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Autor Thema: So kommen Lauben-Besitzer um den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2209 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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So kommen Lauben-Besitzer um den Rundfunkbeitrag

Quelle: Nordkurier 01.05.2019

Zitat
Das Frühling ist da, das Gartenhäuschen lockt – und der Rundfunk fordert Geld. Wer für seine Laube nicht bezahlen will, muss das auch nicht immer.

Die Gartensaison beginnt gerade und viele Menschen bereiten ihre Lauben vor. Zu diesen Vorbereitungen sollte auch gehören, über einen Befreiungsantrag von der Rundfunkgebühr nachzudenken. Dazu riet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. So könnten Laubenbesitzer vermeiden, doppelte Gebühren zu bezahlen, immerhin 17,50 Euro monatlich, die ansonsten fällig wären.

weiterlesen auf:
https://www.nordkurier.de/ratgeber/so-kommen-lauben-besitzer-um-den-rundfunkbeitrag-3035348904.html

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o
  • Beiträge: 1.567
(Zitate aus https://www.nordkurier.de/ratgeber/so-kommen-lauben-besitzer-um-den-rundfunkbeitrag-3035348904.html)
Zitat
Im März dieses Jahres lief die zweite Welle des sogenannten Datenabgleichs des Beitragsservice. Die erste Welle begann bereits 2018. Damit wird versucht, säumige Zahler zu finden.
Die Big-Brother-Methode ist für den Journalisten anscheinend völlig normal.

Zitat
Wer demnach zahlen muss, ist aber nicht immer so eindeutig, wie es der Beitragsservice in seinen Schreiben gerne darstellt.
Oh, ein Hauch von Kritik.

Zitat
Schlagzeilen machte der Beitragsservice zuletzt unter anderem, indem er eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflation forderte beziehungsweise höhere Gebühren einklagen wollte.

Unzählbar viele Fehler im Text. Der Beitragsservice hat hier in diesem Satz nichts zu suchen. Der Rundfunkbeitrag sollte an einen Preisindex gekoppelt werden (die Inflation ist nicht wirklich ein Preisindex), und die Idee dieser Kopplung kommt aus Kungelrunden zwischen LRA-Intendanten und Medienpolitikern. Etwas diesbezüglich einklagen wollte m.W. sogar nur der eine LRA-Intendant am Rhein.

Bei soviel Unsinn vergeht mir schon gleich wieder die Lust, Herrn J.W. etwas zu schreiben.


Edit DumbTV:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2019, 18:33 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes gelten nicht als Wohnung. In vielen Lauben, die in Kleingartenvereinen stehen, ist wohnen nicht erlaubt und mangels Sanitäranlagen und fehlender Heizung oft auch gar nicht möglich. Gelegentliche Übernachtung ist kein wohnen. Zudem ist man selten in seiner Laube gemeldet, so dass der sogn. Beitragsservice kaum über einen Meldedatenabgleich zur Information über den Laubenbesitz kommt.
Selbst wenn es sich um eine zum wohnen geeignete Hütte handeln sollte und dies zulässig ist, sind nicht bewohnte Objekte nicht beitragspflichtig. Und sollte man in seiner Ferienhütte mit Zweitwohnsitz gemeldet sein, so muss man nicht zweimal zahlen, denn wenigsten das hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt. Dass es sich bei einer Laube um ein beitragspflichtiges Firmengebäude handelt, ist nicht anzunehmen. Insgesamt dürfte sich eine Beitragspflicht wohl nur in wenigen Konstellationen ergeben. Es ist mithin nicht anzunehmen, dass eine beträchtliche Zahl von Mitbürgern dem Vorschlag zur Beitragsbefreiung folgen kann.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 47
...zum Wohnen oder Schlafen geeignet ... wenn ich mich recht erinnere? Außerdem verlangen die auch von Inhabern einer Zweitwohnung - nach Meldegesetz - Schutzgeld. Einfach so.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe bitte u.a. auch
Regelung Datschen, Gartenlauben, Wochenendhäuser....?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6642.msg130526.html#msg130526
sowie weitere Informationen des VDGN - so u.a. auch im gleichen Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6642.msg192747.html#msg192747
VDGN, 18.07.2018
Schluß mit Rundfunkbeitrag für die Datsche!
Bundesverfassungsgericht kippte Mehrfachbelastung.
VDGN fordert bürgerfreundliche Regelung im Rundfunkstaatsvertrag

https://www.vdgn.de/news-single/article/schluss-mit-rundfunkbeitrag-fuer-die-datsche/
Zitat
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag am heutigen Mittwoch (18. Juli 2018) erklärt der 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
"[...] Die Bundesländer als Gesetzgeber fordern wir auf, den Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt nun bürgerfreundlich auszugestalten. Der Nachweis der Zahlung eines Rundfunkbeitrags für den Hauptwohnsitz muß genügen, von weiteren Zahlungen freigestellt zu sein. [...]"


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Außerdem verlangen die auch von Inhabern einer Zweitwohnung - nach Meldegesetz - Schutzgeld. Einfach so.

Seit dem Urteil des BVerfG muss niemand mehr als einmal die Steuer auf Wohnen zahlen. "Einfach so" ist also nicht. Was BS und LRAn versuchen ist, dass sie verlangen, dass am Zweitwohnsitz auch der zahlt, der am Erstwohnsitz zahlt. Andernfalls verweigern sie die fällige Befreiung. Einerseits kann man das unterlaufen, da man jederzeit die Zahlung auf einen anderen Wohnungsinhaber ändern kann. Andererseits ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass die Gesamtschuldnerschaft aller Inhaber einer Wohnung vom ÖR-Rundfunk systematisch ignoriert wird. Zwei z. B. verheiratete, gemeinsame Inhaber zweier Wohnungen sollten diesen Punkt einmal durchklagen. Vielleicht lässt sich das Thema der Gesamtschulden so lösen - weitere Infos zum Thema Gesamtschuld sieheu.a. unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html

M. Boettcher


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K
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BS und RAn versuchen, von jedem einen Beitrag einzuziehen, egal, wie abstrus die Begründungen dafür ausfallen. Ich muss nicht überlegen ob von "Wohnung", "Haushalt" oder sonstwas die Rede ist - es wird ja sowieso wilkürlich ausgelegt. Die RBStV-"Wohnung" gibt es bis heute in keinem Melderegister, die RAn behaupten das trotzdem - "einfach".
Der juristische Weg, Klage erscheint nicht aussichtsreich, da bisher auschließlich Willkür, Rechtsbeugung und Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze bei den Urteilen erkennbar sind. Außer Geld bei den Gerichten statt bei den RAn zu lassen, ist da wenig zu erwarten.

Was den Lauben-Besitzer angeht:
Ich war bei einem Verfahren anwesend, bei dem ein klagender Laubenbesitzer entgegen klarer Rechtslage von der Richterin - völlig ohne Anwesenheit der RA oder deren Vertretung - zur Zahlung gebracht wurde.


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Saarbrücker Zeitung, 05.05.2019

Rundfunkbeitrag für Gartenhäuschen

dpa

Zitat
[…] Anders sehe das für bewohnbare Gartenhäuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. […] Allerdings können solche Häuschen als Nebenwohnung auf Antrag beim Beitragservice beitragsfrei gestellt werden.

Weiterlesen auf:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/mehrwert/rundfunkbeitrag-fuer-bewohnbare-gartenhaeuschen_aid-38581461



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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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