Hallo!
Nach drei Tagen gilt das Schreiben als zugegangen, die Veröffentlichung des Museums bestätigt nur den Zugang. Da werden die Erben (oder deren Nachfolgern) wohl einiges zum Nachzahlen haben -- da Herr Dr. Duden "Inhaber" einer baulich abgetrennten Einheit ist, die er auch noch selbst "bewohnt", und es weder auf den Willen des Herrn Dr. Duden noch auf seine Beerdigung ankommt...
Wenn Herr Dr. Duden innerhalb der Frist keine Rechtsmittel einlegt, wird der Bescheid bestandskräftig und es kann vollstreckt werden. Zur Not muß er dann -- nach Pfändung -- ohne Kiste dort liegen, oder er kommt in Erzwingungshaft (win-win-win: die Justizverwaltung spart dabei natürlich an den Essenskosten, die Liegegebühr bei der Friedhofsverwaltung fällt aber trotz erwiesener Abwesenheit an, die Grabungskosten werden als Nebenkosten der Vollstreckung angesetzt und notfalls bei den Erben oder deren Nachfolgern in Rechnung gestellt)
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"