Auf einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis hat die fiktive Person Q Widerspruch eingelegt.
Auszüge aus dem fiktiven Beschluss des AG.
"Beschluss
in der Zwangsvollstreckungssache
Mitteldeutscher Rundfunk, c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. Gz.: 123 456 789
-Gläubiger-
gegen
Person Q"
Der Widerspruch von Person Q wird natürlich zurückgewiesen. - Wie soll es auch anders sein? -
Ich entnehme dem, dass der MDR in Köln zu erreichen ist und das in Hinsicht von Landesrecht in Sachsen???
"Mit Schreiben vom xx.xx.2019 legt der Schuldner gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis Widerspruch ein. Zur Begründung führt er aus, dass er Nichtnutzer sei. Es stellt sich die Frage, in welchem Register der Gläubiger eingetragen ist. Für den Gläubiger gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht. Wegen des näheren Sachverhalts wird auf die Schreiben vom xx.xx.2019 Bezug genommen.
Die Gläubigerseite wurde gehört. Die Forderung besteht vollumfänglich. Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen und des Deutschlandradios und hat die Aufgabe des Beitragseinzugs. Die Beitragspflicht entsteht je Wohnung und ist unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräten. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht kraft Gesetzes. Wegen des näheren Sachverhalts wird auf das Schreiben vom xx.xx.2019 Bezug genommen.
Der Widerspruch des Schuldners ist zulässig, im vorliegenden Fall aber unbegründet.
Der Mitteldeutsche Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen rechts mit Sitz in Leipzig (§1 Abs. 1 des Stattsvertrags über den Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) vom 30. Mai 1991).
Auf Zwangsvollstreckungen durch den Gläubiger finden die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG) Anwendung (§ 1SächsVwVG).
Das Verwaltungsverfahrensgesetz findet vorliegend keine Anwendung.
Der Beitragsservice handelt lediglich als gemeinsames Organ der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ohne die Stellung des Gläubigers einzunehmen.
Nach § 14 Abs. 2 SächsVwVG erfolgt die Zwangsvollstreckung entsprechend der Vorschriften des Achten Buch der ZPO, mit der Besonderheit, dass an Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels das schriftliche Vollstreckungsersuchens der Vollstreckungsbehörde tritt. Des weiteren ist eine Zustellung des Vollstreckungsersuchens nicht erforderlich."
Im Anhang ein Schreiben des BS mit Briefkopf vom BS mit den bekannten, nicht zulässigen Mehrwertnummern. 01806 999 555 74, 01806 999 555 01. Von MDR keine Spur.
Die üblichen Textbausteine.
Dazu einige Kommentare. Der Mann von AG veralbert Person Q.
Auf die Frage nach dem Eintrag in ein Register von:
-Mitteldeutscher Rundfunk, c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.- natürlich keine Antwort.
Die Gläubigerseite wurde gehört, schreibt der und es antwortet allein der BS !
Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht kraft Gesetzes, schreibt der und es ist kein Gesetz vorhanden. Ja, wo ist denn das Gesetz?
Verwaltungsgemeinschaft, schreibt der. Falsch: Eine Gemeinschaftseinrichtung. Und das ist etwas anderes.
Gemeinsames Organ, schreibt der. Falsch: Ein Rechenzentrum.
ARD-Landesrundfunkanstalten, schreibt der. Falsch. Es gibt LRAs und es gibt die Arbeitsgemeinschaft an der die Länder als Rechtsträger beteiligt sind.
... hat die Aufgabe des Beitragseinzugs, schreibt der. Falsch. Es gibt keinen Beitragseinzug. Es gibt lediglich die Schickschuld.
Die Beitragspflicht entsteht je Wohnung, schreibt der. Falsch. Dann müsste die Wohnung der LRA gehören, um der Wohnung eine Steuer aufzuerlegen.
Es ist ganz offensichtlich, dass diese Leute sich in Widersprüche verstricken. Es geht definitiv nicht anders.
Nur die sind daran nicht schuld. Das ist nicht das Problem der Person Q.
Schuld ist dieser Müll von RBStV.
Das Anliegen von Person Q ist es, diesen Leuten aufzuzeigen, wie sie sich immer tiefer in diese Widersprüche verstricken. Natürlich will Person Q, dass sie Recht bekommt. Das ist in der gegenwärtigen Situation ziemlich aussichtslos.