BS und RAn versuchen, von jedem einen Beitrag einzuziehen, egal, wie abstrus die Begründungen dafür ausfallen. Ich muss nicht überlegen ob von "Wohnung", "Haushalt" oder sonstwas die Rede ist - es wird ja sowieso wilkürlich ausgelegt. Die RBStV-"Wohnung" gibt es bis heute in keinem Melderegister, die RAn behaupten das trotzdem - "einfach".
Der juristische Weg, Klage erscheint nicht aussichtsreich, da bisher auschließlich Willkür, Rechtsbeugung und Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze bei den Urteilen erkennbar sind. Außer Geld bei den Gerichten statt bei den RAn zu lassen, ist da wenig zu erwarten.
Was den Lauben-Besitzer angeht:
Ich war bei einem Verfahren anwesend, bei dem ein klagender Laubenbesitzer entgegen klarer Rechtslage von der Richterin - völlig ohne Anwesenheit der RA oder deren Vertretung - zur Zahlung gebracht wurde.