vom 28. März 2019 berichtet.

Dabei hat sie es in sich. Denn die zweite Vorlagefrage lautet: "Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht"? Man könnte die Frage des Richters so zusammenfassen: Arbeite ich eigentlich an einem unabhängigen Gericht in Deutschland? Gemeint ist das VG Wiesbaden, betroffen wären bei einer zukünftigen Entscheidung des EuGH aber alle deutschen Gerichte.
[…]

VG-Beschluss: "Gefahr der politischen Einflussnahme“
Die "nationale Verfassungslage", so der Beschluss, gewährleiste "nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte". Immerhin würden die Richter von den Justizministern der Länder ernannt und von ihnen auch befördert. Auch die Beurteilung der Richter regele das Ministerium und auf die Richter fände Beamtenrecht Anwendung.
Die Vorlage folgert auch, dass zwar die Richter selbst unabhängig seien und nur dem Gesetz unterworfen. Eine solche rein "funktionelle" Unabhängigkeit reiche aber nicht aus, "um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren". Dabei gehe es nicht nur um Weisungen, sondern auch um mittelbare Einflüsse, die eine Entscheidung der Richter steuern könnten. Letztlich entscheide immer das Justizministerium über die Planstellen und die Anzahl der Richter an einem Gericht sowie über dessen Ausstattung.
"Bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Gerichte (durch Ausstattung, Personalzuweisung usw. durch das Justizministerium) kann eine Gefahr des Einflusses auf die Entscheidungen der Gerichte um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen bewirken", heißt es in der Vorlage. Sie warnt vor einem "vorauseilenden Gehorsam" durch vermeintlichen Erledigungsdruck, der etwa über "eine vom Ministerium betriebene Belastungsstatistik Pebbsy" ausgeübt werde.
[…]
Richtervereinigung: "Eine mutige Entscheidung“
[…]
Willkommene oder unangenehme Gelegenheit für den EuGH?
Für den EuGH bietet sich mit der Vorlage innerhalb kurzer Zeit erneut die Gelegenheit, sich zum deutschen Justizsystem zu äußern. Vor nicht einmal zwei Wochen hat der EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona erst sein Interesse für die deutsche Justiz und ihre Unabhängigkeit bekundet. Er schrieb in seinen Schlussanträgen, dass er auf eine "geeignete Gelegenheit gewartet" und die sich nun ergeben habe, um allgemeine Aussagen zur Legitimation der Staatsanwaltschaften in den Mitgliedsstaaten zu treffen. Und er hält in seinen Schlussanträgen die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um im Alleingang einen europäischen Haftbefehl auszustellen.
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz/

Direklink zum Beschluss:
VG Wiesbaden, Beschluss vom 28.03.2019 - 6 K 1016/15
https://openjur.de/u/2169849.html

Danke an User Kurt für den Hinweis.


Querverweis aus aktuellem Anlass:
EuGH C-272/19 - Vorlage zur DSGVO/ richterl. Unabhängigkeit des VG Wiesbaden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32451.0.html
siehe ergänzend auch
Antrag auf Aussetzg. § 94 VwGO wg. EuGH-Vorlage zu richterl. Unabhängigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31746.0.html

cook:
Und ich hatte mich über den Gleichklang der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gewundert.

Ich war jung und naiv.

pinguin:

--- Zitat ---Gegenstand 
* Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
* Datenschutz
* Grundrechte
*     -  Charta der Grundrechte
--- Ende Zitat ---

Rechtssache C-272/19
http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C%3B272%3B19%3BRP%3B1%3BP%3B1%3BC2019%2F0272%2FP&oqp=&for=&mat=or&lgrec=de&jge=&td=%3BALL&jur=C%2CT%2CF&num=C-272%252F19&dates=&pcs=Oor&lg=&pro=&nat=or&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&language=de&avg=&cid=6824322

pinguin:
Diese Vorlage steht nun formal im EU-Amtsblatt:

Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Deutschland) eingereicht am 1. April 2019 — VQ gegen Land Hessen
(Rechtssache C-272/19)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.187.01.0052.01.DEU&toc=OJ:C:2019:187:TOC


--- Zitat ---Vorlagefragen

1.
Findet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung — DSGVO) (1) — hier Art. 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person — auf den für die Bearbeitung von Eingaben von Bürgern zuständigen Ausschuss eines Parlaments eines Gliedstaates eines Mitgliedstaats — hier den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages — Anwendung und ist dieser insoweit wie eine Behörde i.S.v. Art. 4 Nr. 7 der DSGVO zu behandeln?

2.
Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
--- Ende Zitat ---

U15000:
Zur Vorlagefrage Nr. 1:

Mitglieder des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages

SPD: Vorsitzende: Strube, Manuela
DIE LINKE: stellvertretende Vorsitzende: Scheuch-Paschkewitz, Heidemarie


CDU/CSU: Bamberger, Dirk - Funken, Sandra - Heitland, Birgit - Ruhl, Michael - Schad, Max
Bündnis 90/Die Grünen: Burcu, Taylan - Leveringhaus, Torsten - Schleenbecker, Katrin - Walther, Katy
SPD: Barth, Elke - Müller, Regine - Ulloth, Oliver 
AfD: Vohl, Bernd-Erich - Wissenbach, Walter
FDP: Pürsün, Yanki


Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Wissenschaftliche DiensteInfobriefWD 3 -3010 -056/18

Datenschutzrecht für Abgeordnete
Verfasser/in:Regierungsrat Dr. Daniel Mundil
Aktenzeichen:WD 3-3010 -056/18
Abschluss der Arbeit:20.03.2018
Fachbereich:WD 3: Verfassung und Verwaltung

https://www.bundestag.de/resource/blob/548352/a8e42041c6b246af6cd602d3e1e41808/datenschutzrecht-fuer-abbgeordnete-data.pdf

Der Wissenschaftlich Dienst des Hessischen Landtages ist für mich nicht auffindbar. Deshalb greife ich zurück auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Eine Anfrage über "Frag den Staat" bezüglich der Wissenschaftlichen Dienste des Hessischen Landtages

https://fragdenstaat.de/behoerde/hessischer-landtag/

ist nicht beantwortet worden.

Link zu Petitionsausschusses des Hessischen Landtages:

https://hessischer-landtag.de/content/der-petitionsausschuss-0

Bitte gesondert betrachten, die Ausführungen bezüglich der Bereichsausnahmen.


Edit "Bürger":
Hier bitte der Thementrennung, Thementreue am Kern-Themas wegen
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
bitte nur die Vorlagefrage Nr. 2 behandeln
"Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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